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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 90. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-08-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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werden muß, anheim , ob m'cht dieser Bericht heute noch eingeschalten werden kann, zumal der Königliche Commissar zugegen ist, der damit beschäftigt ist. Abg. Hilbert: Dagegen muß ich mich aussprechen, daß dieser Bericht schon heute aufdie Tagesordnung kommt, die Sache ist für die betreffende Gegend von großer Wich tigkeit und wir haben den Bericht noch gar nicht lesen können. Ich muß daher bitten, den Gegenstand auf eine spätere Tagesordnung zu bringen. Präsident vr. Haase: Wünscht sonst noch Jemand zu sprechen? Meine Herren, der Borstand der ersten Depu tation hat angegeben, aus welchen Gründen und unter welchen Umständen er wünsche und beantrage, daß dieser Bericht sofort zur Berathung gelange. Da der Gegenstand Ihnen allen bereits ganz genau bekannt ist, so hoffe ich, daß Sie auf jenen Wunsch eingehen. Ich überlasse es jedoch dem Beschlüsse der hohen Kammer, ob dieselbe dar auf eingehen wolle. Da diesem Anträge vom Abg. Hilbert widersprochen worden ist, so frage ich, ob die Kammer dem Anträge des Vorstandes der ersten Deputation gemäß auf diesen Bericht sofort eingehen wolle? (Die große Mehrheit, entscheidet sich dafür und der Vortrag des Berichts erfolgt später.)' Abg. Haberkorn: Ich bitte ums Wort. Ich hatte nämlich den Herrn Präsidenten gebeten, daß er erlauben möge, die ständische Schrift auf das allerhöchste Decret, die Budgetvorlage auf die Jahre 1855, 1856 und 1857 be treffend, sofort nach der Beschlußfassung über das Finanz gesetz vorlesen zu dürfen. Seiten der Staatsregierung wird nämlich dringend gewünscht,, daß womöglich noch bis heute Abend die ständische Schrift an sie gelangen möge. Wenn sich die zweite Kammer die ständische Schrift vorlesen lassen will, so ist die Genehmigung nur eine eventuelle, das heißt, wenn die erste Kammer allenthalben den Beschlüssen der zweiten Kamkner beitritt. , Sollten sich noch Differenzen Zwischen den Beschlüssen beider Kämmern Herausstellen, so müssen wir uns noch Vorbehalten, morgen die etwaigen Ab änderungen nachträglich vortragen -zu dürfen. Allein nach einer Besprechung, die wir mit der Deputation der jensei tigen Kammer gehalten haben, ist vorauszusehen, daß auch die erste Kammer, soweit es noch nicht geschehen, diesen Beschlüssen beitreten wird und deshalb glaube ich Vor schlägen zu dürfen: die zweite Kammer möge .sich diese eventuelle Vorlesung der ständischen Schrift heute gefallen lassen. ' - Präsident vr. Haase: Sie haben also gehört, meine Herren, unter welchem Vorbehalte die Genehmigung der ständischen Schrift ausgesprochen werden möge, nämlich unter'dem Vorbehalte, daß, wenn von der ersten Kammer noch Bemerkungen dazu gemacht werden sollten, die darin Aenderungen nöthig machen, dann diese Aenderungen an derweit zur Beschlußnahme vorgetragen werden sollen. Ich frage also die Kammer, ob gegenwärtig diese Schrift vor getragen werden solle? — Einstimmig Ja. Abg. Haberkorn trägt die ständische Schrift auf das allerhöchste Decret, die Budgetvorlage auf die Jahre 1855, 1856 und 1857 betreffend, nebst der dazu gehörigen Bei lage vor. Präsident vr. Haase: Genehmigt die Kammer die vorgetragene ständische Schrift und ebenso deren sämmtliche, beziehentlich vorgelesene Bei lagen nach Form und Inhalt? — Einstimmig Ja. Der Abg. Püschel hat noch eine ständische Schrift vor zutragen; will die Kammer sich diese Schrift jetzt vortragen lassen? — Einstimmig Ja. Abg. Püschel trägt die ständische Schrift auf das allerhöchste Decret vom 4. Mai 1855, den Ankauf größerer Getreidevorräthe für die Armee betreffend, vor. Präsident vr. Haase: Genehmigt die Kammer die eben vorgetragene Schrift nach Inhalt und Form? — Sie ist genehmigt. Wir gehen nun über auf den Bericht der ersten Depu tation über das allerhöchste Decret vom 17. März und 20. Juli, den Entwurf eines Erpropriarionsgesetzes für die Eisenbahn von Tharand nach Freiberg und über die Peti tion der Abgg. Glöckner und Genossen vom 16..Juli d, I, betreffend. Referent ist der Abg. Koelz. Referent Abg. Koelz: Das Decret an die Stände, den Entwurf eines Erpropriationsgesetzes für eine Eisenbahn von Tharand nach Freiberg*) betreffend, lautet: Nachdem beide Kammern der Ständeversammlung- auf das allerhöchste Decret vom 25. Mai 1855, den Bau einer Eisenbahn nach Freiberg auf Staatskosten betreffend, ablehnenden Beschluß gefaßt haben und dadurch die Gründe zur Erledigung gekommen sind, welche die Staatsregierung veranlaßten, den mittelst Decrets vom 17. März 1855 vor gelegten Entwurf zu einem Expropriationsgesetze insoweit, als sich derselbe auf die Eisenbahnverbindung nach Freiberg bezog, zurückzuziehen, so haben'Seine Königliche Ma jestät beschlossen, nunmehr über jetten Gesetzentwurf auch in Bezug auf die Eisenbahnverbindung von Tharand nach Freiberg die Erklärung der getreuen Stände zu erfordern. Seine Königliche Majestät sehen dieser Erklärung der getreuen Stände, denen Allerhöchst dieselben in Huld und Gnaden wohl beigethan verbleiben, entgegen. , Geschehen zu Dresden, den 20. Juli 1855. Johann. (I-. 8.) ' Friedrich Ferdinand Frhr. v. Beust. Der Bericht lautet: ' Mittelst allerhöchsten Decrets vom 17. März d. I. gelangte an die Ständeversammlung ein Gesetzentwurf, wel- *) Das Königliche Decret vsm 17. März d. I. (Punkt vl., die Fortführung der Albertsbahn nach Freiberg betr.) s. L.M. H. K. Nr. 44. S. 1033.
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