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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-08-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. 84. Dresden, am 2. August. 185^. Sechs und achtzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 25. Juli 1855. Inhalt: Registrandenvoctrag. — Vortrag und Genehmigung einer ständi schen Schrift, die aufGrund von §.88 der Verfaffungsurkunde erlassene Verordnung wegen erfolgter Erhebung der Brandver- sicherungsbcikcage rc. betr. — Desgl. die Anlegung und Be nutzung der elektco-magnetischen Telegraphen betr. — Fort setzung der Berathung des Berichts dec ersten Deputation über das Königliche Decret, die Einführung von Friedensrichtern betr. Berathung und Schlußabstimmung über den Eingang des Gesetzes und §. 1. Berathung und Beschlußfassung über §§ 2—24. Schlußabstimmung. — Mittheilung des Bice- prasidenten v. Erlegern, einen Nachbericht hinsichtlich der ein gegangenen Anträge zur Berathung der Landkagsordnung betr. In Anwesenheit des Staatsministers vr. Zschinsky und später des Königlichen Commissars Geh. Rath Kohl^ schütter, sowie 66 Mitgliedern wurde die Sitzung gegen halb 11 Uhr mit Verlesung des durch Sccretär Glöckner verfaßten Protokolls der letzten Sitzung eröffnet, dasselbe ohne Einwendung genehmigt und von den Abgg. Behr und Lincke mit unterschrieben, sodann aber die Haupt- registrande vorgetragen.. (Nr. 638.) Petition von 19 Landgemeinden zu Alt- Ebersbach und Umgegend durch den Gemeinderath Karl Friedrich Bitterlich und Genossen, um Aufrechthaltung der Verordnung vom 13. Mai 185), das Jagdrecht betr. Präsident vr/ Haase: Will die Kammer diese Peti tion, wie dies bereits bei mehrern gleichen Inhalts ge schehen ist, an die erste Deputation verweisen? — Ge nehmigt! (Nr. 639.) Das Königliche Gesammtministerium übersendet 1 Exemplar Landtagsacten über die Verhand lungen der Königlich preußischen zweiten Kammer der drit ten Session dritter Legislaturperiode. Präsident vr. Haase: Ist dankbar zur Bibliothek zu nehmen. Abg. K.oelz: Ich bitte die Kammer um die Erlaub- II. K. (4. Abonnement.) niß, die ständische Schrift auf das Königliche Decret, die auf Grund des §. 88 der Verfassungsurkunde erlassene Verordnung wegen erfolgter Erhebung der Brandversiche rungsbeiträge und deren Fixation für die laufende Finanz periode betr., vortragen zu dürfen. Präsident vr. Haase: Will die Kammer sich jetzt diese Schrift vortragen lassen? — Ist genehmigt. (Die Schrift wird vorgetragen.) Ist die Kammer mit dem Inhalte und der Form der vorgetragenen Schrift einverstanden? — Einstimmig Ja. Der Abg. Oehmichen aus Kiebitz hat ebenfalls eine ständische Schrift vorzutragen; will die Kammer sich die selbe vortragen lassen? — Ist genehmigt. (Der Abg. Oehmichen verliest die ständische Schrift, den Gesetzentwurf über Anlegung und Benutzung von elektro > magnetischen Telegraphen betreffend, nebst Beilage.) Ist die Kammer mit Form und Inhalt der vorgetra genen Schrift und deren Beilage einverstanden? — Einstimmig Ja. Wir gehen nun über auf den spcciellen Theil des Be richts, welcher von der ersten Deputation über das aller höchste Decret, die Einsetzung von Friedensrichtern betreff., erstattet worden ist. Ich habe zu bemerken, daß die Deputation am Schluffe des allgemeinen Theils des Berichts erwähnt hat, daß ihr die Benennung von Friedensrichtern einigermaßen weniger angemessen erschienen sei. Es haben die Abgg. vr. Her mann und Schubart statt dieser Benennung eine andere in Vorschlag gebracht und beantragt, die Unterstützungsfrage auf die von ihnen vorgeschlagene Benennung zu richten. Abg. vr. Hermann hat das Wort! Abg. vr. Hermann: Ich habe in der letzten Sitzung statt des Wortes Friedensrichter das Wort „Landreth" des halb in Vorschlag gebracht, weil ich mit der geehrten De putation ganz darin einverstanden bin, daß das Wort „Friedensrichter" nicht passend erscheint, und zwar um so weniger, je weniger mit dem hier vorliegenden Amte eines Friedensrichters eine richterliche Function verbunden sein soll. Denn wenn auch nach §. 7 der Vorlage den Frie densrichtern die Befugniß eingeräumt wird, in dringenden 302
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