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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028254Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028254Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028254Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 23
- Protokoll4. Sitzung 35
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 45
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 103
- Protokoll9. Sitzung 119
- Protokoll10. Sitzung 151
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 207
- Protokoll13. Sitzung 217
- Protokoll14. Sitzung 249
- Protokoll15. Sitzung 271
- Protokoll16. Sitzung 293
- Protokoll17. Sitzung 309
- Protokoll18. Sitzung 345
- Protokoll19. Sitzung 375
- Protokoll20. Sitzung 411
- Protokoll21. Sitzung 435
- Protokoll22. Sitzung 463
- Protokoll23. Sitzung 481
- Protokoll24. Sitzung 519
- Protokoll25. Sitzung 547
- Protokoll26. Sitzung 551
- Protokoll27. Sitzung 571
- Protokoll28. Sitzung 603
- Protokoll29. Sitzung 633
- Protokoll30. Sitzung 653
- Protokoll31. Sitzung 679
- Protokoll32. Sitzung 709
- SonstigesVergleichung des frühern etatmäßigen Aufwands für die obern ... 731
- Protokoll33. Sitzung 733
- Protokoll34. Sitzung 755
- Protokoll35. Sitzung 785
- Protokoll36. Sitzung 809
- Protokoll37. Sitzung 835
- Protokoll38. Sitzung 863
- Protokoll39. Sitzung 897
- BandBand 1855,1 -
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auf drei ordentliche Landtage gewählt worden; es ist aber unbegründet, wenn Herr v. Brescius behauptet, daß Herr v. Criegern dem ersten ordentlichen Landtage in den Jah ren 1848 und 1849 beigewohnt habe. Der Landtag von 1848 war ein außerordentlicher und der erste ordentliche Landtag, dem Herr Appellationsgerichtspräsident v. Erle gern beigewohnt hat, war der von 1850—51; es hatte also, da Herr v. Brescius an die Stelle des Herrn Appel lationsgerichtspräsidenten v. Criegern gewählt war, derselbe den Landtagen 1851—52 und 1854—55 beizuwohnen. Es ist sonach ein Jrrthum, wenn v. Brescius behauptet, daß seine Function erloschen sei, und das Direktorium schlägt vor, den Abgeordneten dahin zu verständigen, und ihn ohne Weiteres zu dem gegenwärtigen ordentlichen Landtage ein zuberufen. Präsident vr. Haase: Wünscht Jemand hierüber das Wort? (Es meldet sich Niemand.) Der Herr Secretär Kasten erklärt also, daß die Be hauptung des Abg. v. Brescius, wie in Bezug auf ihn ein Jrrthum vorliege, selbst auf einem Jrrthum beruhe, und daß der Abgeordnete des halb zu verständigen und zugleich einzuberufen sei. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstim mig Ja. Referent Secretär Kasten: Nun kommt die dritte Reklamation. Sie betrifft den städtischen Abg. Polycarp Eduard Lechla aus Oederan. Derselbe hat folgende Ein gabe an die Kammer gelangen lassen: Bei der am 4. September vorigen Jahres erfolgten Wahl eines Abgeordneten für den X. städtischen Wahlbe zirk zur zweiten Kammer der königlichen sächsischen hohen Ständeversammlung ist mir die Ehre zu Theil geworden, mit den meisten Stimmen bedacht zu werden. Vollkommen fühle ich, zu wie großem Danke ich durch das mir bewiesene Vertrauen verpflichtet bin, eben so wenig verkenne ich das Glück, der hohen Ständeversammlung als Mitglied anzugehören. Wenn ich dieses Bewußtseins ungeachtet mir gestatte, Folgendes der hohen Ständeversammlung ganz ergebenst vorstellig zu machen, so sind es gewiß nur wesentliche Gründe, welche mich hierzu bewegen, und mir die gebiete rische Nothwendigkeit auferlegen, die zweite Kammer der hohen Ständeversammlung submissest zu ersuchen, mich von der Function eines Abgeordneten des gedach ten X. städtischen Wahlbezirks geneigtest zu entbinden. Es würde nämlich, wenn ich dem mir gewordenen ehrenvollen Rufe Folge leistete, das von mir unter der Firma „Friedrich Lechla" in hiesiger Stadt betriebene Streich garnspinnerei- und