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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 92. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-08-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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Forderungen bis ins Unendliche steigern möchten, so habe ich mich damals in meinen Ansichten nicht getäuscht. Es liegt uns nun abermals — man kann sagen, im letzten Stadium des Landtags — ein solcher Gesetzentwurf zur Berathüng vor, den ich, offen gestanden, mit meinem Ge- müth und Gewissen nicht in Einklang bringen kann. Wenn ich nun jetzt fünferlei vor mir liegen sehe, nämlich 1) den Gesetzentwurf,' 2) den Bericht der ersten Kammer, 3) den Bericht unsrer Majorität, 4) den unsrer Minorität und 5) noch ein Sondergutachten, von denen sich jedes auf dem Rechtsboden zu bewegen scheint und dennoch jedes eine andere Ansicht hat: dann, meine Herren, muß ich offen bekennen, hätte ich lieber gewünscht, es wäre dieser Gesetz entwurf gar nicht mehr an die Stände gekommen, es wäre vielmehr mit Stillschweigen darüber hinweggegangen worden. Denn, wenn man glaubt, durch diesen Gesetz entwurf den lieben Frieden, den man immer wünscht, her beizuführen, so bin ich gerade der entgegengesetzten Mei nung. Die Deputation der ersten Kammer hat selbst auf S. 357 zugestanden, principiell sei es ihr unmöglich, mit diesem Gesetzentwürfe zu gehen. ' Run, meine Herren, aus was für Principien 'wollte denn die erste Kammer nicht mit dem Gesetzentwürfe gehen? Ich glaube doch wohl deshalb, weil sie gegen ein bestehendes Gesetz nicht wehr auftreten' wollte , was so zu .sagen bereits in's Ver gessen gekommen war. Nun geht aber dieser Gesetzentwurf von ganz andern Gesichtspunkten aus, als der den frühem Ständen vorgelegte; ja, er hat sogar das Gerechtigkeits- princip an die Spitze gestellt; den Neuberechtigr.-n das Be- fugniß zur Jagd nicht abgesprochen, sondern vielmehr ge radezu gesagt: dieselben haben ein Recht, aber nur auf mehrere Jahre, verliehen bekommen, bin aber nun Willens, es dir nicht mehr zu lassen, -eben aus dem Grunde, weil du es nicht erworben hast, weil es dir gegeben ist, weil Vie Gesetzgebung es dir zugesagt hat. Nun, .ich glaube nicht, daß von den Neuberechtigten > in irgend einer! Weise auf Entschädigung angetragen werden wird. Nun, die.Re gierung hat es in den Händen . gehabt. National - ökono mische Rücksichten liegen doch wohl auch nicht zum Grunde, um die frühern Bestimmungen nicht mehr gelten zu lassen. Ich glaube, die Bauern, oder wie man sie auch nennt: die Neuberechtigten, haben sich etwas nicht zu Schulden kommen lassen, daß ihre Grenzen von Polizei oder Solda ten besetzt werden. Meiner Ansicht nach hätte man füglich dasjenige Mittel verfolgen sollen, was das frühere Gesetz boy indem man den Ertrag der Jagdkarten den Altbercch- :tigten überließ und das daran Fehlende von den am letzten Landtage bewilligten 500,000 Thlrn. mit zur Verwendung bringen -ließ. Man legt hier einen so großen Werth darauf und spricht immer davon, es- ist ein entsetzlicher Eingriff in die Privateigenthumsrechte der Altberechrigten gemacht worden. Nun, meine Herren, ich habe mich be müht, in das frühere Ablösungsgesetz zurückzugehen, ich habe mich bemüht, daraus zu entnehmen, daß von 1834 bis 1853 die Bauern, die Neuberechtigten, Diejenigen wa ren, die alle die Herren mit Bier- und Branntweinsteuer entschädigten; sie waren Diejenigen, die ihnen die Spitzen wieder von den Landrentenbriefen, weil es die Umwechselung gab, äuszahlten; sie waren Diejenigen, die in allen Ver hältnissen so zu sagen die Geldquelle waren und deshalb nie Entschädigung erhielten. Nun,, meine Herren, dazu haben die Bauern nicht gemurrt, sie haben willig und gern gegeben, damit daß einmal eine Ausgleichung herbeigeführt würde und nun man einmal Etwas zugeftanden hat, was sie meines Erachtens schon mit der Verfassung erhielten, da jedes Grundeigenthum in ihre freie Verfügung gestellt war, nun sie es einige 20 Jahre später erhalten haben, nun schreit man gewaltig über Ungerechtigkeit, als wenn die Neuberechtigten unbefugter Weise den Altberechtigten die Jagd nähmen und auf ihre Grundstücke hinübergingen. Ich glaube, meine Herren, den Beweis wird man den Neuberechtigten schuldig bleiben müssen, daß sie die Gren zen in dieser Hinsicht überschritten hätten. Die Regierung hat ihnen auferlegt, es müssen abgerundete Bezirke gebildet werden und dabei ihnen eine bestimmte Summe zu bezahlen anbefohlen. Das haben die Neuberechtigten nach dem Ge setze gethan und hinterdrein kommt man noch mit Ablösun gen und will diese noch repartirt wissen auf die Grund steuereinheiten, welche in gar keiner Beziehung mit den Jagdverhältnissen stehen, wie Jedermann zugeben wird; denn ein Stück, meine Herren, was viele Grundstcuerein- heiten besitzt, ist in der Regel ein sogenannter Kraut- oder Gutackcr und darauf werden die allerwenigsten Hasen sitzen und von den großem Thicren, z. B. Bären und Wölfen, kann jetzt wohl nicht mehr die Rede sein. Daran würden die Altberechtigten sich auch nicht betheiligen sondern lieber die Jagd riskiren, sie würden es den Neuberechtigten wohl überlassen: »schlagt die Bären todt und schießt die Wölfe nieder, nur laßt uns in Rübe." Wenn ich auch gleich da für bin, wie der Herr Referent vorhin erwähnte, daß er des lieben Friedens halber spreche und uns ersuchte, man solle den Gesetzentwurf annehmen, so würde ich, wenn ich auch den äußern Frieden bei mir herrufen könnte, mit mei ner innern Ueberzeugung nicht in Ueberernstimmung kom men und meinen innern Frieden stören. Also darf und kann ich nicht für den Gesetzentwurf stimmen und wenn ich nun zu diesem Entschlüsse gekommen bin, so spricht mich das Majvritätsgutachten und das Separatvotum des Abg. vr. Hertel wieder am meisten an, nur mit, dem Un terschiede, daß wieder nicht die Ablesung an die Spitze ge stellt ist. Alle Ablösungsgesetze, meine Herren, Sie kön nen nehmen, .welche sie wollen, haben doch etwas Fest stehendes und haben sie es nicht, so sind sie doch etwas Feststehendes geworden ; allein ich frage Sie, auf was wol len Sie bei der Jagd feststehende Abgaben legen, auf was reducirt sich das,, wenn man es genau betrachtet? Es ist
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