Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
925 von Beamten darauf Rücksicht zu nehmen, sei es, daß es darauf ankommt, auch aus andere Verhältnisse, die mit der Reorganisation in engem Zusammenhangs stehen, Rücksicht nehmen zu können. Das dürften wohl, soweit die Gründe nicht im Materiellen der Justizverwaltung liegen, die Ur sachen sein, daß man diesen Antrag dennoch festhalte, auch wenn man die Neberzeugung hat, daß in dieser Finanzpe riode nichts erreicht werden kann. Dies ist wenigstens der allgemeine Gesichtspunkt, der die Deputation bei diesem Anträge geleitet hat, und ich sollte meinen, da keine trifti gen Gründe angeführt worden sind, um von dem Anträge — einem Anträge, der schon seit mehrern Landtagen an gestrebt wird — zurückzutreten, so könnte die Kammer wohl bei ihm stehen bleiben, da nur bei einer Vereinfachung der Behörden das Ziel erreicht werden kann, was wir zur Er leichterung für die Staatskasse anstreben. Präsident vr. Haase: Ich erlaube mir, zur Moti- virung meiner Abstimmung Einiges zu bemerken. Ich bin früher mit unsrer geehrten Deputation gegangen und habe dem Anträge, den sie heute noch vertheidigt, beigestimmt. Durch die Erkärung und Bedenken aber, die der Herr Staatsminister im Bezug auf diesen Antrag heute ausge sprochen hat, mit Hinsicht auf einige Bemerkungen mehrerer Sprecher vor mir, bin ich andererMeinung geworden. Wenn ich meine Ansicht hierin geändert habe, so ist schon an sich aus meiner frühem Abstimmung zu entnehmen, daß dazu mein dermaligcs Verhältnis zu dem Leipziger Tppellationsge- richte als Mitglied desselben durchaus keine Veranlassung gegeben hat, vielmehr sind es Bedenken, die in der Sache selbst liegen und bei mir an Gewicht gewonnen haben, wo durch ich mich bestimmt habe, der ersten Kammer beizu treten. Ich halte mich nämlich eben zuerst daran, daß an und für sich eine Einheit im Rechrsprechen, wie sie die Kam mer bei ihrem Beschlüsse, dieAppellationsgerichte aufzuheben, bezweckt, nicht erreicht werden dürfte, denn an die Stelle der aufgehobenen Appellationsgerichte würden mehrere Sek tionen des verbleibenden einen Appellationsgcrichts treten müssen, und ich weiß aus Erfahrung, daß in dergleichen Sektionen, obgleich sie einem und demselben Collegium angeboren, verschiedene Ansichten sich geltend machen und daher auch aus selbigen unter einander verschiedene Rechtssprüche hervorgehen. Ferner mag ich auch nicht verkennen, daß, wenn die Ehesachen im ganzen Lande nur einem Appella- nonsgerichte verbleiben, daraus eine sehr große Beschwerde für Vie Betbeiligten hervvrgehen muß, indem dann auch die Bewohner der, von dem verbleibenden Appellationsge richte entlegensten Orts sich dahin begeben müssen. Es ist wahr, daß Ehescheidungsprocesse nicht zu begünstigen und daher solchen Parteien Bequemlichkeiten durch Naherücken des Ehegerichts nicht zu fördern sind, allein unter selbigen befinden sich doch auch gewiß viele, die gerechten Grund haben dürften, trifft der Nachtheil. Haben wir früher bei der Verhand lung über die Bezirksgerichte gewünscht und darauf gesehen, daß die Bezirke nicht über die Maße ausgedehnt wer den möchten, damit die an solche Gewiesenen davon nicht allzusehr entfernt und dadurch allzusehr beschwert winden, so ist auch gleicher Wunsch bei dem Gerichtsstände in Ehe sachen gerechtfertigt; soll es nur ein AppeUationsgericht für die Ehesachen im Lande geben, so ist es unmöglich, die sen Wunsch erfüllt zu sehen. Endlich aber würde auch über haupt durch eine solche Einrichtung, wonach nur ein Appcl- lationsgericht bestehen bliebe und für solches eine Stadt ge wählt würde, die an den Grenzen des Landes gelegen, für die entfernten Orte eine große Ungleichheit hervorgehen und diese selbst dann noch stattsinden, wenn die zwei Appella tionsgerichte zu Dresden und Bautzen erhalten würden. Mein geehrter Freund Reiche-Eisenstuck hat schon erwähnt, daß zeither, die Appellationsgerichte mit den Kreisdirectionen gleichsam Hand in Hand gegangen sind, ich möchte sagen, bei einander gewohnt haben; in den vier Städten, wo Appellationsgerichte bestehen, befinden sich auch die Kreis directionen. Nun wissen wir noch nicht, wie es mit den Kreisdirectionen gehalten werden und ob deren Zahl fort bestehen soll. Wird es zuträglich sein, die Mittlern Verwal tungsbehörden unvermindert bestehen zu lassen und die Mittlern Justizbehörden auf eine oder zwei zu reduciren? Dies ist ein neues Bedenken, was sich mir aufdrängt. Dazu kommt, daß wir uns überhaupt noch im Ungewissen darüber befinden, welche Einrichtungen die zu erwartende bürger liche Proceßordnung nöthig machen wird und wir können jetzt nicht wissen, welchen Einfluß diese künftigen Einrich tungen auf die vorliegende Frage äußern können und ob selbigen nicht die Annahme des Deputationsantrags hin derlich sein könnte. Warten wir daher lieber bis dahkn. Diese Ungewißheit wird bald beseitigt werden. Die Depu tation ist bei ihrem Gutachten von der Hoffnung geleitet worden, daß daraus eine sehr große Ersparniß hervvrgehen würde, wenn man die Zahl der Appellationsgerichte redu- cirte. Auch ich habe mich dieser Hoffnung hingegeben und sie war es vorzüglich, die mich bei der ersten Verhandlung über jenen Antrag dem letztem beizutreten bestimmt hat. Allein jetzt ist diese Hoffnung bei mir verschwunden, denn jetzt sehe ich aus dem Berichte S. 350 klar, daß, wenn die vier Appellationsgerichte gegenwärtig erhalten bleiben, und zwar so, daß die Zahl ihrer Mitglieder und diese nur auf Räthe beschrankt wird, überhaupt nur eine Ersparniß von ungefähr 10,000 Thlr. hervvrgehen wird. Muß ich nun aber weiter aus dem bereits von mir angegebenen Gründen es nicht räthlich und nicht nützlich erachten, drei Appelle kionsgerichte auszuheben, und nehme ich an, daß deren zwei aufgehoben würden, so redueirt sich die Ersparniß auf un gefähr 6000 Thlr. Diese Ersparnisse sind aber verhältniß- mäßig nach meiner Ansicht keine bedeutenden zu nennen sie sind nur schsin- die Ehescheidung zu beantragen und diese i und gehen wieder in sich selbst, verloren,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder