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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028254Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028254Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028254Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-02-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 23
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 45
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 103
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 151
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 207
- Protokoll13. Sitzung 217
- Protokoll14. Sitzung 249
- Protokoll15. Sitzung 271
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 309
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 375
- Protokoll20. Sitzung 411
- Protokoll21. Sitzung 435
- Protokoll22. Sitzung 463
- Protokoll23. Sitzung 481
- Protokoll24. Sitzung 519
- Protokoll25. Sitzung 547
- Protokoll26. Sitzung 551
- Protokoll27. Sitzung 571
- Protokoll28. Sitzung 603
- Protokoll29. Sitzung 633
- Protokoll30. Sitzung 653
- Protokoll31. Sitzung 679
- Protokoll32. Sitzung 709
- SonstigesVergleichung des frühern etatmäßigen Aufwands für die obern ... 731
- Protokoll33. Sitzung 733
- Protokoll34. Sitzung 755
- Protokoll35. Sitzung 785
- Protokoll36. Sitzung 809
- Protokoll37. Sitzung 835
- Protokoll38. Sitzung 863
- Protokoll39. Sitzung 897
- BandBand 1855,1 -
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über d ie V er h andl u ngen des L an d t a g s. II. Kammer. Dresden, am 20. Februar. 18SS. Zwölfte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 13. Februar 1855. Inhalt: Bemerkungen zum Protokoll und Besprechung darüber. — Re- gistrandenvortrag. — Vortrag und Genehmigung einer stän dischen Schrift, die provisorische Landtagsordnung und die Aufwandsentschädigung für die Kammerpräsidenten betr. — Verweisung des Gesetzentwurfs: ,^>ie Abtretung von Grund- eigenthum zum Bau einer Eisenbahnverbindung zwischen der Chemnitz-Riesaer und der sächsisch-bayrischen Staatsbahn" von der zweiten an die erste Deputation. -— Berarhung des Be richts der zweiten Deputation über das Ausgabebudget, Ab- theilung^., die allgemeinen Staatsbedürfnisse betr. und Be schlußfassung hinsichtlich der Pos. la—ä. Die Sitzung beginnt Vormittags nach A 11 Uhr in Gegenwart der Herren Staatsminister, vr. Zschinsky, v. Beust und Behr, sowie der Königlichen Commissare Geh. Rath Kohlschütter, Geh., Finanzrath Opelt und -Regierungsrath Schulz, und in Anwesenheit von 63 Kammermitgliedern mit Verlesung des über die letzte Sitzung vom Secretär An to n niedergeschriebenen Pro tokolls. , > , , > Präsident vr. Haase: Hat Jemand in Bezug auf >das so eben vorgelesene Protokoll etwas zu erinnern? - Abg. Reiche-Eisenftück: Wenn ich recht verstanden Habe, so steht im Protokolle, mein Antrag sowohl als der des Abg. Oehmichen, wäre mit großer Mehrheit abgelehnt worden; das kann sein, ich spreche auch nicht darüber, son dern nur über die Form. Nach Z. 99 der Landtagsordnung heißt es nämlich ausdrücklich: Ueber Abstimmungen wird ein besonderes Protokoll nicht ausgenommen, sondern selbige werden im Protokolle über die öffentliche oder^ geheime Sitzung mil bemerkt. - - - Hierbei werden die vorgelegten Abstimmungsfragen nnd die Zahl der Stimmen für die bejahende oder ver neinende Antwort angegeben. ' Wenn es nun also im Protokolle heißt: „mit großer Mehrheit abgelehnt", so scheint das nicht conform mit der II. K. (1. Abonnement.) Bestimmung der Landtagsordnung und ich wünsche, daß demgemäß die Stimmen im Protokolle angegeben werden, weil der Herr Secretär das Resultat der Zählung im Pro tokolle doch niederzulegen hat. Ich weiß nicht, was die Meinung des Abg. Oehmichen darüber ist, ich berühre die Sache auch nicht aus persönlichen Rücksichten, sondern nur der Form wegen. Abg. O eh mich e n auf Choren: Ich schließe mich Dem, was der Abg. Eisenstuck so eben sagte, vollkommen an. ' Secretär Anton: Es scheint dies einer vpn den Punk ten zu sein, wo die provisorische Landtagsordnung durch den Gebrauch eine kleine Modifikation erlitten haben mag. Zu meiner Rechtfertigung muß ich hierbei bemerken, daß ich das Protokoll nicht anders abfassen konnte, als in der Weise, wie die Abstimmung vom Herrn Präsidenten ver kündigt worden, ist, und das war mit den Worten ge schehen: „mit großer Mehrheit abgelehnt". Eine besondere Zählung wurde von Niemandem beantragt, und es blieb daher nichts übrig, als das Protokoll in der mitgethciltcn Weise anzufertkgen, welche dem Vorgänge kn der Lhat auch entspricht. , Abg. Reiche-Eisen stuck: Wenn einmal die Land tagsordnung etwas ausdrücklich vorschreibt, so glaube ich, daß dann auch durchaus nicht dagegen gehandelt werden darf, und wenn der Herr Präsident ohne Stimmenzählung das Resultat der Abstimmung verkündigt haben soll, so kann ich das nicht glauben, denn es muß doch eine Zählung vor ausgegangen sein, und es hatten also auch die Stimmen im Protokolle aufgeführt werden müssen. Präsident vr. Haase: Die Abstimmung wurde von mir ganz kn der Weise verkündigt, wie der Herr Secretär angegeben hat. Dabei beziehe ich wich auf eben desselben Bemerkung, daß diese Art der Verkündigung des Resultats einer Abstimmung seither stets genehm gehalten worden ist. Der dagegen angezogene Paragraph der provisorischen Land tagsordnung hat durch die Praxis eine Abänderung erlitten. Auch auf gegenwärtigem Landtage haben wir die proviso- . rische Landtagsordnung ausdrücklich mit dem Vorbehalte angenommen,, daß die Kammerpraxis selbige derogire. Uebrigens wird in dem vorliegenden Falle durch diese Kam- mcrpraxis viel Zeit erspart. Wenn wir bei jeder Ab- 24
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