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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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wegen dieser Petition einen Königlichen Coinmissar zugezo- gen und hat derselbe angeführt, daß hierbei nicht allein die Erbauungskosten der Straße und des Bahnhofs, sondern auch die vermehrten Betriebskosten in Ansatz zu bringen sein würden. Es würden bei dem Bahnhofe nicht nur mehr Beamte anzustellen sein, wodurch mehr Gehalte be zahlt werden müßten, sondern es würde sich auch durch das stete Anhalten jedes ZugS der Betriebskostenaufwand vermehren; dagegen frage es sich, ob die noch zu erwar tende Frequenz jene Kosten zu decken im Stande sein würde. Der Herr Coinmissar theilte uns auch ein Gutachten der Direction der Königlich sächsisch-bayrischen Eisenbahn mit. Dieselbe kann sich allerdings 'nicht beifällig für Errichtung des Bahnhofs dort aussprechen, denn jetzt beträgt die An zahl der Billets auf dem Haltepunkte bei Gutenfürst, wel ches dort ganz in der Mitte der Ortschaften liegt, jährlich nur 8>6 Stück. Ist aber die Errichtung eines Bahnhofs nicht zu empfehlen, so fallen nachher die Ursachen und Gründe, die Straße nach Grobau und Gefell zu legen, vollständig weg. Es ist daher die Deputation auch nicht im Stande, dem Gesuche des Herrn Abg. Elbel beizupflich ten und kann der Kammer nicht anrathen, dasselbe bei der Staatsregierung zu empfehlen. Eben so verhält es sich mit dem in dem Separatberichte gestellten Gesuche: „im Falle ein Bahnhof nicht errichtet werden solle, die Anlegung einer Straße von Reuth nach Grobau zu bevorworten. Der Königliche Herr Commissar erklärte in dieser Beziehung, daß eine solche Straße, weil sie nur locale Bedürfnisse zu befriedigen habe, rein in das Bereich der Communications- wege gehöre. Dem konnte die Deputation auch nicht wi dersprechen, sie muß Ihnen daher auch hier anrathen, das -Gesuch nicht zu bevorworten. Nach alle Dem gelangt sie zu dem Schlußantrage: „die Petition des Abg- Elbel auf sich beruhen zu lassen." Präsident vr. Haase: Ich erwarte, ob Jemand über diese Petition und das von der Deputation hierüber abgegebene Gutachten zu sprechen begehre: Abg. Elbel: Ich sage der geehrten Deputation für diese abfällige Berichterstattung über meine Petition mei nen verbindlichsten Dank, hätte aber freilich gewünscht, sie wäre noch etwas weiter gegangen und hätte meine Petitton, statt sie auf sich beruhen zu lassen, der hohen Staatsregie rung zur Berücksichtigung übergeben. Ich will mich jedoch nicht weiter hierüber verbreiten, obschon ich noch sehr viel aussprechen könnte. Ich habe meine Schuldigkeit gethan und das Uebrige will ich der Zukunft überlassen. Präsident vr. Haase: Wenn Niemand weiter das Wort verlangt, so frage ich, ob die Kammer der De putation beitrete und unter diesen Umstanden die Petition des Abg. Elbel auf sich beruhen lassen wolle? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Preßprich: Der Herr Petent wünscht noch, daß seine Petition auch an die erste Kammer abge geben werde. Präsident vr. Haase: Dem wird kein Bedenken entgcgenstehen. Ich ersuche nun noch den Vorstand der vierten Deputation, uns mitzntheilen, ob von dieser viel leicht ein Bericht zu erstatten ist. Abg. Koch: Die Mitglieder der vierten Deputation sind bereit, sämmtliche Berichte vorzukragen, welche bereits seit längerer Zeit auf der Registrande gestanden haben. Der nächste würde von dem Abg. Hilbert zu erstatten sein. Präsident vr. Haase: Ich ersticke also den Abg. Hilbert, uns den betreffenden Vortrag zu erstatten. Referent Abg. Hilbert (nachdem die Kammer vom Vortrag der Beschwerdeschrift abgesehen): Die Beschwerde schrift des Gutsbesitzers Schneider betrifft einen zum Wal lachen umgeschaffenen Hengst. Dieser Wallach, um den es sich handeln wird, hat, wie der Beschwerdeführer sagt, alle Exercitien und Erpcrimente der Wissenschaft sowohl im Freien als im Stalle durchmachen müssen. Der Guts besitzer Schneider bat im Jahr 185,'t dem Director der Landesbeschälanstalt einen selbstgezüchtelen Hengst zum Verkaufe angeboten. Der Landesstallmeister hat aber an dem Pferde Fehler gesehen und es zum Zwecke der Landes beschälanstalt für untauglich befunden. Hierauf hat der Beschwerdeführer seinen Hengst als Privatbesckäler benutzen wollen. Der betreffende Thierarzt hat ihm aber das hierzu nöthige Zeugniß verweigert, weil er das Pferd ebenfalls fehlerhaft befunden hat. Danach hat sich der Beschwerde führer an das Ministerium des Innern gewendet und sich bei demselben darüber beklagt, daß der Director der Lan- desbesckälanstalt sein Pferd nicht angekauft habe. Das Ministerium des Innern hat aber begreiflicherweise den Beschwerdeführer auch abgewiesen. Der Beschwerdeführer hat hierauf an dem Pferde eine gewisse Operation vorneh men und es dann von dem Director der hiesigen Lhier- arzneischule untersuchen lassen und dieser nun hat dem Beschwerdeführer ein Attestat darüber ausgestellt, daß das Pferd regelmäßig gebaut und einer veredelten Race ange- hörig sei. Im Besitze dieses Attestates hat sich nun der Beschwerdeführer an den allerhöchsten Ort gewendet und scheint daselbst — denn es ist aus der vorliegenden Schrift nicht ganz klar zu werden — um Beantwortung der Frage gebeten zu haben, wessen Urtheil das richtige sei, ob das des Landesstallmeisters von Mangold oder das des Dircctors der hiesigen Lhierarznei'schule. Er hat natürlich abermals abfälligen Bescheid von dieser höchsten Stelle erhalten und jetzt kommt er nun an uns und bittet: „Die Ständeversammlung wolle bei dem Königlichen Ministerium des Innern dahin wirken und sich verwen den: daß dasselbe allenthalben und insbesondere auch auf die vorstehend gestellten Fragen mir Bescheid ertheile. Diese Fragen sind: 1) Wer schützt mich in Zukunft vor ähnlichen falschen
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