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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028254Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028254Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028254Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 23
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 45
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 103
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 151
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 207
- Protokoll13. Sitzung 217
- Protokoll14. Sitzung 249
- Protokoll15. Sitzung 271
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 309
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 375
- Protokoll20. Sitzung 411
- Protokoll21. Sitzung 435
- Protokoll22. Sitzung 463
- Protokoll23. Sitzung 481
- Protokoll24. Sitzung 519
- Protokoll25. Sitzung 547
- Protokoll26. Sitzung 551
- Protokoll27. Sitzung 571
- Protokoll28. Sitzung 603
- Protokoll29. Sitzung 633
- Protokoll30. Sitzung 653
- Protokoll31. Sitzung 679
- Protokoll32. Sitzung 709
- SonstigesVergleichung des frühern etatmäßigen Aufwands für die obern ... 731
- Protokoll33. Sitzung 733
- Protokoll34. Sitzung 755
- Protokoll35. Sitzung 785
- Protokoll36. Sitzung 809
- Protokoll37. Sitzung 835
- Protokoll38. Sitzung 863
- Protokoll39. Sitzung 897
- BandBand 1855,1 -
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hat, zu verweigern und die Enthebung in einen Urlaub zu verwandeln. Ob dies im Sinne des Herrn Amtshaupt manns liegt, müßte ich dahin gestellt sein lassen. Abg. Rittner: Es würde ein unfruchtbarer Streit sein, wenn ich dem Directorium gegenüber nachweisen wollte, daß der Art. 18 v des Wahlgesetzes der Kammer allerdings freie Hand läßt, auch ohne ein schriftliches Zeug- niß oder Bescheinigung die Entlassung eines Abgeordneten aus der Kammer auszusprechen. Meine Meinung geht allerdings dahin und ich bin unzweifelhaft der Ansicht, daß Thatsachen, welche so klar vorliegen, wie die gegenwärtigen Verhältnisse des Voigtlandes, einem einfachen schriftlichen Zeugnisse gleich zu achten sein dürften. Allein der Streit ist ein unfruchtbarer und ich erkläre, daß ich absehen werde, auf die sofortige Entlassung des Abg. Braun einen An trag zu stellen; aber ein paar Worte will ich mir doch noch erlauben. Einmal werden die Bedenken, welche Herr Se- cretär Kasten gegen meine Ansicht aufgestellt hat, durch Das entkräftet, was Herr Secretär Anton gesagt hat- Herr Secretär Anton hat Recht, wenn der Abg. Braun jetzt entlassen wird, so wird man ihn später wieder wählen können. Ich bin aber der Meinung, daß von allen Staatsdienern gerade die Amtshauptleute Die sind, welche am allerwenigsten in die Kammer gewählt werden sollten, weil ihre Anwesenheit unter allen Umständen in ihrem Bezirke sehr wünschenswerth und nothwendig ist, und so glaube ich auch, daß der Bezirk im Voigtlande, der, wenn ich nicht irre, 25 Quadratmeilen umfaßt, hinlängliche Be schäftigung bieten wird, um die Anwesenheit des Herrn Amtshauptmanns Braun unter allen Verhältnissen recht dringend erscheinen zu lassen. Aus diesem Grutide würde ich trotz der Ansichten des Direktoriums dennoch meinen Antrag gestellt haben; unter den gegenwärtigen Verhält nissen sehe ich aber davon ab und erwarte, daß das hohe Präsidium recht bald Gelegenheit geben wird, daß Herr Amtshauptmann vr. Braun aus seiner unangenehmen Lage herauskommt und daß sein Stellvertreter recht bald für den ganzen Landtag einberufen wird; denn was die Einberufung von vier Wochen zu vier Wochen anbelangt, so kann ich aus eigener Erfahrung versichern, daß dies eine für den