Flanellfabrikationsgeschäft in seiner gan zen Existenz gefährdet werden. Ich erlaube mir diese Be hauptung durch folgende Momente zu motivkren. Der kaufmännische Betrieb meines gedachten Geschäfts wird von mir selbst und zwar von mir allein besorgt und geleitet, indem der von mir ernannte Prokurist seine ganze Thätigkeit dem technischen Betrieb und der Fabrikation zu widmen hat. Hat mein Prokurist unter den obwaltenden Umständen mit dem erstcrn, dem kaufmännischen Theil des Geschäfts, sich weniger zu beschäftigen gehabt, so würde es andererseits nicht thunlich sein, demselben diesen für die Dauer einer längern Abwesenheit meinerseits mit zu über tragen. Die von mir ebenfalls auf meine Rechnung und Gefahr betriebene Spinnsabrik befindet sich nämlich nicht in hiesiger Stadt, sondern in dem eine und eine halbe Stunde von hier gelegenen Dorfe Gückelsberg. Nun ist mein Prokurist sehr oft genöthigt, dort anwesend zu sein, und die erforderlichen Anordnungen in der gedachten Spin nerei zu treffen. Ein jeder solcher Besuch dieser Fabrik entfernt ihn aber jedesmal auf fast einen halben Tag von dieser Stadt. Außerdem hat derselbe seine Thätigkeit auch dem Wal ken und der Appretur der kn meinem Geschäft gefertigt werdenden Waaren zu widmen. Beides geschieht in zwei von mir besessenen, jedoch in verschiedenen Theilen der hie sigen Vorstadt gelegenen Grundstücken, so daß er auch durch diesen Zweig seiner Beschäftigung oft an der Anwe senheit auf meinem Comptoir behindert ist. Die Zeit aber, welche ihm auf diesem zu arbeiten vergönnt bleibt, wird durch Ausgeben von Arbeitsmaterial, Annahme gefertigter Waaren, Lohnabrechnungen mit den für mein Geschäft ar beitenden Webern u. s. w. in Anspruch genommen. Ebenso wohl aber die Oertlichkeit rücksichtlich der verschiedenen Zweige meines Etablissements, als der Umfang der Ge schäfte desselben überhaupt würde die Besorgung derselben durch eine einzige Kraft nicht gestatten. Den Beweis hier für glaube ich dadurch geben zu können, daß sowohl ich, als mein Prokurist, durch dieselben vollständig in Anspruch genommen werden, ja in einer Weise, daß ich oft die spä tem Abendstunden zu geschäftlichen Arbeiten auf dem Comp toir zu benutzen mich veranlaßt sehe. Zu diesem großem Arbeitsumfang im Allgemeinen trägt namentlich der Umstand bei, daß mein Geschäfts etablissement kein geschlossenes ist, vielmehr die Waaren durch Lohnarbeiter in ihren verschiedenen Behausungen ge fertigt werden. Die Wahrheit meiner obigen Behauptung wird aber um so mehr unterstützt werden, wenn ich mir die Bemer kung gestatte, daß auf meinem Comptoir außer dem ge dachten Prokurist nur zwei noch in den Lehrjahren stehende, junge Männer beschäftigt, andere Arbeitskräfte auf demsel ben aber nicht vorhanden sind. Nicht nur aber die mit meinem eigenen Geschäfts etablissement verbundenen Angelegenheiten erfordern meine Anwesenheit in Oederan, sondern es werden die mir oblie genden Arbeiten annoch dadurch vermehrt, daß ich die Ver mittelung zwischen den in Chemnitz unter der Firma „Fied ler und Lechla" bestehenden Fabrik- und Handelsgeschäft und der in Wegefahrt bestehenden, zu jenem Geschäft ge hörigen Baumwollenspinnerei insofern übernommen habe, als Waaren und Geldbeträge für das Letztere bei .mir ab gegeben und beziehentlich weiter befördert werden. Wenn seit einer langen Reihe von Jahren öffentliche Aemter in hiesiger Stadt von mir verwaltet worden sind, indem ich noch jetzt als Mitglied des hiesigen Stadtraths und des Direktoriums der Societät der hiesigen Brauge nossen zu fungiren habe, nachdem ich vorher die Function eines Stadtverordneten und beziehentlich eines Vorsitzenden der Gemeindevertreter verwaltet, so bürgt diese Thatsache thekls dafür, daß ich, wenn irgend möglich, gern bereit bin, öffentliche Aemter zu deren Bekleidung ich durch ehrendes 4*
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