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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-07-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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kannten Bedürfnisse abzuhelfcn, nämlich einer steten Auf» sicht auf das platte Land, nicht blos einer rein polizeilichen Aufsicht, sondern auch einer steten behördlichen Fürsorge, während auf der andern Seite der Wunsch dahin ging, daß diesem Bedürfnisse Abhilfe geschehe, nicht durch eine größere Vermehrung des vorhandenen Beamtenpersonals, sondern durch Schöpfung eines neuen behördlichen Elementes, wel ches, außerhalb des eigentlichen Beamtenstandes stehend, die sem zur Seite gehen soll und zugleich aus dem Volke selbst hervorgegangen, das Volk mehr und mehr daran gewöhnen könnte, nicht immer Rath und Unterstützung bei der Regie rung und ihren Organen zu suchen. Die geehrte Deputa tion, welcher die Staatsregierung für die warme Vertretung ihrer Ansichten zu großem Danke verpflichtet ist, hat diesen Gedanken nochmals ausgenommen und in einer gewiß bc- herzigenswerthen Weise entwickelt. Der Bericht der geehr ten Deputation weist dabei auch auf einen aus der Erfahrung hervorgehenden Umstand hin, der auf den ersten Anblick einen gewissen Widerspruch darbietet. — Sie weist darauf bin, daß, während von Zeit zu Zeit sehr laut geklagt würde über das Zuvielregieren und zu viele Einmischen der Behörden, auf der andern S^ite wieder die Aw'prüche an die Thätigkeit der Behörden mehr und mehr steigen und darüber geklagt wird, daß die Thätigkeit der Behörden den Bedürfnissen nicht genüge. Ich glaube, daß dieser anscheinendeWiderspruch blosdarin seineLösung findet, daß eben infolge der im Deputationsberichte erwähnten Umstände, daß infolge der stets zunehmenden Bevölkerung und der sich immer mehr vervielfältigenden Verkehrsbezieh ungen die Ansprüche an die Verwaltung allerdings überall und mit jedem Tage sich steigern, und daß nur je nach Verschiedenheit der Persönlichkeiten und,,der localen Ver hältnisse innerhalb der betreffenden engern Kreise freilich sehr verschiedenartig der gute Wille und die Befähigung sich zeigt, dem wechselnden Bedürfnisse zu genügen, ohne stets auf den Rath und die Unterstützung der Verwaltungsbehör den zu recurriren. Die Regierung hat es also ihrerseits sehr dankbar anzuerkennen, wenn die Deputation Und, wie sic hofft, auch die Mehrheit der geehrten Kammer in diesem Gedanken sich mit ihr vereinigt; sie hofft aber auch davon, daß der hierin sich aussprechende Geist dazu dienen werde, der Regierung Gerechtigkeit wiederfahren zu lassen in Be zug auf eine gewisse Tendenz, welche in neuester Zeit und auch im Laufe der heutigen Debatte wieder, ich muß aber sagen, nicht mit Recht, ihr zugeschrieben wird. Von Zeit zu Zeit nämlich spricht man die Ansicht aus, die Regierung finde ein besonderes Wohlgefallen an dem eigentlichen Po lizeistaate; sie wolle ihre polizeilichen Organe vervielfältigen und gerade auf diese Weise ihr direktes und unbeschränktes Eingreifen in alle Verhältnisse fördern. Wenn dies das System der Regierung wäre, so könnte sie wohl keinen ver kehrtem Weg einschlagen, als den Kammern ein solches Gesetz vörlegen, als'sie ihnen eben vorgelegt hat, und daß sie, unerachtet die ersten Berathungen nicht gerade geeignet gewesen sind, sie sehr, zu ermuthigen, dennoch immer wieder darauf zurückkommt, von den Kammern die Zustimmung zu einem solchen Gesetze zu erbitten, das, glaube ich, wird wohl dazu dienen, die hohe Kammer davon zu überzeugen, daß es der Regierung eben damit Ernst ist, außerhalb der eigentlichen Bureaukratie und des Beamtenstandes noch Behörden zu schaffen, welche in solcher Abhängigkeit von ihr eben nicht stehen sollen. Es hat zwar der Abg. Riedel trotz dieser Erscheinung darauf hingewiesen, daß er gerade der Ansicht sei, auch dieses Gesetz sei wieder eine versteckte Polizeiorganisätion und werde dazu dienen, auf indirektem Wege noch die Gendarmerie zu vermehren. Nun, ich muß ihm einhalten, daß die Gendarmerie nicht vermehrt werden kann, ohne die Vermehrung des Kostenaufwandes, und daß die Regierung nicht in der Lage ist, diesen Kostenaufwand zu be schaffen, wenn die Kammern dazu nicht ihre Zustimmung geben. Hier ist nun blos zweierlei möglich: entweder die neuen Friedensrichter dringen wirklich durch und überzeugen die Kammer durch ihre Anträge von der Nothwendigkeit einer Vermehrung, so würde das nur beweisen, daß das neue Institut selbst in den .Augen der Kammer sich be währt hat und Anerkennung und Credit findet; im umge kehrten Falle würde die Befürchtung des geehrten Abgeord neten eine unbegründete gewesen sein. Abgesehen von den mancherlei Bedenken, welche in dem Minoritätsgutachten in der Kürze und dann auch von mehrer» geehrten Red nern insofern kundgegeben worden sind, als man . gesagt hat, es würden aus der neuen Einrichtung Complicationen mit den bestehenden und noch zu begründenden Behörden organismus sich ergeben, von denen ich doch glaube, daß sie der Erfahrung überlassen bleiben könnten und von denen nicht zuzugeben ist, daß sie als unüberwindliches Hinderniß betrachtet werden dürften, so haben sich Einwen dungen namentlich dagegen erhoben, daß die Ausführung des an und für sich vielleicht zu billigenden Instituts auf nicht ganz zweckmäßiger und entsprechender Basis erfolge. Es hat namentlich der Abg. Riedel diese Bedenken und Einwendungen in der Aeußerung zusammengefaßt, die Vor lage enthalte eine Bevorzugung eines einzelnen' Standes und man bade versäumt^ die neue Einrichtung auf eine volksthümlichere Basis zu gründen, die Einrichtung gehe nicht aus dem Volke und aus Volkswahlen hervor. Nun,' ich glaube, die Regierung muß dem Begriffe des Volksthüm- lichen gerade in Fragen vorliegender Art seine volle Be deutung und auch Berechtigung zuerkennen; allein der Be griff des Volkstbümlichen ist etwas sehr Relatives, Schwan kendes und Wechselndes, wie'die Erfahrung der letzten 10 Jahre gezeigt hat, weshalb es jedenfalls für den Gesetzgeber sehr mißlich ist, irgend etwas bei der Entwerfung, eines Gesetzes zu thun, was gerade diesen Begriff bei einer stän-
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