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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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Kreisdirectionen eingebracht werden wird oder nicht; also kann man sich in Bezug auf diese Frage jetzt noch nicht aussprechen; allein nach alle Dem, was ich mir erlaubt habe, zu erörtern, bin ich zu der Ueberzeugung gekommen, daß es wohl am Besten sei, wenn auch die zweite Kammer auf ihren Antrag zur Zeit und bis auf Weiteres verzichtet, um denselben vielleicht späterhin, wenn Erfahrungen wer den gesammelt sein, dann wieder mit größerer Energie auf nehmen zu können. Staatsminister 0r. Zschinsky: Auf Das, was so eben der geehrte Abg. Reiche-Eisenstuck gesagt hat, habe ich nur zu bemerken, daß nach meinem Dafürhalten der Schön- burgsche Receß der Aufhebung des Appellationsgerichts in Zwickau nicht entgegenstehen kann, da die Herren v. Schön burg nur einen Anspruch auf ein Appellationsgericht, nicht aber auf das in Zwickau, haben. Secretär Anton: Es ist nicht meine Absicht, die geehrte Kammer mit einer ausführlichen Darlegung der Gründe für oder gegen den Antrag, der früher von uns besprochen worden ist, heute wieder aufzuhalten. Ich muß indeß gestehen, daß mir bei der ersten Berathung schon ver schiedene Bedenken dagegen beigingen, die ich damals bei mir selbst unterdrückte, weil mich die Erklärungen feiten der hohen Staatsregierung darüber beruhigten, daß besondere Schwierigkeiten der Ausführung nicht entgegen stehen würden. Soviel ist mir aber bei nochmaliger Er wägung der ganzen Angelegenheit klar geworden, daß sich die Ansichten für und wider ziemlich die Wage zu halten scheinen. Ich muß nun der Ansicht Derjenigen beitreten, die es nicht für so dringend halten, daß eine Aen- derung eintrete, daß man nicht im Stande sein könnte, die Sache ohne allen Nachtheil bis zum nächsten ordent lichen Landtage auszusetzen, wo in Bezug auf die bürger liche Gesetzgebung und die ohne Zweifel damit zu verbin dende Proceßordnung die Kammer mehr in der Lage sein wird, das Alles vollständiger zu übersehen, und die hohe Staatsregierung gewiß auch, wenn es sich ausführbar zeigt, mit näher motivirten Vorschlägen entgegenkommen wird; ganz abgesehen übrigens davon, ob Aussicht vorhanden sein möchte, daß die hohe erste Kammer sich noch entschließen werde, dem früher von uns beschlossenen Anträge beizu treten. Ich halte es daher auch für geratener, den An trag fallen zu lassen und sehe mich asso genöthigt, bei dieser Angelegenheit nunmehr gegen den Antrag unsrer geehrten zweiten Deputation mich zu erklären. Abg. Koch: Die Gründe, welche gegen den frühern Beschluß der Kammer angeführt worden sind, können mich nicht bestimmen, mich dem Wunsche nach Abänderung des- selben anzuschließen. Der Abg. Reiche-Eisenstuck hat sich auf die Erläuterungen des Herrn Justizministers bezogen; gerade diese Erläuterungen aber sprechen für unfern Be schluß, da derselbe eine Reduction der Appellativnsgerichte nach wie vor für zweckmäßig und wünschenswerth hält. Wenn weiter auf die Nachtheile des Organisirens und Re- organisirens überhaupt Bezug genommen worden ist, so wird die geehrte Kammer erkennen, daß wir uns im Justiz wesen nun doch einmal im Stadium einer Reorganisation befinden. Mit der ganzen Veränderung des Strafverfah rens und mit der dadurch bedingten Reorganisation der Untergerichte hängt aber die beantragte Einziehung mehrerer Appellationsgerichte zusammen, weil durch das veränderte Criminalverfahren das Bestehen mehrerer Appellationsgerichte überflüssig werden wird. Wenn nun durch die Beschränkung der Zahl der Appellationsgerichte zugleich die Einheit im Recht sprechen in Civilsachen gewinnt und eineKostenersparniß erzielt wird, so dürfen wir wohl ohne Bedenken die hohe Staats regierung ermächtigen, seiner Zeit auch zu dieser Reorgani sation zu verschreiten. Uebrigens liegt in der Bemerkung des geehrten Abg. Reiche-Eisenstuck, daß es unter den be stehende» Verhältnissen leider Gottes beim Alten bleiben müsse, von selbst ein Grund gegen seine Ansicht. Abg. Rittner: Es mag ziemlich kühn erscheinen, wenn ich es unternehme, als Laie gegen die Herren Juristen auf zutreten; allein meine Stellung als Deputationsmitglied macht es mir zur Pflicht, wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß dieser Antrag aus der Deputation in der Rück sicht hervorgegangen ist, und worauf ich nicht geringes Ge wicht lege, die Vereinfachung unsrer Behörden zu ermög lichen und daß sich dadurch auch Ersparnisse für die Staats kasse erreichen lassen. Dies war der hauptsächlichste Grund satz, von welchem aus die Deputation diesen Antrag vor gelegt hat. Es kam hinzu, daß von Haus aus der Vor stand des Justizdepartements den Vorschlag der Deputation billigte und keineswegs der Ausführung desselben entgegen war. Auch Das, was wir in der ersten Kammer gehört haben, hat mich wenigstens zu keiner andern Auffassung bringen können und ebensowenig die Gründe, welche die Herren soeben dagegen angeführt haben. Es hat der ge ehrte Abg. Reiche-Eisenstuck auf die Schwierigkeiten hinge wiesen, die der Aufhebung der Appellativnsgerichte entge genständen, namentlich in Bezug auf Bautzen und Zwickau. Ich sollte aber meinen, gerade wenn Schwierigkeiten bei der Ausführung vorhanden sind, so wäre es an der Kam mer, durch einen derartigen Antrag der hohen Sraalsregie- rung entgegenzukommen; denn es ist keine Frage, wenn von der Staatsregierung Schritte in dieser Richtung gethan werden sollen, so ist es von großer Wichtigkeit, wenn ein derartiger Antrag aus der Ständeversammlung der hohen Staatsregierung zur Seite sieht. Es ist gesagt worden, daß dieser Antrag zu früh komme; nichts Lcstoweniger glaubt jedoch die Deputation, daß wichtige Veränderungen in der Organisation nicht früh genug angebahnt werden können, sei es, daß die hohe Staatsregierung im Stande ist, schon lange Zeit vorher bei der definitiven Anstellung
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