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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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standen und beschließt sie den Schluß der Debatte?—Ein stimmig Ja. Königlicher Commissar Körner: Ich erlaube mir der Aeußerung der geehrten Deputation auf Seite 529, wo sie sagt, daß die Deputation im Allgemeinen der Auffassung der Regierung beitreten müsse, nach welcher das Institut der Landgendarmerie gegenwärtig den bei dessen Errichtung im Auge gehabten Zweck nicht vollständig erreicht, einige Bemerkungen beizufügen. Im Allgemeinen muß die Re gierung dem Gendarmeriecorps das Zcugniß ertheilen, daß es im Verhältniß zu der geringen Zahl, aus welcher es besteht, jederzeit außerordentlich viel für die Sicherheit im Lande geleistet und im Wesentlichen seine hochwichtige Auf gabe/ für die Sicherheit der Personen und des Eigenthums zw wirken, Verbrechen nicht blos zu entdecken, sondern auch zu verhüten, sowie'allenthalben für die Ordnung im Lande zu sorgen und dabei die betreffenden Behörden zu unter stützen, erfüllt hat. Es ist dabei auch der thätigen Mit wirkung des Gendarmerkeinspectors insbesondere dankbar zu gedenken. Allein einestheils ist die Zahl der Gendar men, wie jeder Unbefangene anerkennen muß, im Verhält niß zu der Größe des Landes und- zu der Dichtigkeit sei ner Bevölkerung bisher zu gering gewesen und zwar so ge ring, daß bei einzelnen Gendarmeriebezirken der Gendarm genöthigt ist, eine Distanz von 4—5 Stunden im Durch messer in seinem Bezirke zu begehen, wenn er die einzelnen Orte desselben visitiren will. Daß es unter diesen Umstän den auch dem thätigsten Gendarmen nicht möglich ist, häufig an alle Orte dieses seines Bezirkes zu gelangen, liegt auf der Hand, denn es liegt die physische Unmöglichkeit vor. Aber auch die Aufsicht über die einzelnen Gendarmen und insbesondere die Anleitung zu einem gemeinsamen centralen Wirken ist jetzt noch als eine mangelhafte zu bezeichnen. Die Gründe warum? sind kn dem von der Regierung vor gelegten Lrganisationsplane ausführlich entwickelt; ich brauche daher jetzt nicht darauf zurückzukommen. Die Regierung hält aber aus den in dem Plane angegebenen Gründen eine bessere Organisation des Gendarmeriecorps für noth- wendig, ebenso wie eine Vermehrung desselben. In bei derlei Beziehung ist der dem Berichte der: Deputation bei gedruckte Plan entworfen worden/ und obgleich die Regie rung, wie auch von dem Herrn Staatsminister bereits er wähnt worden ist, den von ihr ausgegangenen Plan fort während als zweckmäßig bezeichnen muß, so wird sie doch kein Bedenken haben, dem von der Majorität entworfenen, etwas abgeänderten Plane beizutreten und ihn zur Ausfüh rung zu bringen, sobald die Ständeversammlung ihn adop- tirt, vorbehältlich einzelner Modifikationen in einer oder der andern Beziehung. Namentlich aber pflichtet die Regierung der Majorität der Deputation in sofern bei, daß die au. toritative Stellung- des-Gendarmeriecvrxs noch Einiges zu wünschen übrig lasse, und daß noch etwas geschehen müsse, um dis Autorität der Gendarmerie bei ihren Dienstverrich ¬ tungen zu heben. Die geehrte Minorität aber bezeichnet den Plan, der von der Regierung vorgelegt worden ist, als einen unvollständigen und deshalb nicht empfehlungs- werthen, und rathet daher der Kammer an, wenigstens zur Zeit und in Erwartung. der bevorstehenden Organisation der Verwaltungsbehörden den von der Staatsregierung vorgelegten unvollständigen Plan zurückzuweisen. Allein ein unvollständiger Plan ist dieser von der Regierung vor gelegte Plan gewiß nicht zu nennen, denn er enthält ein vollständig abgeschlossenes Ganzes; es sind darin die Be- standtheile des Corps, die Aufsichtsmodalität, zum Theil auch der Wirkungskreis der Beamten genau bezeichnet. Man kann nur etwa einen Einwand in sofern erhe ben, als die Regierung ihn nicht in seiner Vollständigkeit sofort zur Ausführung bringen will. Es war nun aber ursprünglich allerdings die Absicht der Regierung, diesen vollendeten Plan sofort in der nächsten Finanzperiode zur Ausführung zu bringen; allein lediglich die auch der De- . vutation mitgetheilten Gründe, nämlich Gründe finanzieller Art, haben die Regierung bewogen, die Ausführung nicht mit einem Male vorzunehmen, sondern sie blos anzubah nen und zwar in der Weise, daß ein Theil der Vermeh- , rung der Gendarmerie jetzt ins Leben trete, auch ein Theil der intelligentem Aufsichtsbeamten jetzt angestellt werde, die übrige Vermehrung aber und die Anstellung der vollen Zahl von höhern Aufsichtsbeamten erst der künftigen Fi nanzperiode Vorbehalten bleiben soll. Uebrigens, was die Vermehrung der Gendarmerie betrifft, so wird nach dem Plane der geehrten Majorität diese circa 20 Mann betragen,, nach dem Vorschläge der Minorität würden ungefähr l l Gendarmen mehr creirt werden, und nach dem Plane der Regierung sollen 72 Gendarmen, mehr angestellt werden. Diese Zahl hat, die. Regierung nicht ohne Grund ange nommen, sie hat die Motiven auch in dem Organisations-- plane angegeben, sie ist nämlich, dabei von der Ansicht ge- . leitet worden, daß theils aus Rücksicht auf die Erfahrung., in andern Staaten,- theils aber auch der Natur der Sache, nach, ein Gendarm nicht füglich mehr als eine Quadrat-, meile zur Aufsicht übernehmen kann. Wenn er also 2 Stunden nach allen Richtungen hin seinen Bezirk zu be-- sorgen hat, so wird das zumal, bei einem so sehr bevölker ten und mit Ortschaften dicht, besäeten Lande wie Sachsen- gewiß einen Aufstchtsbeamten hinreichend beschäftigen; es ist also.die Zahl von 200 und einigen.60 Gendarmen, die man angenommen hat, keine willkürliche,, sondern sie ist . eben auf das Bedürfniß nach der Größe und Bevölkerung- des Landes, berechnet.. Es. ist nun im, Verfolg der De batte noch von einigen Abgeordneten einiges bemerkt wor-, den, worauf ich. mir. einiges zu- erwidern erlauben, muß. Der. geehrte. Abg., Haberkorn hat bemerkt-, daß nacb-dem. Plane, .den die Regierung vorgelegtz habe, das-Verhältnis, der Kreisdirectoren zu. den Gendarmerie, im Wesentlichen dasselbe,.bleiben werde. Das.ist aber wohl ein Jrrthum^. 180-i "
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