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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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überzeugt hat, daß alles Geforderte unbedingt nolhwendig war. Ich hoffe, die geehrte Kammer wird auch für die vorliegende Position die gleiche Ucberzeugung mit mir er langen, und wird daher der Regierung die Mittel nicht verweigern, um einem der wichtigsten Zweige des sächsischen Nationalreichthums diejenige Rücksichtnahme zuwenden zu können, welche derselbe schon lange erheischte. Darauf aber möchte ich kein Gewicht legen, meine Herren, daß einer oder der andere der größern Kohlenwerksbesitzer es für we niger nothwendig gehalten hat, die bisherige Einrichtung zu vervollständigen. Einmal sind die größern Kohlenwerks- besiher, von denen es-sich hier handeln kann, allerdings bisher in der glücklichen Lage gewesen, neben dem Sitze des Beamten zu sein und daher nie auch nur im Gering sten empfinden zu dürfen, was für Nachtheile mit einer großen Entfernung eines solchen technischen Beamten ver bunden sein können. Zweitens aber kommt es hierbei gar nicht darauf an, was ein einzelner Kohlenwerksbesitzer wünscht. Wenn es sich hier nur um eine Einrichtung handelte, die lediglich im Sinne einzelner Kohlenwerksbe- sitzcr wäre, so würde man die Kosten derselben auch ledig lich diesen Kohlenbesitzern zu tragen überlassen können. Aber es handelt sich um eine Einrichtung, die sogar mehr oder weniger gegen das Interesse, gegen das nächste In teresse vieler einzelner Kohlenwerksbesitzer gerichtet sein kann, nämlich, wenn es sich darum handelt, den einzelnen Koh- lenwerksbcfltzer zu nöthigen, zu den Einrichtungen, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zum Heile aller Arbeiter unbedingt nothwendig sind, beizutragen, und wenn es sich darum handelt, diejenige Aufsicht über den wirthli- chen Betrieb den Werken angedeihen zu lassen, welche die staatliche Norhwendigkeit, mit einem so wesentlichen Thsile des Volksvermögens für spätere Generationen Haus zu hal ten, der Regierung auflegt. Erkennt man einmal nach Viesen beiden Richtungen hin die Nothwendigkeit einer Mitwir kung von Seiten der Staatsregierung an, so kann auf das Urtheil der fpeciell Betheiligten nur wenig ankommen. Daß übrigens die Position, wie sie hier vorgeschlagen ist, keineswegs zu hoch gegriffen ist, das hat der geehrte Abg. v. Abendroth in seiner Entgegnung bereits angedeutet, in dem er dabei sogar die Befürchtung ausgesprochen hat, daß mir dieser Position, gegenüber dem Preise, zu welchem Kräfte der Art zu erlangen zu fein schienen, wie man bier haben müsse, wohl schwerlich auszureichen sein werde. Nun die Regierung wird den Versuch machen, mit dieser Summe auf jede Weise auszureichen, sie wird nicht, wie man viel leicht befürchten könnte, lieber für eine unzureichende Summe einem unzureichenden Mann, oder überhaupt eine unzurer- chende Einrichtung Herstellen, sondern, wenn sie sich über zeugen sollte, daß damit nicht zweckentsprechend durchzu kommen ist, weit lieber dis Verwendung der jetzt bewillig ten Summe unterlassen und ihre Beobachtung der nächsten Ständeversammlung mittheilen. Ich hoffe aber, daß Das jenige, was ich eben entgegen zu halten mir erlaubt habe, doch hier und da eine richtigere Ansicht über den eigent lichen Zweck und die Tragweite der ganzen hier in Rede stehenden neuen Einrichtung verbreitet habe, und die ge ehrte Kammer daher bestimmen werde, dem Wunsche der Regierung und dem Anträge der Deputation zu ent sprechen. Abg. Rittner: Daß das vorliegende Postulat man- nichfache Angriffe in der Kammer zu erleiden haben würde, ist auch den Mitgliedern der Deputation nicht unbekannt gewesen, welche die Sache beschlossen haben. So viel aber steht fest, wenn der Beschluß gefaßt wurde in der Depu tation, das Postulat der Regierung der Kammer zu em pfehlen, so waren diejenigen Mitglieder, welche dabei gegen wärtig waren, einstimmig. Der Beschluß ist in der De putation einstimmig gefaßt worden. Leider, wie Sie ge hört haben, waren mehrere Abgeordnete in der Deputation nicht gegenwärtig. Ob die Mittheilungen, die einige ge ehrte Mitglieder der Deputation der Kammer am Anfänge der Debatte gemacht haben, ob diese geeignet gewesen wa ren, einen andern Beschluß in der Deputation hervorzuru fen, muß ich dahin gestellt sein lassen. Sehr leid thut es mir jedenfalls, daß, da der Herr Abg. v. d. Beeck bei der Berathung der Angelegenheit mit dem Königlichen Herrn Commissar gegenwärtig war, er es nicht für angemessen gehalten hat, in der Deputation seine gewichtigen Bedenken gegen den Deputationsantrag auszusprechen, wenig stens nicht so wichtige, als es gegenwärtig in seinem Wil len gewesen ist, sie der Kammer zu machen. Da ich ein mal bei den v. d. Beeck'schen Auslassungen bin, so muß ich noch hinzufügen, daß, so viel ich im Stande gewesen bin, zu einem Verständniß derselben zu gelangen, mir mehr geschienen hat, daß sie geeignet wären, darauf hinzuwirken, daß man der Majorität beipflichtete. Der geehrte Abge ordnete bezog sich darauf, daß in Preußen sehr viel Auf wand von Seiten der Staatskasse für diese Verhältnisse gemacht würde, die Depuratkonsvorschläge sind nun für die Bewilligung eines Postulats in derselben Richtung, und er rächet sie abzulehnen. Es kann jedoch sein, daß ich ihn in dieser Beziehung falsch verstanden habe. Zn diesem Falle des Mißverständnisses würde aber dann zugleich ein Beweis liegen, wie gegründet meine Klage ist darüber, daß er uns nicht in der Deputation diese wichtigen Mitthei lungen gemacht hat. Noch ein Wort will ich mir erlau ben bezüglich des vorliegenden Gegenstandes zu berichtigen. Ein anderer geehrter Abgeordneter hat nämlich, wie auch schon der Königliche Herr (Lommissar erwähnte, es für an gemessen erachtet, seinen Witz und feinen Spott über deck Deputationsbericht zu ergießen. Ich werde darauf nicht eingehen, ich will demselben' nur entgegen- halten, daß, als ich den Deputationsdericht approbirt und' unterschrieben
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