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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-08-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. 86. Dresden, am 6. August. 1855. Acht und achtzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 27. Juli 1855. Inhalt: Verpflichtung des stellvertretenden Abg. Däweritz. — Registran- denvortrag. — Mündlicher Vortrag von Seiten der ersten Deputation, den Beitritt zu den von der ersten Kammer wegen des Gesetzentwurfs über den Schluß der Landrentenbank ge faßten Beschlüsse bekr. — Anzeige des Abg. Haberkorn, den zu erstattenden Bericht über den Antrag des Abg. Glöckner, den Bau einer Eisenbahn nach Freiberg betr. — Be- rathung des Berichts der zweiten Deputation über Abtheilung 1.8. des Budgets der Staatseinnahmen, die Steuern und Ab gaben betr. (Pos. 23g— 26 d.) Beschlußfassung. — Vor trag und Genehmigung einer ständischen Schrift über das Königliche Decret, die Aufhebung des Gesetzes, die Abänderung der Armenordnung betr. Die Sitzung beginnt Vormittags 10 Uhr 39 Minuten mit Verlesung des über die gestrige Sitzung vom Sekretär An ton aufgenommenen Protokolls, in Gegenwart des Staatsministers Behr und der Königlichen Commissare Geh. Finanzräthe Opelt und Kühne, sowie in Anwesen heit von 61 Kammermitgliedern. Präsident vr. Haase: Hat Jemand gegen das ver lesene Protokoll eine Bemerkung zu machen? Vicepräsident v. Criegern: Wo der Herr Secretär vom H. 37 handelt, hieß es im Protokoll „Staatsministcr und Regierungscommissares lautet aber im §. 37: „Staatsminister oder Regierungsrommissar". Es ist am Ende ganz gleichgiltig, ich bitte aber doch, dies zu bemerken. Präsident vr. Haase: Wenn Niemand weiter Etwas zu erinnern hat, so ist das Protokoll a!s genehmigt anzu sehen und von mir, sowie von den Abgg. vr. Hertel und Leitholdt zu unterzeichnen. — (Hierauf wurde der Stellvertreter des Abg. Rennert, Christian Gottlob Däweritz, eingeführt und, da er bereits in der Kammer gewesen, auf die verfassungsmäßige Weift durch den Handschlag verpflichtet; sodann aber zur Negi- strande übergegangen.) . II. K. (3- Abonnement.) (Nr. 660.) Schriftlicher Bericht der vierten Depu tation über die Petitionen mehrerer Schneiderinnungen, um Schutz wegen Beeinträchtigung ihrer Jnnungsge- rechtsame. Präsident vr. Haase: Wird noch auf eine Tages ordnung kommen. Der Abg. vr. Wahle hat das Wort! Abg. vr. Wahle: Ich bitte um die Erlaubniß, ein paar Differenzpnnkte, den Gesetzentwurf über den Schluß der Landrentenbank, betreffend, vortragen zu dürfen. Präsident vr. Haase: Will die Kammer sich diesen Vortrag jetzt erstatten lassen? — Einstimmig Ja. RcferentAbg.vr.Wahle: Bei der Berathung des Gesetz entwurfs, den Schluß der Landrentenbank betreffend, hatten wir beschlossen, in §. 1 auch noch derjenigen Renten zu gedenken, welche auf Vertragen beruhen, welche nach den im Jahre 1832 erlassenen Ablösungsgesetzen abgeschlossen wären. Die Kammer fand es daher auf Vorschlag der Deputation angemessen und rathsam, in tz. 1 des Ent wurfs noch den §. 14 b des Gesetzes vom 15. Mai 1851, wo dieser Renten gedacht wird, anzuziehen. Bei der Be rathung in der jenseitigen Kammer ist man nun dem zwar beigelrcten, aber der Ansicht gewesen, daß, wenn man ein mal so weit gehe, es angemessen wäre, auch noch einen Schritt weiter zu thun und diejenigen Geldgefälle zu erwäh nen, welche schon vor Erlassung der Ablösungsgesetze von 1832 an die Stelle ehemaliger Guts- oder Naturalleistungen getreten sind. Deshalb hat nun die jenseitige Kammer beschlossen, auch den Punkt c des §. 14 des Gesetzes vom 15. Mai 1851, wo dieser Geldgesälle gedacht ist, ebenfalls anzuziehen. Ihre Deputation, meine Herren, hatte nun zwar geglaubt, daß diese Gefälle ohnehin schon durch die Bestimmungen des Gesetzentwurfs getroffen sind, ist aber der Ansicht, daß dieser Zusatz jedenfalls unschädlich ist und unter Umständen sogar rathsam sein kann, denn er trägt jedenfalls zur Deutlichkeit und zur Vermeidung von Miß verständnissen bei. Deshalb räkh Ihnen die Deputation an, dem jenseits gefaßten Beschlüsse beizutreten. Das iss der erste Differenzpunkt. . Präsident vr. Haase: Ich erwarte, ob Jemand darüber zu sprechen begehre, widrigenfalls würde ich zur Fragstellung übergehen. Will die Kammer den gedachten Zusatz im Z. Ides Gesetzentwurfs, den Schluß der ' > 'MO ' -
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