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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-07-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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und Verwaltungsbehörden ins Auge gefaßt. Beweis da für ist schon der Umstand, daß das Friedensrichterinstitut in dem ursprünglichen Entwürfe des Organisationsgesetzes mit ausgenommen war. Verwerfen Sie nun die jetzige Vorlage, so fallt ein Glied in der beabsichtigten Organisa tion aus. Bei der Erwägung der Frage, ob mit der Publi kation der auf dem außerordentlichen Landtage berathenen Gesetzentwürfe zu verfahren sei, wird natürlich dieser Um- stand nicht außer Betracht bleiben können. Welchen Werth rnan darauf legen wird, weiß ich nicht, es ist aber nicht geradezu unmöglich, daß man darauf doch einiges Gewicht legen kann. Diese kurze Bemerkung habe ich gegen eine Aeußerung des Abg. Unger zu machen für nöthig gefunden und empfehle nunmehr auch aus diesem Gesichtspunkte den vorliegenden Gesetzentwurf dem Wohlwollen der hohen Kammer. Präsident vr. Haase: Ich hatte vorhin erklärt, daß ich die Debatte schließen wolle, wenn sich Niemand weiter zum Sprechen melden würde. Ich erwarte, ob gegenwär tig sich noch Jemand dazu melde und ertheile, wenn das nicht der Fall, zunächst dem Herrn Referenten der Mino rität der Deputation das Schlußwort, nach ihm dem der Majorität. Abg. Koelz: Da ich die Ueberzeugnng habe, meine Herren, daß rücksichtlich des Ja und Nein über den vorlie genden Gesetzentwurf die Ansichten der einzelnen Abgeord neten wohl ziemlich feststehen werden, so glaube ich mich einer weitläufigen Vertheidigung des Minoritätsgutachtens enthalten zu dürfen. Die Gründe der Minorität sind, wie ich mich dessen gern bescheide, keine neuen, sie sind bereits bei den frühem Verhandlungen über die Einrichtung des Zriedensrichterinstituts vorgebracht und durchgesprochen wor den. Aber ebenso wenig, wie ich damals glaubte, daß man sie widerlegt habe, ebenso wenig kann ich mich dieser Ansicht jetzt hingeben. Jndeß auch für die Einrichtung der Friedensrichter hat man neue Gründe weder in den Motiven zu dem Gesetzentwürfe, noch in dem Gutachten der Majorität der Deputation, noch im Verlaufe der heu tigen Debatte vorqebracht. Ich kann mich unter diesen Umständen auf die Bemerkung beschränken, daß die Mino rität trotz des Bedauerns des Abg. Schubart auch jetzt noch Lei ihrer Ansicht beharrt und der Kammer anrathet, den Gesetzentwurf abzulehnen. Nur auf das finanzielle Be denken, welches die Minorität hervorgehoben hat, erlaube ich mir noch mit wenigen Worten zurückzukommen. Ich wünsche, daß die entgegengesetzte Ansicht des Herrn Vice- Präsidenten eine ebenso vollständig richtige bleiben möge, wie er die Besorgniß der Minorität als eine vollständig ungegründete bezeichnet hat. Sollte sich aber später ein mal etwa bei dem Herrn Vicepräsidenten in diesem Punkte das errare kmnsnuW als wahr beweisen, dann freilich, fürchte ich, würden der Herr Vicepräsident ebenso, wie der Abg. Schubart nicht die Letzten sein, wenn es gilt, einem etwaigen Postulat für die Friedensrichter beizustimmen. Mit wahrem Bedauern habe ich schließlich die Erklärung des Herrn Justizministers vernommen, in welcher er das Institut der Friedensrichter mit dem Organisationsgesetze auf eine höchst unerfreuliche Weise in Verbindung brachte. Ich muß gestehen, daß ich die Friedensrichter als ein Glied in der Kette des Behördenorganismus bis jetzt nicht be trachtet habe, es ist dies in der That eine ganz neue Auf fassung, die man uns in diesem Augenblicke Seiten des Ministeriums bietet. Viel erfreulicher wäre es für mich gewesen, aus dem Munde des Herrn Ministers zu verneh men, ob und wann endlich das Organisationsgesetz publi- cirt werden soll. Eine bestimmte Entschließung in dieser Hinsicht erwartet allerdings das Land und zwar mit großer Sehnsucht. Es sind 6 Monate vergangen, ohne daß Sei ten der Staatsregierung in dieser Beziehung das Still schweigen gebrochen worden wäre. Heute wird es auf eine Weise gebrochen, die, ich bekenne es offen, mich nicht mit den angenehmsten Gefühlen erfüllt hat. Referent Abg. vr. Hertel: Es sind im Ganzen nur wenig erhebliche Gründe gegen das Gutachten der Majorität vor gebracht worden, meistens hat man sich auf Dasjenige be zogen, was bereits früher bei Gelegenheit der Berathung über denselben Gegenstand zur Sprache gekommen ist und dies ist mehrfach Gegenstand des Deputationsberichts selbst geworden und darin schon beleuchtet. Ich werde unter diesen Umständen mein Schlußwort im Namen der Majo rität möglichst kurz fassen. Von mehrcrn Seiten ist gegen den Entwurf ein besonders Gewicht darauf gelegt worden, daß die Friedensrichter künftig zum großen Theil aus den Rittergutsbesitzern gewählt werden sollen. Allerdings ist in §. l gesagt, daß dabei das Absehen insbesondere auf solche Rittergutsbesitzer zu richten sei, deren Güter vormals mit eigner Gerichtsbarkeit verbunden gewesen. Es steht aber auch gleich dabei, daß das Absehen auf diejenigen Gutsbe sitzer gerichtet sei, welche sich der Ausübung ihrer obrigkeit lichen Rechte eifrig unterziehen. Nun, meine Herren, wenn Sie die Erfahrung zu Hilfe nehmen, so möchte diese wohl, eigentlich mehr dafür sprechen, daß im Ganzen genommen nicht allzuviele Gutsbesitzer in dieser Kategorie zu finden fein möchten. Denn das Interesse für diese Vorrechte und deren Ausübung scheint gar nicht allgemein verbreitet zu sein. Es geht mit diesen Rechten, wie mit vielen andern Berechtigungen in dem menschlichen Leben, kommt es darauf an, daß Jemand auf ein Recht Verzicht leisten soll, so wehrt er sich dagegen nach Kräften und noch mehr, wenn er dazu genöthigt wird. Bleibt er aber im ruhigen Besitz seines Rechts, so geht es oft unbenutzt an ihm vor über. Ich glaube, diese Erscheinung hat sich schon ost bei freiwillig abgetretenen Gerichtsbarkeiten geltend gemacht und wird sich auch künftig wiederholen; und wenn das Gesetz, wie die Majorität der Deputation hofft, wirklich zur Aus-
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