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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028254Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028254Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028254Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 23
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 45
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 103
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 151
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 207
- Protokoll13. Sitzung 217
- Protokoll14. Sitzung 249
- Protokoll15. Sitzung 271
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 309
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 375
- Protokoll20. Sitzung 411
- Protokoll21. Sitzung 435
- Protokoll22. Sitzung 463
- Protokoll23. Sitzung 481
- Protokoll24. Sitzung 519
- Protokoll25. Sitzung 547
- Protokoll26. Sitzung 551
- Protokoll27. Sitzung 571
- Protokoll28. Sitzung 603
- Protokoll29. Sitzung 633
- Protokoll30. Sitzung 653
- Protokoll31. Sitzung 679
- Protokoll32. Sitzung 709
- SonstigesVergleichung des frühern etatmäßigen Aufwands für die obern ... 731
- Protokoll33. Sitzung 733
- Protokoll34. Sitzung 755
- Protokoll35. Sitzung 785
- Protokoll36. Sitzung 809
- Protokoll37. Sitzung 835
- Protokoll38. Sitzung 863
- Protokoll39. Sitzung 897
- BandBand 1855,1 -
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Vicepräsident v. Criegern: Der geehrte Abgeordnete, 1)er soeben gesprochen hat, scheint den Antrag des Direkto riums nicht vollständig aufgefaßt zu haben. Wir haben nämlich nicht beschlossen, das Gesuch des Abg. vr. Braun als ungeeignet zurückzuweisen, sondern wir haben nur dem Wahlgesetze gemäß noch eine weitere Nachweisung über dessen Unentbehrlichkeit in seinen Dienstverhältnissen für Nothwendig angesehen. Es kam bei dieser Gelegenheit allerdings noch ein Umstand in nähere Erwägung, der auf den ersten Anblick einigen Zweifel gegen den vorgeschlage nen Weg veranlassen kann, den wir aber nicht für geeignet ansehen konnten, uns zu einer andern Entschließung zu führen. Es handelt sich nämlich in §. 18 unter o, auf den es hier ankommt, davon, daß die Hindernisse durch em Zeugniß nachzuweisen sind. Bei Staatsdienern muß aber bei einem nachzusuchenden Urlaube allemal die Frage, ob sie in ihrem Dienste zu ersetzen sind, speciell in Er wägung gezogen werden und es könnte daher das Ansehen gewinnen, daß hier ganz einfach nur zu fragen gewesen wäre, ob denn die Staatsregierung dem Herrn Amtshaupt mann Ur. Braun den Urlaub ertheilt habe oder nicht. Wir haben aber beschlossen, diesen Weg nicht einzuschlagen, weil es auf der andern Seite sehr dankbar anzuerkennen ist, daß die hohe Staatsregierung von dem Rechte, den Urlaub zu verweigern, nur in sehr seltenen Fällen und, wie ich wohl beifügen darf, nur ungern Gebrauch macht. Wenn daher durch ein Zeugniß der vorgesetzten Dienstbehörde von dem Herrn Reclamanten die Thatsachen, die er angeführt hat, wirklich nachgewiesen werden, so glaube ich, liegt auch hier ein Fall vor, wo der Kammer das Recht zusteht/ihn von der Annahme der Wahl zu entbinden. Dies zur Erläu terung der Ansicht, die der geehrte Abgeordnete ausgespro chen hat.' . ' . ' ' Abg. Rittner: Daß die materiellen Verhältnisse des Abg. vr. Braun von der Art sind, daß sein Verbleiben in seiner gegenwärtigen Stellung vollkommen wünschens- werth ist, darüber, glaube ich, sind wir Alle in der Kammer einig. Als ich jedoch um das Wort bat, hatte ich den Sinn und Wortlaut des §.18« nicht gehört, und ich wollte bitten, diesen vorzulesen. Nun habe ich aber von dem Herrn Vicepräsidentcn gehört, daß, wenn ich recht aufge faßt habe, der Sinn des §. 