Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-08-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Berufe der Amtshauptleüte liegen, die Sache Lu fördern, die ihnen nunmehr auch nicht allzuschwer fallen dürfte. Manches ist bereits geschehen,, mancher Verein wird nun leichter und successiv, einer nach dem andern constituirt werden können, wenn nur überhaupt von einer oder der andern Seite guter Wille gezeigt" und bethatigt wird. Endlich aber, und dies ist ein Hauptgrund, steht doch nun mehr die Mitwirkung der Friedensrichter in Aussicht, sodaß in diesen selbst die Organe zu finden sein werden, welche in der ersten Kammer als Gehilfen der Amtshauptleute für wünschenswerth erachtet sind. Aus allen diesen Gründen beantragt die dritte Deputation, den von der ersten Kam mer beschlossenen Zusatzantrag abzulehnen. Präsident 0r. Haase: Ich frage nun, meine Herren, ob Sie in dieser Beziehung noch Etwas zu bemerken haben. Sie haben gehört, welchen Zusatzantrag die erste Kammer beschlossen hat. Unsre Deputation hat sich nicht entschließen können, denselben bei der Kammer zu befürworten und zwar aus dem von dem Herrn Referenten angeführten Grunde, weil zu erwarten steht, daß durch das angenom mene Friedensrichtergesetz dergleichen Hilfsorgane schon ge schaffen werden. Unsre dritte Deputation empfiehlt also der Kammer, den von der ersten Kammer angenommenen Zusatz abzulehnen. Sollte Niemand in dieser Bezieh ung das Wort begehren, so frage ich, ob die Kammer der Ansicht de r Dep utatio n beitrete und jenen Zusatz, welchen die erste Kammer beschlossen hat, ablehne? — Einstimmig Ja. Ich ersuche nun diejenigen Herren Referenten der dritten Deputation, welche noch Vorträge über Differenzen zwischen beiden Kammern in Sachen der dritten Deputation zu halten haben, uns dieselben zu geben. Referent Abg. Riedel: Der Differenzpunkt, welchen ich vorzutragen habe, betrifft die Petition des Abg. Leit- holdt, wegen der Ermäßigung des Fährgeldtarifs bei der Fähre zu Pirna. Die dritte Deputation hat am 31. Mak über diesen Gegenstand Bericht erstattet und auf deren Anrathen beschloß die Kammer, die Petition an die hohe Staatsregierung zur Kenntnißnahme abzugeben. Allein die erste Kammer ist unserm Beschlüsse nicht beigetreten, man ging vielmehr dort von der Ansicht aus, es wäre die ser Petition schon zu viel Ehre angethan worden, indem dieselbe, als Beschwerde betrachtet, erst durch alle Instanzen hätte gehen müssen, ehe sie an die Kammern hätte gebracht über das Armen- und Bcttelwesen, das sogenannte Com- munalprincip und ganz besonders die Bildung von Armen vereinen stattfand. Sie werden sich erinnern, daß bei jener Berathung die zweite Kammer den Beschluß faßte, die er wähnte Petition zwar auf sich beruhen, jedoch an die Staats regierung das Gesuch gelangen zu lassen: „Der hohen Staatsregierung die thunlichste Förde rung des Zusammenkommens und der Wirksamkeit der 30 der Armenordnung" vom Jahre 1840 gedachten Association mehrerer Heimathsbezirke, insbesondere der Städte mit im Umkreise derselben gelegenen Dorfschaften zu größer» Armenbezirken und die Constituirung gemein schaftlicher Armencommissionen angelegentlich zu em pfehlen." In der ersten Kammer ist über denselben Gegenstand und zwar bei einer Berathung, die sich zugleich über mehrere ähnliche Petitionen erstreckte, der Beitritt zu diesem Be schlüsse erfolgt, und ist also in dieser Hinsicht vollständiges Einvcrständniß "zwischen beiden Kammern. Die erste Kam mer hat aber für gut befunden, auf Anrathen ihrer dritten Deputation noch einen Zusatzantrag zu stellen, welcher also lautet: „In Gemeinschaft mit der zweiten Kammer gegen die Staatsregierung die Ermächtigung auszusprechen, für den Fall, daß zu einer allgemeinen Organisation der unter 3 vorstehend beantragten Weise mit Hilfe der Amts hauptmannschaften nicht zu gelangen sein sollte, eigne Organe zur Aushilfe vorübergehend anzustellen und darüber, sowie über den Erfolg der unter 3 erwähnten Maßregel überhaupt der nächsten Ständeversammlung Eröffnung zugehen zu lassen." Es war dabei die gute Absicht nicht zu verkennen, daß, sofern die Amtshauptleute vielleicht nicht zu den gewünsch ten Vereinigungen gelangen könnten, zu überladen mit Ge schäften wären oder überhaupt nicht ausreichten, um die Associationen, welche in tz. 30 der Armenordnung bezeich net sind, zu Stande zu bringen, man zur Aushilfe noch einige Organe anstellen und den Amtshauptleuten zugesellen möchte. Die diesseitige dritte Deputation kann jedoch die sem Anträge nicht beistimmen, muß vielmehr der geehrten Kammer anrathen, denselben abzulehnen und zwar aus denselben Gründen, welche bereits in der ersten Kammer von einem geehrten Mitgliede und dem Königlichen Herrn Com- miffar ausgesprochen worden sind. Zunächst möchte dieser Zusatzantrag zu allgemein gefaßt sein, denn es würde die Frage entstehen, wer diese Organe seien, woher sie ge nommen werden sollten? Ob sie als Substituten und gleichsam als Biceamtshauptleute anzusehen sein würden? werden können und insofern schon aus formellen Gründen Zweitens würde eine Besoldung solcher Organe nöthig wer-! abzuweisen wäre. Diese letztere Ansicht hat die diesseitige den, mithin ein Aufwand daraus entstehen und drittens; Deputation nicht erwogen, denn wir betrachteten diese war man der Meinung, daß es überhaupt an mitwirken- Eingabe mehr als Petition, denn als Beschwerde und in- den Personen bei dieser Angelegenheit nicht fehlen dürfte,! sofern schlugen wir vor, sie zur Kenntnißnahme der hohen da die Gemeindevorstände, Stadträthe oder sonstigen Perso-Staatsregierung zu übergeben. Nun sind zwar auch in nen, welche für das Armenwesen sich interesfiren, jederzeit. der ersten Kammer Stimmen laut geworden, daß derglei- mit thätig sein können.. Es möchte wohl überhaupt im chen Eingaben, von Ständemitgliedern eingebracht, nicht 323*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder