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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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gelegenheit wahrscheinlich, daß feiten der ersten Kammer, auch wenn die zweite Kammer bei ihrem Anträge stehen bleibt, keine Zustimmung erfolgt. Mein möge uns das nicht abschrecken! Wir haben die Bahn gebrochen, lassen Sie uns das gewonnene Terrain festhalten und darauf am nächsten Landtage weiter fußen. Lassen wir uns daher nach Befinden getrost gefallen, daß die erste Kammer unftrm Anträge nicht bei tritt, wir unsrerseits haben daran festge halten und bahnen am nächsten Landtage da wieder an, wo wir jetzt stehen geblieben sind. Was die Sache selbst anlangt, so möchte ich mich nicht nochmals damit befassen, weitläufig auseinander zu setzen, weshalb:die Reduktion der Appellationsgerichte so nothwendig sein soll? Ich beziehe mich deshalb theils auf den ersten Bericht, den ich bei der ersten Berathung vorgetragen habe, theils auf die gründ lichen Verhandlungen darüber in der Kammer. Wirklich neue Thatsachen sind in der ersten Kammer nicht vorge bracht worden. Der Stand der Sache hat sich nur in so fern geändert, als die erste Kammer unserm Beschlüsse nicht beigetreten ist, und wir über diesen Stand der Sache noch mals Berathung zu pflegen haben. Ich will mir daher auch nur einige wenige Bemerkungen erlauben. Es ist heute darauf hingewiesen worden, bei dem ersten Bortrage des Berichts habe die Idee der Reduction der Appellationsge richte deshalb so angesprochen, weil man geglaubt habe, daß auch die Kreisdirectionen aufgehoben werden würden, allein nunmehr sei von Seiten der Regierung erklärt wor den, daran werde wohl nicht zu denken sein; aus diesem Grunde könne man daher auch von der Reduction der Ap pellationsgerichte absehen. Nun kann ich zwar heute noch nicht wissen, welche Entscheidung die Kammer über den Fortbestand sämmtlicher Kreisdirectionen fassen wird; ich glaube aber so viel sagen zu können, daß wahrscheinlich Seiten der Deputation kein Antrag auf Aufhebung der Kreisdirectionen im gegenwärtigen Augenblicke an die Kam mer gebracht werden wird; allein, ich muß dessen ungeach tet bemerken, daß das Bestehen der Kreisdirectionen und der Appellationsgerichte nicht in so unmittelbarem Zusam menhänge zu einander steht, als daß man nicht auch ein seitig mit der Aufhebung der Appellationsgerichte den An fang machen könnte. Es ist daher ganz unbedenklich und unabhängig von dem Umstande, ob sämmtliche oder einige Kreisdirecrionen fortbestehen oder aufgehoben werden sollen, ob schon jetzt an die Reduction der Appellationsgerichte ge gangen werden soll. Es ist weiter gegen die Deputation angeführt worden, man würde, wenn man zur Reduction der vier Appellationsgerichte auf ein einziges Appellations gericht käme, gewiß nicht ausbleiben, daß man dann auch sofort wieder ein neues Haus dafür bauen müsse. Ich be zweifle das, denn es hat früher auch nur in Dresden ein einziges Appellationsgericht, außer der Regierung in Budis- sin, bestanden und man ist da auch mit den vorhandenen Lokalitäten ausgekommen. Die Lokalitäten aber, welche jetzt das hiesige Appellationsgericht inne hat, sind seitdem nicht vermindert, gewiß vermehrt worden, man sollte daher wohl meinen, man werde auch künftig mit.denselben aus reichen und kein neues Haus brauchen. Es ist ferner auf die Nothwendigkcit hingedeutet worden, doch erst die neue bürgerliche Gesetzgebung abzuwarten, ehe man mit der Re duction der Appellationsgerichte verfahre; dieser Umstand ist schon vom Herrn Viccpräsidenten bei der früher» Ver handlung erwähnt, aber damals vom Herrn Justizminister jedes Bedenken, was daraus gezogen werden könnte, besei tigt worden. Ohne weiter darauf zurückzukommen, bemerke ich nur, es ist für das Verfahren einerlei, ob ein oder ob mehrere Appellationsgerichte existiren, wenn nur bestimmt ist, daß es für Appellationen eine bestimmte Behörde gicbt, ob ein, ob zwei oder ob vier Appellationsgerichte entschei den, darauf kommt an sich nichts an. Also die bürgerliche neue Proceßordnung wird unserm Anträge nicht entgegen stehen. Es wurde auch der Ehegerichte gedacht und gesagt, es würde der Würde der Ehegerichte zuwider sein, wenn man alle Bezirksgerichte ermächtigen wollte, in Ehesachen zu entscheiden; allein der Abgeordnete, welcher hierauf Be zug nahm, ist im Jrrthum, es ist nicht die Ansicht der De putation gewesen, alle Ehesachen an alle Bezirksgerichte zu verweisen, sondern es ist im Berichte nur darauf hin gedeutet worden, ohne jedoch darauf einen Antrag zu stellen, daß einzelne Bezirksgerichte mit den Ehesachen beauftragt werden könnten. Es erledigt sich dadurch theils die Be fürchtung, daß der Würde der Ehesachen durch Verweisung an zu viele Behörden geschadet werden könnte, theils auch das Bedenken, welches daraus hergenommen worden ist, daß es den einzelnen Betheiligten zu viel kosten würde, wenn sie alle vor nur einem einzigen entfernten Appella tionsgerichte Recht zu leiden haben würden, denn eben, wenn man, um den Bewohnern des Landes nicht zu nahe zu treten, einzelne Bezirksgerichte ermächtigen würde, in Ehesachen zu entscheiden, so werden sie auch nicht gezwun gen sein, Alle an einen einzigen Ort oder nach Befinden an zwei Orten sich wenden zu müssen. Auf die finanzielle Frage lege ich, das versichere ich, das Hauptgewicht auch nicht, allein mitzunehmen ist es doch auch, wenn das Land durch eine neue Einrichtung viele tausend Thaler jährlich gewinnen und sich erhalten kann. Hat sich auch heute der Herr Justizminister, und ich kann wohl sagen, die Staatsregierung, durchaus nicht gegen den Antrag, vielmehr damit einverstanden erklärt, erlangen wir durch diesen theils größere Einheit im Rechtsprechen, theils noch einen finan ziellen Vortheil, so sehe ich in der That nicht ein, warum wir auf einen derartigen Antrag nicht beharren sollten. Ich empfehle daher der Kammer dringend, bei dem gefaßten Be schlüsse stehen zu bleiben. Präsident vr. Haase: Meine Herren! Der hier in Rede stehende Antrag, welchen die Kammer früher auf An-
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