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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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einigermäßen diese Executivmannschast in den Stand kom men sollte, die nothweitdige Aufsicht über die Stadt und ihre Einwohner zu führen. Es wurde damals, nach dem wörtlichen Inhalte des über jene Sitzung aufgenommeneij Protokolls, von Seiten sämmtlichet Mitglieder der Stadt» poli^eibepUtätion einstimmig für nothwendig gefunden, daß 1 -Polizeicommissar, 8 Bezirkswachtmeister, 1 Hauswacht» meister, 1 Oberaufsichtsbeamter auf dem Leipzig-Dresdner Wahnhofe, 4 Häuptwachtcorporale, 75 Sicherheitspolizei beamte, 8 Aufsichtspolizeicorporale und außerdem noch 100 Äufsichtspolizeidiener angestellt würden. Es wurde aber bemerkt, daß dieses Personal, aus ungefähr 198 Personen bestehend, nicht genügen würde für die Zwecke der Polizei deputation, wenn nicht auch zugleich die Arbeitskräfte der Behörde selbst eine Vermehrung erführen. Es heißt in dem damaligen Protokoll: „Zu bemerken ist, daß die Vermehrung des Polizeiexecu- twpersonals als nothwendige Folge die verhältnißmäßige Vermehrung des Bureaupersonals, namentlich und haupt sächlich der Zahl der Actuare begründet, und daß die Ausführung irgend einer Vermehrung des Beamtenper sonals nur erst dann möglich und räthlich ist, wenn für die Polizeibehörde ein anderes, den nöthigen Raum bie tendes Polizeihaus gewährt wird." Auch die Localität wurde als völlig ungeeignet erach tet. Es heißt deshalb weiter in diesem Protokoll: „Das jetzige Haus ist als vollkommen unausreichend und unpassend zu bezeichnen. Es fehlt darin an den nöthi gen Gefängnissen, an dem erforderlichen Raume für die Wachtstube, zu den Expeditionen, zu Aufnahme des fort- , > während anwachsenden Archivs, und es ist darin nicht . der Raum vorhanden, der, soll der Anstand nicht verletzt bleiben, der Behörde gewährt werden muß." Ich will nur beispielsweise bemerken, daß die Noth- wendigkeit eingetreten war, daß zwei Actuare in Ge fängnissen expediren mußten. Es wurde nun ferner bemerkt: „daß die Beschaffung einer geeigneten Lo kalität entweder durch Hinzukaufung von Nachbarhäusern zu bewirken sein werde, oder durch Akquisition eines ganz andern und neuen Grundstücks." Es wurde nun aber in der Polizeideputation selbst von den Vertretern der Stadt gemeinde darüber geklagt, daß allerdings dadurch große Opfer der Stadt auferlegt würden. Der infolge dieser Berathung veranlaßte Bericht der Polizeideputation an die Kreisdirection wurde von dieser an das Ministerium ge bracht, worauf ein Commissar aus der Mitte der Kreis- direttion bestellt wurde, der die Sache noch sorgfältig erör tern sollte.Er sollte den Geschäftsbetrieb der Polizeidepu tation genau einsehen, er sollte die Localverhältnisse im Polizeihause, namentlich die Beschaffenheit der Gefängnisse Prüfen, und als von ihm/nach gründlichen Erörterungen gefunden, worden war, daß die Sachlage, so wie sie in obigem Protokoll der Polizeideputation niedergelegt ist, rich tig und wahr sei, wurde es für dringend nothwendig erach tet, Verhandlungen mit der Stadtgemeinde durch den Com missar wegen einer gründlichen und umfassenden Reorgani sation der Stadtpolizeideputation zu Pflegen. So geschah es, daß infolge dieser Verhandlungen, wie der Abg. Arnest auch mitgetheilt hat, die Stadtgemeinde sagte, ehe sie diese großen Opfer bringe, wolle sie lieber die Polizei an die Staatsregierung abtreten. Es wurde nun auf diese Weise, anstatt von Seiten der Stadtgemeinde die Polizei zu revr- ganisiren, beschlossen, im Anschluß an die erfolgte Abtre tung der Gerichtsbarkeit auch die Polizei an den Staat ab- zutreten, mit Vorbehalt der noch festzustellendcn Bedingun gen. Dies geschah zu Ende des Jahres 1851. Die dies- fallsigen Verhandlungen gingen nun vor sich, zogen sich aber durch das ganze Jahr 1852 hin, ohne daß dadurch ein bestimmtes Resultat gewonnen wurde. Erst war von 10,000 Thlr. die Rede, die man Seite der Stadt als Bei trag geben wollte, wenn die Regierung die Sicherheits polizei übernähme. Es wurde diese Summe dann erhöht auf 25,000 Thlr. Aber auch damit erklärte sich das Mi nisterium nicht befriedigt, sondern stellte als Ultimatum seinerseits, die definitive Bewillung der von Anfang an verlangten Beittagssumme von 30,000 Thlr. Darauf hatte die Stadtgemeinde anfangs keine Lust einzugehen. Es schien, als sollte die Angelegenheit wieder lange hinaus geschoben werden. Gleichwohl wurde von der Stadtpolizei deputation bei verschiedenen Gelegenheiten, wo man Ober aufsichtswegen Ursache hatte, mit den Verzögerungen im Geschäftsgänge unzufrieden zu sein, vorgehalten, daß sie wegen der geringen Zahl des Personals und wegen des Mangels an ausreichenden Localitäten nicht in der Lage sei, die Ge schäfte, so wie fie selbst wünsche, in der gehörigen Weise zu bewältigen. Nun wurde im Anfänge des Jahres 1853 der Stadtgemeinde von Seiten des Ministeriums erklärt, daß, wenn fie nicht bis zu einem gewissen Zeitpunkte die Verhandlungen zu einem derartigen Abschluß bringe, daß sie die verlangte jährliche Beittagssumme von 30,000 Thlr. gewähre, ein weiteres Hinausschieben der Angelegenheit nicht statthaft sei, vielmehr wurde der Commissar angewie sen, für den Fall, daß die Erklärung der Stadtcommun abfällig oder bis zu dem Ablaufe der gestellten Frist gar nicht erfolgte, dann auf die Verhandlungen über die Reor ganisation der Polizeibehörde zurückzukommen, , und was das Nächste sei, eine Vermehrung des Executivperso- nals um 30 Mann der Stadtgemeinde aufzugeben. So ist der factische Hergang 'der Sache gewesen, und endlich unrerm 31. Januar 1853 der mehrfach erwähnte Äbttetungsreceß zum Abschluß gekommen. Gehe ich nun auf die von der Deputation erwähnten Geschäfte des Einwohneramts über, so habe ich Folgendes zu bemerken: Das Einwohneramt ist eine neue Schöpfung, die erst seit dem Bestehen der jetzigen Polizeidirection ins Leben zetteten ist. Es war nämlich früher von Seiten der Behörden selbst
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