Abg. Stellvertreter unangenehme Lage ist. Es ist für die Kammer und den Stellvertreter un zweifelhaft besser, den Abgeordneten zu entlassen und den Stellvertreter gleich für die ganze Zeit einzuberufen. Referent Secretär Kasten: In Bezug auf die letzte Aeußerung des Abg. Rittner muß ich nochmals auf meinen Vortrag zurückkommen. Ich habe dabei ausdrücklich erwähnt, daß der Stellvertreter für den Abg. vr. Braun, der Herr Bür germeister Steinmüller in Elsterberg, sich zwar zur An nahme der Wahl bereit erklärt, aber zugleich angezeigt hat, daß die Mitglieder des dortigen Stadtraths ihre Geneh migung zur Annahme der Wahl verweigert haben; es würde also bei einer Entlassung des Abg. vr. Braun der siebzehnte städtische Wahlbezirke bei jetzigem Landtage ganz unvertreten sein. Abg. Seiler: Principiell bin auch ich gegen die Wahl von Staatsbeamten, aber wenn ich irgend einen Be amten in die Kammer gewählt zu sehen wünsche, so sind es gerade die Amtshauptleute, die wegen ihrer Stellung die meiste Gelegenheit haben, sich mit den Bedürfnissen des Volkes bekannt zu machen. Was aber die Wahl des vr. Braun speciell betrifft, so muß ich noch das erwähnen, daß nach meiner Ueberzeugung die Wirksamkeit desselben in Bezug auf den Nothstand im Voigtlande jetzt wohl schon ihrem Ende zueilt, indem er durch seine Local- und Per- sonalkenntniß unterstützt, nunmehr schon die passendsten Veranstaltungen getroffen haben wird, um dem Nothstande so weit möglich wirksam entgegenzutreten und wohl jetzt zur Ausführung dieser Maßregeln auch ein weniger mit den Verhältnissen bekannter, jüngerer Beamter seine Stelle zu verwalten vermag. Ich sehe deshalb nicht ein, was die Kammer abhalten sollte, dem Amtshauptmann Braun auf die nöthige Zeit Urlaub zu gewähren, anstatt ihn geradezu für immer als Abgeordneten zu entlassen; denn wenn man sagt, er könnte zum nächsten Landtage wieder gewählt wer den, so hängt dies, ich will nicht gerade sagen, vom Zufall, aber doch von verschiedenen Umständen ab, die seine Wahl hindern können, und es kann der Kammer gerade bei der Persönlichkeit des vr. Braun nicht ganz gleichgiltig sein, ob er dann auch wieder gewählt wird, oder ein nicht so wohlbekannter Mann seine Stelle einnimmt. Abg. Reiche-Eisenstuck: Meine Herren, die vor liegende Frage muß aus zwei sehr wichtigen Gesichtspunk ten betrachtet werden. Die eine Frage ist, ob Herr Amts hauptmann vr. Braun von der Wahl dispensirt werden könnte. Ich werde mich über diese Frage um so kürzer fassen, als ich mich über die zweite mehr zu verbreiten ge denke. In Bezug auf die erstere bin ich ganz der Ansicht des Abg. vr. Hertel, nämlich der, daß wenn, wie ich aus Erfahrung weiß, es einem Amtshauptmann allerdings sehr schwer fallen muß, bei bedrängten Zeitumständen sich aus seinem Bezirke zu entfernen, es doch dem Amtshauptmann vr. Braun freistehen würde, unter Angabe der betreffenden Motiven um Urlaub und zwar auf längere Zeit nachzu suchen. Ich bin also darüber mit mir im Reinen, daß die Entschuldigungsgründe, welche der Amtshauptmann vr. Braun überhaupt gegen seinen Eintritt in die Kammer anführt, nicht für überwiegend gehalten werden dürften, und daher der Ansicht, daß eine neue Wahl von der Kammer nicht gestattet werden möchte. Die zweite Frage, welche ich berühren will, ist bis jetzt ganz unbeachtet ge blieben. Habe ich nämlich recht verstanden, so hat der Stellvertreter des Abg. vr. Braun, Bürgermeister Stein müller aus Elsterberg, zwar seine Bereitwilligkeit gezeigt, für seine Person die Wahl anzunehmen, aber der Stadt rath hat die Genehmigung dazu verweigert. Die Frage
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