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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-08-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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Rede eines Mitgliedes der ersten Kammer hinwies: In dieser Rede, welche gehalten wvrde von einem Manne, welcher gerade mit der vollsten Ueberzeugung sich dafür aus gesprochen hat, daß den Rittergutsbesitzern ihre Befugnisse auf alle Weise erhalten, ja wo möglich erweitert werden sollen, in dieser Rede, welche, wie man weiß, gerade gegen den Gesetzentwurf gerichtet war, spricht wohl nicht eben ein Beweis dafür, daß durch den Gesetzentwurf den Ritter gutsbesitzern eine besondere Bevorzugung zu Theil werden solle; im Gegentheile könnte man aus den Einwendungen, die von Rednern jenseits gemacht worden sind, den Schluß ziehen,.daß die Auffassung, die eben, heute in diesem Saale laut wurde, nicht eine begründete sein könne. Allein ich mache nochmals darauf aufmerksam, daß es die Regierung blos mit einer Vervollständigung des am vorigen Landtage berathenen Organisationsgesetzes zu thun hatte. Ich muß wiederholen, daß, wenn die Beilage sub(7), deren der letzte geehrte Redner gedachte, als ein Bestandtheil des Organi sationsgesetzes zu betrachten ist, dann jedenfalls bei dem Gesetzgeber die Absicht vorausgesetzt werden muß, daß auch dieser Theil des Gesetzes eine praktische Bedeutung und Ausführung erhalten solle. Sind also einmal den Be schlüssen der Kammer zufolge den Rittergutsbesitzern gewisse Rechte eingeräumt, welche, sobald sie ausgeführt werden, auch als gemeinnützig betrachtet werden, so ist auch jeden falls dafür zu sorgen, daß eine möglichst gleichmäßige Aus übung der Rechte stattsintze; und in dieser Beziehung allein spricht sich der Gesetzentwurf aus, indem er darauf hin deutet, es werde das Absehen bei der Wahl der Friedens richter allerdings sehr auf diejenigen! vormaligen Patrimo- nialgerichtsinhaber gerichtet werden , welch« sich die Aus übung ihrer Rechte angelegen sein, ließen. Ich brauche ab« nicht daran zu erinnern, daß von dem Gesetzentwürfe die Auswahl keineswegs auf diese Klasse allein beschränkt, sondern auch auf die durch Vermögen, durch größer» Ge werbebetrieb oder persönliche Stellung sonst ausgezeichneten Einwohner eines Bezirks-gerichtet wird; und auch die Zu sammensetzung der Commissionen ist keineswegs so beschaf fen, daß man vermuthen könnte, die Wahl könne nicht auf diese, letzter» Klassen in sehr vielen Fallen ertendirt werden. Die Anschauungen des geehrten Abg. Hey» über die Zu kunft dieses Gesetzes sind allerdings sehr trübe. Allein ich glaube nicht, daß gerade diese Anschauungen geeignet sein werden, di« hohe Kammer von dem Zustandebringen dieses Gesetzes abzuhalten. Ich glaube-, gerade in diesen Anschau ungen liegt eine sehr dringende Aufforderung und ein An trieb, für das Gesetz zu stimmen, weil gerade diese Anschau- uygen, wenn sie begründet wären, nichts Anderes s«n wür den, als ein großartiges Armuthszeugniß, welches die hohe Kammer, ich will nicht sagen, dem Lande, aber einer großen Anzahl von Einwohnern: desselben ausstellen würde, von denen man.gerade im Gegenteile Patriotismus und Hin- gebung für die öffentliche Sache, erwarten darf. Es wird II. K. (1. Abonnement.) mir vielleicht der geehrte Abg. Heyn und es werden mir vielleicht andere geehrte Mitglieder der Kammer, die mit ihm einverstanden sind, einhalten, daß es sich hierbei eben wieder blos um eine Klaffe, die der Rittergutsbesitzer, handle, daß, wenn er sagte, es würde sich Niemand finden, derda- fpr seine Zeit hingeben wolle, und man würde noch beson ders auf Belohnung Anspruch machen, hiermit eben diese Klasse gemeint sei. Nun, wenn das der Fall ist, so warte, man den Erfolg ab. Sollte es wirklich sich zutragen, daß unter den Rittergutsbesitzern sich wenige nur oder kei ner fände, der eben blos aus uneigennütziger Absicht sich bereitwillig erklärte, dieses Amt zu übernehmen, so wäre dann die Folge keine andere, als daß die im Gesetze bestimmte Wahl sich nicht mehr vorzugsweise auf sie ausdehnen würde, sondern sie würde dann, auf An dere gerichtet werden und dann wäre entweder die gehegte Befürchtung eitel, oder sie träfe eben nicht allein die Rit tergutsbesitzer, sondern sie träfe alle in irgend einer unab hängigen Stellung befindlichen Einwohner, wie sie in dem Gesetzentwürfe benannt sind. Zch hege also das feste Ver trauen, daß die hohe Kamm« dieser Anschauung nicht bei treten werde und ich wiederhole es, nachdem diese Ansicht sich ausgesprochen hat, würde man außerhalb der Kammer , im Lande und über das Land hinaus gerade in der Ver werfung des Gesetzes ein großes Mißtrauen in die Opfer willigkeit eines großen Theiles der Bewohner unffrs Lan des erblicken. Die Regierung ihrerseits, das kann ich mit Bestimmtheit versichern, hat aber eine bessere Meinung; sie geht von der bestimmten Zuversicht aus, daß sich Männer finden werden, um dieses Amt zu übernehmen, daß sich Männer finden werden, die es in einer befriedigenden Weise ausfüllen und von denen auch nicht die Befürch tung gehegt werden darf, als könne mit der Zeit Anspruch ihrerseits an die Staatskasse gemacht werden. Der AeuO- rung des geehrten Abg. Seiler, welche von Seiten des Abg. Koelz eine Entgegnung hervorrief, muß auch ich-widerspre chen. Es liegt allerdings- nicht im Sinne des Gesetzent wurfs, von Seiten der Friedensrichter eine Controle der Behörden hinzustellen, sondern man hofft von der Ausfüh rung dieses Gesetzes ein Zusammenwirken der Behörden - und der Friedensrichter, man hofft einen heilsamen Einfluß auf dieBehörden durch die Friedensrichter inftrlge der Prak- - tischen Anschauung, welche sie in manchen Fällen-vor den Behörden voraus haben werden, aber nicht, daß eine solche: Einwirkung stattfindrn werde, welche eine Controle genannt -werden könnte. Denn ich muß auch hier wieder, da ein mal diese Seite berührt wird, der Anschauung des Abg. Heyn widersprechen, als sei dieses ganze Friedensrichterin stitut überflüssige als seren die Gerichtsämter vollkommen hinreichend, die hier und da gefühlte Lücke auszufülleu. . Das Auge des Gerichtsamtes kann nicht überall auf dem Lande so wachsam und offen gehalten sein» wie-es vvn. Seiten dieser neu. zu gründenden Organe allerdings gefche- ZOS
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