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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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derselben Ursache Urlaub aus die beiden erwähnten Tage sich erbitten. Gestattet die Kammer diesen Urlaub, — Einstimmig Ja. Ferner hat der Abg. v. Nostitz nm Urlaub gebeten -ans 14. Tage, vom 29. April an. Will die Kammer auch die sen Urlaub gestatten? — Einstimmig Za. Noch habe ich der Kammer anzuzeigen, daß der dem Abg. Georgi jüngst ertheilte Urlaub vom 24. April an acht Wochen zu laufen hat; es wird also an dessen Stelle Herr Wilde einzuberufen sein. Will die Kammer, daß der ge nannte Stellvertreter des Abg. Georgi für die betreffende Zeit einberufen werde. — Einstimmig Ja. Ich komme, meine Herren, nunmehr aus die in der letzten Sitzung Ihnen vvrgelegte Frage über den Koch'schen Antrag in Betreff der Realschule zu Annaberg. Diese Frage wurde in der letzten Sitzung von 27 Kammermit gliedern bejaht und mit 27 Stimmen verneint. Infolge dessen ist nach dem §. '97 der Sandtagsordnung anderweit Darüber abzüstnnmen. Ich habe diese Abstimmung auf die heutige Tagesordnung gesetzt amd wiederhole die früher Ge stellte Frage: „Will die Kammer bei -der hohen Staatsregierung beantragen, das Postulat un ter o für die Realschule von Annaberg um 409 Lhaler zu erhöhen und demnach einen Zuschuß von 2400 Thal-rn ffür dieselbe rzu bewilligen? Diejenigen Herren, welche die Frage verneinen , bitte ich gefälligst aufzustehen. — 'Es sind 28 dagegen aufgr- standen. Abg. v.Pole.n;: Ich trage auf mündliche Abstimmung an, denn diese scheint doch sicherer zu sein. Präsident vr. Haase: Es ist die Abstimmung bereits erfolgt, ehe der Antrag auf Abstimmung mittelst Namens aufruf stattgefunden hat, mithin verspätet. Es sind, nach Versicherung der Herren Secretäre, 58 Mitglieder 'gegen wärtig, nur 28 derselben haben sich gegen den Antrag er hoben, folglich ist der Antrag mit einer Mehrheit von zwei Stimmen angenommen. Wir gehen nun über auf den ersten Gegenstand unsrer heutigen Tagesordnung, auf Len andrrweiten Bericht der zweiten Deputation über Abstellung 0 des ordentlichen Ausgabebudgets, Departe ment der Justiz betreffend. Ich ersuche den Herrn Refe renten, Abg. Haberkorn, uns den Vortrag zu geben. Referent Abg. Haberkorn: - - " Seiten der ersten Kammer haben in den Sitzungen am 14. und 16. Marz d. I. die Berathttngen über Ab stellung 6 des ordentlichen Ausgabebudgets, Departement der Justiz betreffend, stattgefunden, und hierüber hat die unterzeichnete Deputation der Kammer folgenden ander- weiten Bericht zu erstatten. - 1. Im jenseitigen Berichte ist bemerkt, es habe sich inso fern ein Jrrthum in den diesseitigen Bericht eingeschlichen, als bei Pos. 14 nicht 917 Thlr., sondern, wie aus den Er läuterungen zum Budget Seite l81 und 182 erhelle, 967 Thlr. in Wegfall gelangt seien und sich hierdurch das Ge- fammtmehrerforderniß auf die Summe von 17,824 Thlr. reducire. Dieser Punkt ist aber in dieser Kammer sofort bei dem Vorträge des Berichts verbessert worden. Nach den Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags zweiter Kammer Nr. 9 S. >20 behielt sich der Referent vor, einzelne hier und da vorkommende Fehler sogleich am betreffenden Orte verbessern zu wollen. Demgemäß berich tigte auch der Referent die bei Pos. 14 vvrgekommenen irrthümlichen Zahlen und find infolge dessen S. 422 der Mittheilungen dieselben Zahlen zu lesen, welche der jen seitige Bericht als die allein richtigen bezeichnet hat. Nur um hierüber weiter keinen Zweifel obwalten zu lassen, war es nöthsg, dieses Sachverhältniß lediglich zu erwähnen. Präsident vr. Haase: Es wird über diesen Punkt eine Debatte nicht stattsinden, da durch die gegebene Erklärung im Bericht dieser Punkt sich erledigt hat. Referent Abg. Hab er ko-rn: - - . - 2. „ - Bei der am 10. Februar d. I. stattgefundenen Be- rüthung dieses Theiks des ordentlichen Ausgabebudgets wurde von der zweiten Kammer einstimmig zu Pos. 15 folgender Beschluß gefaßt: an die Staatsregierung den Antrag zu stellen, dieselbe wolle gleichzeitig mit-der Ausführung des Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend, wenigstens zwei der jetzt in den Erblanden bestehenden Appellationsge richte und für den Fall einer zu ermöglichenden Verein barung mit den Ständen der Oberlausitz auch das Ap pellationsgericht in Budissin aufheben, demgemäß das -Erforderliche einleiten und durch Verordnung, ausführen, ... dabei zugleich auch die hierdurch sich nothwendig machen den Abänderungen im Verfahren mit berücksichtigen. Die Majorität der zweiten Deputation der ersten Kammer schlug dagegen folgenden Antrag vor: Die Staatsregierung wolle gleichzeitig mit der Ausfüh rung des Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behör den erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung be treffend , zwei der in den Erblanden bestehenden Appel lationsgerichte aufheben, demgemäß das Erforderliche ein leiten und durch Verordnung ausführen, dabei aber zu gleich die hierdurch sich nothwendig machenden Verände rungen im Verfahren mit berücksichtigen. - Eine Minorität der zweiten Deputation der -jenseiti gen Kammer (die Abgg. v. Friesen, v. Erdmannsdorf und v. Hepnitz-Weicha) empfahl jedoch der ersten Kammer: sowohl den Antrag der Majorität ihrer Deputation, als auch den Antrag der zweiten Kammer abzulehnen. In der am 16. März dieses Jahres abgehaltenen Sitzung trat dir erste Kammer dem Vorschläge der Minorität bei -und lehnte den . Antrag der Majorität ihrer Deputation gegen 5 und den der zweiten Kammer gegen 3 Stim men ab. 7' Die unterzeichnete Deputation, welche fort wie. vor das am letzten außerordentlichen Landtage von der Stände versammlung berathene Gesetz: die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwal tung betreffend, für verabschiedet erklären muß, deshalb auch keine Consequenz zu befürchten hat, welche aus einem hier-
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