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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028253Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028253Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028253Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-07-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll40. Sitzung 923
- Protokoll41. Sitzung 939
- Protokoll42. Sitzung 961
- Protokoll43. Sitzung 995
- Protokoll44. Sitzung 1031
- Protokoll45. Sitzung 1065
- Protokoll46. Sitzung 1103
- Protokoll47. Sitzung 1131
- Protokoll48. Sitzung 1159
- Protokoll49. Sitzung 1183
- Protokoll50. Sitzung 1217
- Protokoll51. Sitzung 1253
- Protokoll52. Sitzung 1267
- Protokoll53. Sitzung 1285
- Protokoll54. Sitzung 1313
- Protokoll55. Sitzung 1331
- Protokoll56. Sitzung 1347
- Protokoll57. Sitzung 1371
- Protokoll58. Sitzung 1399
- Protokoll59. Sitzung 1431
- Protokoll60. Sitzung 1465
- Protokoll61. Sitzung 1493
- Protokoll62. Sitzung 1511
- Protokoll63. Sitzung 1535
- Protokoll64. Sitzung 1541
- Protokoll65. Sitzung 1567
- Protokoll66. Sitzung 1589
- Protokoll67. Sitzung 1617
- Protokoll68. Sitzung 1641
- Protokoll69. Sitzung 1665
- Protokoll70. Sitzung 1693
- Protokoll71. Sitzung 1733
- Protokoll72. Sitzung 1757
- Protokoll73. Sitzung 1781
- Protokoll74. Sitzung 1815
- Protokoll75. Sitzung 1849
- Protokoll76. Sitzung 1869
- Protokoll77. Sitzung 1881
- Protokoll78. Sitzung 1897
- Protokoll79. Sitzung 1925
- Protokoll80. Sitzung 1949
- Protokoll81. Sitzung 1961
- Protokoll82. Sitzung 1987
- Protokoll83. Sitzung 2009
- Protokoll84. Sitzung 2045
- Protokoll85. Sitzung 2069
- Protokoll86. Sitzung 2099
- Protokoll87. Sitzung 2127
- Protokoll88. Sitzung 2161
- Protokoll89. Sitzung 2181
- Protokoll90. Sitzung 2201
- Protokoll91. Sitzung 2217
- Protokoll92. Sitzung 2243
- Protokoll93. Sitzung 2273
- Protokoll94. Sitzung 2297
- BandBand 1855,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. 69. Dresden, am 9. Juli. 1855. Ein und siebzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 2. Juli 1855. Inhalt: Einstweilige Aussetzung des RegistcandenvortragS. — Berathung des Berichts der ersten Deputation über das Königliche Decret, den Entwurf zu einem Gesetze über die Berichtigung von Was serläufen und die Ausführung von Ent- und Bewässerungs anlagen detr. Allgemeine Berathung. Besondere Berathung und Beschlußfassung über §. 1. — Registrandenvortrag. Die Sitzung beginnt K10 Uhr in Gegenwart des Staatsministers vr. Zschinsky, des Königlichen Commis- sars Regierungsrath Susemihl und 47 Kammermit gliedern mit Verlesung des über die letzte Sitzung vom Sekretär Kasten aufgenommenen Protokolls, welches ohne Einwand genehmigt und von den Abgg. v. Raisky und Lechla mit vollzogen wird. Präsident vr. Haase: Meine Herren! Wir sind ge- nöthigt, den Vortrag der eingegangenen Nummern zur Re- gistrande einstweilen auszusetzen, weil noch viele der Herren Abgeordneten fehlen und in diesem Augenblicke die zur Be- schlußnahme nöthige Anzabl von 50 Mitgliedern in der Kammer nicht anwesend ist. Ich werde, um inzwischen die sonst verloren gehende Zeit zu benutzen, den Hrn. Vice präsidenten ersuchen, mit dem Vorträge des heutigen Be richts über das allerhöchste Decret, den Entwurf über die Berichtigung von Wasserläufen und die Ausführung von Ent- und Bewässerungsanlagen betreffend, zu beginnen. Referent Vicepräsident v. Criegern: Das allerhöchste Decret lautet: Se. Königliche Majestät lassen den getreuen Ständen anbei den Entwurf zu einem Gesetze über die Berichtigung von Wasserläufen und die Ausführuug von Ent- und Bewässerungsanlagen nebst den dazu gehörigen Motiven zur verfassungsmäßigen Berathung zugehen und sehen der hierauf abzugebenden Erklärung in Huld und Gnaden entgegen, womit Sie denselben jederzeit wohl bei- gethan verbleiben. Gegeben zu Dresden, am 19. April 1855. (V. 8.) Friedrich Ferdinand Frhr. v. Beust. II. ök. (ü, Abouueulest.) ! Der Gesetzentwurf selbst hat folgenden Eingang: j Entwurf zu einem Gesetz, i über die Berichtigung von Wasserläufen und die Aus führung von Ent- und Bewässerungsanlagen. Wir, Johann, von Gottes Gnaden ' König von Sachsen rc. n. rc. verordnen hierdurch, unter Zustimmung der getreuen Stände, wie folgt: Die allgemeinen Motiven sprechen sich dazu aus auf Seite 531: Die Staatsregierung ist zwar, in Uebereinstimmung mit den von den Ständen und Betheiligten wiederholt und dringend ausgesprochenen Wünschen fortwährend der Ueberzeugung, daß eine umfassende Ordnung der sämmt- lichen in Bezug auf die fließenden Wässer bestehenden Ver hältnisse, Rechte und Pflichten im Wege der Gesetzgebung unumgänglich nöthig sei, es ist aber bei der Ausdehnung, in welcher die zur Verfügung stehenden Kräfte in den letzt vergangenen Jahren theils für gesetzgeberische Arbeiten über haupt, theils für die Regelung anderer, dem Gebiete der Volkswirthschaft angehöriger Verhältnisse in Anspruch ge nommen werden mußten, zur Zeit die für nöthig erkannte Revision des durch allerhöchstes Decret vom 27. October 1845 vorgelegten, aber nicht bis zur ständischen Berathung gediehenen Gesetzentwurfs über die Benutzung der fließen den Wässer wegen der Umfänglichkeit der, wie man sich zu überzeugen hatte, in einigen Richtungen unumgänglich nöthigen anderweiten Vorarbeiten, noch nicht zu beendigen gewesen. Gleichwohl hat sich erstens in Bezug auf Bcwässer- ungs- und ganz vorzüglich Entwässerungsanlagen, die Ge währung der Möglichkeit, fremdes Eigenthum für die Zu- und Ableitungen benutzen zu können, sodann aber hin sichtlich der Wasserläufe, welche in ihrer gegenwärtige» Be schaffenheit, theils durch Versumpfung und Ueberschwem- mung das Interesse der Landescultur in ganzen Bezirken in der erheblichsten Weise gefährden, theils eine zweckmäßige Benutzung des Wassers zur Erhöhung des Bodenertrags verhindern, die Aufstellung bestimmter Vorschriften, wodurch die Berichtigung solcher Wasserläufe auch gegen den Wil len Einzelner möglich gemacht und die Verpflichtung zur Ausführung derartiger Unternehmungen festgestellt wird, als ein so dringendes Bedürfniß herausgestcllt, daß die Staatsregierung sich für verpflichtet hielt, unerwartet der Vollendung eines, die gesummten Verhältnisse des fließen den Wassers umfassenden Entwurfs, den Ständen eine, nur diese dringendsten Bedürfnisse erledigende Vorlage zu machen. * 248
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