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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-06-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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es bei uns auch der Fall sein, und ich will alle Diejenigen, die diesen Nachbarstaat kennen, darauf Hinweisen, sie mögen genau beobachten und genaue Vergleiche ziehen zwischen unsrer Bevölkerung und der dortigen, und sie werden den schlagenden Unterschied sofort finden, und das liegt eben mit darin, daß man nicht Knaben dazu verwendet, um wieder Knaben zu erzeugen. Ich verspüre mir weitere Be- merkungen für die weitere Debatte, da ich derselben ferner nicht vorgreifen will und bitte nur darum, mir bei den andern Punkten das Wort Vorbehalten zu dürfen. Vicepräsident v. Criegern: Der Bericht der dritten Deputation ist auf alle die vorliegenden Anträge mit großer Gründlichkeit eingegangen und ich werde auch mich bei mehrer», später zur Berathung kommenden Anträgen mit den ausgesprochenen Ansichten vollständig einverstanden er. klären; jedoch bei dem Punkte, der hier zur Berathung vorliegt, vermag ich das nicht. Der größte Theil der Gründe, die gegen den Antrag vorgebracht worden sind, richtet sich mehr gegen den Inhalt der außerdem mit behan delten Petitionen; er zeigt sehr deutlich, daß es nicht gut ausführbar ist, die Beschränkungen des Heirathens für ge wisse einzelne Verhältnisse und namentlich für den Gesellen stand noch weiter auszudehnen, als die gesetzliche Bestim mung schon gethan hat. Dagegen scheint mir aber eben der Antrag des Abg. v. Nostitz in dieser Beziehung schon deshalb einen sehr großen Vorzug vor andern bisherigen Anträgen und Maßregeln zu haben, weil er ganz genereller Natur ist; er will ganz im Allgemeinen als Regel festge stellt wissen, daß das Heirathen der männlichen Bevölke rung vor zurückgelegtem 24. Lebensjahre verboten sei. Eine solche Beschränkung würde nun aber allerdings sehr er wünscht sein. Blicken wir auf die Verhältnisse, wie sie sich im Leben wirklich gestalten, so muß man es an und für sich für eine seltene Ausnahme ansehen, wenn ein Mann zeitiger, als nach erlangtem 24. Lebensjahre schon die Mög lichkeit vor sich sieht, einen Hausstand zu gründen. Bei allen Denjenigen, die eine größere Ausbildung zu ihrer künftigen Beschäftigung nöthig haben, die vielleicht studiren oder etwas Anderes der Art ergreifen, liegt es in der Natur der Sache, daß sie mit 24 Jahren kaum diese Vorbildung beendet, also auch nicht die Füglichkeit haben, früher zu heirathen, vielmehr erst ziemlich lange nachher daran denken können, eine selbstständige Haushaltung zu gründen Hin sichtlich eines sehr großen Theils der Bevölkerung des Mit telstandes, der eigentlich wohl den Kern der Bevölkerung bildet, liegt es also in der Natur der Sache, daß frühzeiti ges Heirathen nicht denkbar ist. Es wird sich also immer nur um zweierlei Verhältnisse handeln, erstens um solche Männer, die ganz von ihrem Vermögen zu leben im Stande find und daher vollständig frei ihre Einrichtung treffen können, und von Denen, welche zu ihrem Lebensunterhalt rinen Beruf wählen, welcher keine längere Vorbildung ver langt. Gerade hinsichtlich der Letztem muß es aber sehr wünschenswcrth erscheinen, daß das zu frühzeitige Heirathen, was ganz gewiß in vieler Beziehung Nachtheile zur Folge hat, beschränkt werde, und da tritt auch gar keine so sehr große Ungleichheit durch ein derartiges Verbot ein. Der Herr Antragsteller hat bereits, und ich glaube mit Recht darauf hingewiesen, daß jeder körperlich tüchtige Mann die Verpflichtung hat, sechs Jahre im Militär zu dienen, für diese Mannschaft wird also das Verbot gar keinen Nach theil bringen, sie können ohnehin nicht zeitiger an das Hei rathen denken; hinsichtlich Derer aber, die in so glücklichen Verhältnissen leben, daß sic ganz frei über sich selbst be stimmen können, würde es am Ende sehr unbedenklich er scheinen, ihnen in einzelnen Fällen Dispensation zu erthei- len. Die Deputation weist allerdings darauf hin, daß das Ertheilen solcher Dispensationen mit viel Zeitaufwand und Mühe für die Behörden verknüpft sein würde. An und für sich könnte ich darauf kein Gewicht legen; ist der Zweck gut und wichtig, so mögen die Behörden sich die Mühe geben, es wird aber auch, glaube ich, wenn man die Be stimmung so allgemein trifft, wie sie hier von dem Abg. v. Nostitz beantragt worden ist, gar nicht so sehr mühsam sein, die Entscheidung zu geben. Wenn man nur im Ganzen die Regel festhält, so müssen natürlich für Dispen sationsfalle ganz ungewöhnliche Momente, die augenfällig werden, vorliegen, um Dispensation zu ertheilen, und das wird sich leicht beurtheilen lassen. Meines Erachtens wäre also doch dieser Antrag des Abg. v. Nostitz der Beachtung sehr werth, und ich würde daher wünschen, daß dieser An trag der hohen Staatsregierung zur Erwägung übergeben würde. Ich weiß nicht ganz genau, wie die Ansicht des Herrn Präsidenten ist; da hier ein ständischer Antrag vor liegt, über den ohnehin abgestimmt werden muß, obwohl das Deputationsgutachten dagegen ist, so habe ich geglaubt, würde es eines besondern Antrags, der mit dem des Herrn Antragstellers conform ist, nicht bedürfen. Ich dachte mir die Sache so: wird das Deputationsgutachten, über das jedenfalls zuerst abgestimmt werden müßte, angenommen, so würde mein Antrag mit erledigt sein, würde es aber ab gelehnt, so würde ohnehin noch über den Antrag des Abg. v. Nostitz abgestimmt werden müssen. Ist der Herr Prä sident anderer Ansicht, so bitte ich ihn, meinen Vorschlag, diesen Antrag des Abg. v. Nostitz der hohen Staatsregie rung zur Erwägung anheimzugeben, zur Unterstützung zu bringen. Präsident vr. Haase: Ich glaube, es würde am zweck mäßigsten sein, deshalb einen förmlichen Antrag einzubringen. Vicepräsident v. Criegern: Es wird wohl der schriftlichen Einreichung nicht bedürfen, ich würde den Herrn Präsidenten bitten, meinen Antrag, „diesen Antrag des Abg. v. Nostitz der hohen Staatsregierung zur Erwägung anheim zu geben", zur Unterstützung zu bringen.
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