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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 16. 08.1855
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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M27 Wege, -wie ihn der Gesetzentwurf vorschlägt, der den Rechts- vbjeckiv nur Das wieder bekommen, was sie schon besitzen. Aber, meine Herren! es ist wohl ein Gewicht darauf zuboden: verläßt, nicht dazu gelangen kann, das . glaube ich bestimmt, und die Majorität hat das auch in ihrem Sepg- ratgutachten genugsam dargethan. Das Majoritätsgutach ten belehrt uns darüber und ich verweise in vielen Bezieh ungen darauf. Für mich sind es hauptsächlich zwei Fragen, die ich als maßgebend bezeichnen muß. Ich schicke jedoch voraus, daß ich der Ansicht bin, daß es sich überhaupt bei dieser Frage weniger um ein Object, als vielmehr um ein Princip handelt. Die erste Frage ist die, ob die Neuberech tigten in ihrem vollen Rechte sind, und die zweite, ob die Abänderung des bestehenden Gesetzes von der dringendsten Nothwendigkeit geboten ist. Wie schon erwähnt, ist dje Entstehung dieses Rechts größtentheils im Berichte der Majorität niedergelcgt und ich mag nicht verbergen, daß ich erstaunt gewesen bin, daß dje Mitglieder der Minorität uns heute eine andere Ansicht über diese Frage verlegen, obwohl ich aus dem Munde des Herrn Vicepräsidenten soeben ge hört habe, daß er in Beziehung auf die Rechrsfrage heute noch derselben Ansicht ist. Nun bin ich aber der Meinung, daß bestehendeGesetze nur abgeändert werden können, wenn die dringendste Nothwendigkeit vorliegt. Die vermag ich aber nicht zu finden. Die dringendste Nothwendigkeit, das jetzt bestehende Gesetz zu beseitigen, weiß ich nirgends zu suchen. Es kann die Staatsregierung nach meinem Dafür« halten dieselbe nur darin gefunden haben, daß sie glaubte, bereits zustehende Recht, eine Entschädigung pon nur drei .setzuNg,:dÄß chnErliche Aaminermitgliede.r den Wunsch he- Pfennigen für die Steuereinheit erhalten, dagegen bei der gen, diese Frage endlich, einmal beseitigt zu sehen, kann es Ablösung eine gleiche Capitalenrschädigung von 10 Pfen-! bei Ergreifung der-Mittes dazu sich doch nur tzarpm han- nigen geben, also 7. Pfennige zuschießen sollen, obwohl sie deln, welches ist das rechte? . Daß man gber auf dem legen i daß sie zwar dasselbe Object, :aber mit einer ganz andern Rechtssicherheit erhalten.i Wie ich schon an die Spitze meiner Bemerkungen gestellt habe: über das formelle Recht sind wir einig, aber eben so einig sind wir, daß das formelle mit dem materiellen Rechte nicht im Einklänge steht. Sobald aber eine Ablösung erfolgt und eine nachträgliche Entschädigung unter Mitwirkung des Neuberechtigten, dann, meine Herren, ist auch das materielle Bedenken weg und die Neuberechtigten sind im vollen Genüsse Dessen, was sie schon jetzt besitzen und ich glaube, dafür ein Opfer zu bringen, könnten sie wohl geneigt sein. Es ist dieses Opfer um so weniger als ein großes zu bezeichnen, weil, wie ich schon erwähnte, ein Zwang zur Ablösung nicht .stattsindet. Wo die Jagd einen nicht gar hohen Werth hat, wird man unbedenklich das Befugniß eines Fremden fortbestehen lassen können; wo die Jagd wirklich«werthvoll ist, wird sie durch später zu erlangende Pachtgelder dem Neuberechtigten einen Vortheil gewähren, der mit der Ab lösung in fast gar keinem Verhältnisse steht und weit höher ist- Ick glaube daher, auch in dieser Beziehung laßt sich doch nicht so ganz unbedingt dem Entwürfe entgegentreten. Es kommt, wie ich immer wiederholen muß, Alles darauf an, ob man wirklich den lebhaften Wunsch hegt, diese Sache endlich zum Abschlüsse zu bringen. Wer von die- f-m Wunsch. beseelt ist und d-»°n überzeugt m, d-ß eine d»rch den ,,tztg-n G-scheu,Wurf der «st,n Kam NM etwus wirklich. R-ch-Sv-tl-bttUglrn dem Borscht-g- der du,-n, wetl diese b-, dem letzten «deutlichen Land,-s- regieniN, nicht -ntb-lt.u ist, muß, gl-ub- ick, dl- sich! dm d« S,-->S.°g,°ru»g °°rg.l-g,-n G-s-t-nIwu-f g-genw-rtig d-tbi-t-nd- G-le-enhei, ergreifen um die -»-h b---ch-n Hut. Nun weiß ich in der Shu, Nicht, W-S Suche zu End, zu bringen. Ick gebe gern zu, daß d„. i di, Regierung zu diesem Entschluß »ewidcht hat Ich selbe Aw-ek aus sehr de,fcki-deii- Weise ---.ich, w--d-n iNicht gl-ub,„. - daß bl°s die Wunsche de, Ms,itig.» k' . ! Kammer die Regierung zu einem solchen wichtigen Schritte konnte: aber, meine Herren! wenn man immer nur Vor-i , _ . , —, - . . . , . , , ! veranlaßt haben, zu dem Schritte, ern Gesetz aufzuheben und schlage bringen will, ohne daß iraend Aussicht vorhanden! . /?.. - l .- .. . . , - z. - -sein Lcecht zu beseitigen, was in bester und formellster r r, daß sie durchgehen, so wird das wirklich nicht dahin , ° -. / - Weise besteht. Es besteht nämlich dieses Gesetz — lch er fuhren, die Sache zu Ende zu bringen. Dies meine, ... » ., . -. , . - wahne das ausdrücklich — nicht aus den Zeiten der Re- : ' volution, es besteht vielmehr aus der Zeit der Reaction, Abg. Oehmichen auf Choren: Zunächst will ich mich aus der Zeit, wo die reactivirten Stände hier ihre Thätig- in demselben Sinne aussprechen, wie der geehrte Sprecheri,keil wieder begannen. Vor mir liegen die Bücher, in be vor mir; auch ich hege lebhaft den Wunsch, daß diese lei- nen die Aeußerungen verzeichnet sind, die hochachtbare dige Frage endlich einmal erledigt werde. Allein der uns Mitglieder dieser Versammlung in diesem Saale ausge- vorliegende Gesetzentwurf scheint mir allerdings nicht ein sprochen- Es sind zu damaliger Zeit Aeußerungen gefallen, geeignetes Mittel dazu. Der Herr Referent erwähnte in sowohl vom Ministertische aus, als auch von Mitgliedern seiner. Rede, man möge so viel als möglich die Rechrsfrage der Kammer, nach denen nichts weniger zu erwarten war, nicht erwähnen ; ich weiß aber nicht, in welcher Weise man als daß man je wieder daran denken , würde, das Jagdrecht dann dem Gutachten der Minorität entgegentreten könnte, wieder herzustellcn, und gleichwohl legt die Regierung heute Die Rechtsfrage kann es nur sein, die mich veranlaßt, ge- einen solchen Gesetzentwurf vor. Bei dE Verhandlungen gen den Gesetzentwurf zu stimmen. Unter der Voraus- von 1850 und 1851, wo , es sich darum handelte, einen ' 328»
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