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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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bare. Denn werden in dem einen oder in den zwei Appel- lationsgerichten, welche erhalten bleiben, mehrere Sektionen und mithin Vermehrung der Räthe nothwendig, so wird jenes Ersparniß sehr abgemindert. Nimmt man ferner Rücksicht darauf, daß ,in Competenz- und vielen andern Fragen manche Verwaltung und Justiz gleichzeitig berüh ren, Communicationen zwischen Appellationsgerichten und Kreisdirectionen stattsinden müssen, und daß diese jetzt da durch zur Förderung des Geschäftsganges, sowie zur Er sparung von Kosten sehr erleichtert werden, daß die Kreis- direclionen und Appellationsgerichte an einem und demsel ben Orte und bezüglich in einem und demselben Gebäude ihre Sitzungen halten, so würde durch eine Aenderung, wie die beantragte, nicht nur der bisherige Geschäftsgang er schwert werden, sondern auch anderweite neue Kosten ent stehen, die jetzt erspart werden. Auch ist, wenn ich nicht irre, bereits darauf aufmerksam gemacht worden, daß, da in den vier Appellationsgerichten eine Anzahl von Männern sich befinden, die eine lange Reihe von Jahren demselben angehören und Anspruch auf die gesetzliche Pension haben, in dem Fall, wenn die Appellationsgerichte, denen sie an gehören, aufgehoben werden, die ihnen zuständige Pension verlangen werden, was die beabsichtigte Ersparniß abermals sehr problematisch machen dürfte. Alles dieses bestimmt mich, vor der Hand der Ansicht der ersten Kammer beizu treten. Habe ich nun auch die Ueberzeugung, daß dem Anträge auf Reducirung der Appellationsgerichte in der ersten Kammer nicht beigetreten werden und daß infolge dessen auch der diesseitige Antrag an die Staatsregierung nicht gelangen wird, so ist auch dieser Umstand für mich nicht maßgebend gewesen. Abg. v. Polenz: Ich habe nur wenige Worte Dem hinzuzufügen, was mein Freund, der Abg. Reiche-Eisen stuck, besprochen hat. Ich bin auch der Ansicht, daß es noch nicht an -er Zeit sei, die Appellationsgerichte aufzu heben und deshalb Anträge an die Regierung zu stellen. Auch theile ich ganz die Ansichten', welche der Herr Präsi dent vr Haase vom Präsidentenstuhle-aus jetzt entwickelt hat. Ich will nur noch auf einen einzelnen Umstand auf merksam machen, welcher mir für die Erhaltung der Ap pellationsgerichte zu sprechen scheint, das ist nämlich die Würde der Ehegerichte. Denken wir uns den Fall, daß, wie es nach Wegfall einiger Appellationsgerichte in Aus sicht gestellt wird, die Angelegenheiten -er Ehegerichte an die neuen Bezirksgerichte verwiesen werden, so können wir nicht erwarten, daß bei ihnen dergleichen Angelegenheiten mit der gehörigen Würde "verhandelt werden, deren ange messene Behandlung nur im Interesse des Staats, des Publikums und der Moralität liegen kann. Ich trete Daher vollständig den Ansichten bei, welche die beiden Vor redner -vor mir für die Beibehaltung der Appellations gerichte und für die Erklärung, -daß wir nicht an dem frü- Hern Beschlüsse festhalten - mochten, ausgesprochen haben. - Abg. Seiler: Din ich schon das letzte Mal, als die ser Gegenstand zum ersten Mal in diesem Saale verhan delt wurde, im Unklaren gewesen darüber, ob es werthvol lersei, die Appellationsgerichte aufzuheben oder sie in ihrem jetzigen Westande zu erhalten, so bin ich es heute, nachdem die Sache von der ersten Kammer zurückgekommen ist, nur um so mehr, und da mir jede Aenderung in der Einrich tung des Staates und den Gesetzen im höchsten sZrade zuwider ist, wenn ich nicht fest überzeugt bin, daß sie noth wendig ist, so werde ich heute gegen das Anrathen der Deputation stimmen und nicht dazu beitragen, uns von der Ansicht der ersten Kammer zu entfernen. Präsident vr. Haase: Wünscht sonst Jemand noch zu sprechen? Der Abg. Koelzl Abg. Koelz: Der Herr Präsident hat heute alle seine Mittel erschöpft, um die Kammer zu bestimmen, von ihrem frühem Beschlüsse zurückzutreten und sich der Ansicht der ersten Kammer anzuschließen. Es muß mich allerdings Wunder nehmen, daß den Herrn Präsidenten dieselben Be denken, welche er jetzt geäußert hat, nicht schon früher hätten bewegen sollen, in diesem Sinne zu stimmen, denn alle die Gründe, die er heute vorbrachte, müssen schon vorhanden gewesen sein, als die Sache zum ersten Mal in diesem Saale verhandelt wurde. Er hat also jedenfalls etwas Neues nicht gesagt, insofern wenigstens im Wesent lichen nichts Neues als Dasjenige, was er heute aus ein ander zu setzen versuchte, schon bei der ersten Berathung vollständig bekannt war. Ich möchte meinerseits doch der Kammer anrathen, bei dem frühern Beschlüsse stehen zu bleiben und zwar aus zwei ganz einfachen Gründen, ein mal, weil allerdings nach meiner Ansicht durch die Redu cirung der Appellationsgerichte eine größere Einheit im Rechtsprechen erlangt wird. Sollte, wenn wir statt der vier Appellationsgerichte nur ein einziges besitzen, dieses auch aus mehrern Senaten bestehen, so liegt doch auf der Hand, daß die Mitglieder eines einzigen Collegiums weit eher eines Sinnes werden, als die Mitglieder von vier Collegien. Dann lege ich aber auf den finanziellen Punkt allerdings auch keinen geringen Werth. Wenn wir durch eine Aufhebung der Appellationsgerichte auch nur 16,MO Thlr. oder selbst »nur 6000 Thlr. in einer Finanzperiode ersparen, so zieht dies in mehrern Finanzperioden doch schon eine ganz anständige Summe. Wir dürfen ferner nicht vergessen, daß, falls wir in einer Finanzperiode 10,000 Thlr. ersparen, doch auch ein gewisser Einfluß auf den Pensionsetat ausgeübt wird, da bei einem einzigen Collegium nicht so viele Personen zur Prnsionirung gelan gen können, als bei den vier Aypellationsgerichten. Die Schwierigkeiten, die der Aufhebung entgegen stehen sollen, möchten denn doch nicht so großartig sein, daß man sie nicht überwinden könnte. Jedenfalls aber ist es zu viel gesagt, wenn man uns immer von Neuem ermahnt, erst Erfahrungen zu sammeln, bevor wir Reorganisationen ins
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