18 o dahin geht, daß die von dem Petenten angegebene Behinderung durch ein Zeugniß seiner vorgesetzten Behörde bestätigt werden müsse. Bei der vorhin ausgesprochenen Ansicht, daß die materiellen Verhältnisse vollkommen so sind, wie sie der Reclamant geschildert hat, habe ich es nur mit der formellen Seite zu thun, und ich wollte mir daher ganz speciell an das hohe Direktorium die Frage 'erlauben: „Steht es nicht gegen wärtig schon in der Macht und der Autonomie der Kam mer, auch ehe diese Bestätigung von Seiten der vorgesetz ten Behörde eingegangen ist, die angegebenen Verhältnisse als durchschlagend anzuerkennen und den Abg. Braun von seiner Function sofort zu entbinden? " Ware dies der Fall, so würde ich mich dafür verwenden und nach Befinden einen Antrag darauf einreichen; denn, meine Herren, je eher wir den Abg. Braun aus seiner Stellung hier ent lassen können, um so eher haben wir die Hoffnung, seinen Nachfolger hier zu sehen; daß aber das Erscheinen der Ab geordneten im Allgemeinen in der Kammer wünschenswerth ist, darüber wird wohl kein Zweifel fein. Referent Secretär Kasten: Ich wollte dem Ver langen des Abg. Rittner noch nachkommen und §. 18 des Wahlgesetzes vortragen. Er lautet so: Die Wahl zum Abgeordneten in beiden Kammern kann nur abgelehnt werden: a) wegen Krankheit, welche das Individuum auf län gere Zeit zu allen Geschäften unfähig macht und durch ärztliche Zeugnisse belegt wird; k) wegen 60jährigen Alters; o) wegen solcher häuslichen, Familien- oder Dienstver hältnisse, welche die persönliche und beständige An wesenheit, nach dem Zeugnisse einer Gerichtsstelle oder der Vorgesetzten, oder nach sonstiger genüg- licher Bescheinigung wesentlich erfordern rc." Was das übrige Vorbringen des Abg. Rittner an langt, so müßte ich mich gegen eine sofortige Entscheidung erklären. Es handelt sich um eine Ablehnung, welche sich nicht blos auf diesen Landtag, sondern auf drei Landtage erstreckt, und es können sich doch die Zeiten so ändern, daß der Abg. Braun später an einem andern Landtage wenigstens hier eintreten kann. Deshalb vermag ich mich nicht dafür zu erklären, daß seinem Gesuche sofort deferirt werde. , Abg. v. Polenz; Es haben sich eigentlich die Worte, welche ich zu sprechen wünschte, schon durch Das erledigt, was von Seiten des Abg. Fincke vorgebracht worden ist; ich halte es aber für meine Schuldigkeit, noch ausdrücklich zu erklären, daß die dermaligen Verhältnisse des Voigtlan- des mir allerdings die Anwesenheit des Herrn Amtshaupt manns vr. Braun im Voigtlande segensreich, nützlich, und ich möchte sagen, unentbehrlich erscheinen lassen, und des halb wünsche ich, daß die Staatsregierung die Verhältnisse bestätigen möge, welche als Behinderungsursache des Ein trittes in die Kammer vorgebracht worden sind. Uebrigens stimme ich mit Dem überein, was der Herr Secretär Kasten gesagt hat, daß nur dann, wenn die Regierung in der Weise, wie wir es erwarten, die Verhältnisse bestätigt, die Entlassung erfolgen kann, sowie ich auch bemerken muß, daß die Verhältnisse vielleicht nur vorübergehend sind und daß an einem spätem Landtage Veranlassung gegeben wird, den Herrn Amtshauptmann vr. Braun zu den Mitglie dern der Kammer zu zählen, der er jedenfalls zur Ehre und auch zum Nutzen gereichen wird. Vicepräsident v. Criegern: Ich wollte Deck, was von dem Herrn Secretär Kasten in Beziehung auf die Bescheinigung gesagt worden ist, noch beifügen, daß mei-
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