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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-07-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
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sen hat, der Petition keine Folge zu geben, und es würde vielleicht um so wünschenswerther sein, daß man auch dies seits zu demselben Beschlüsse gelangte, um wegen dieses Gegenstandes, wobei man im Wesentlichsten doch zu dem selben Resultate gelangen wird, der Petition keine weitere Folge zu geben, eine Differenz mit der jenseitigen Kammer nicht herbeizuführen. Um aber dahin zu gelangen, würde es einen doppelten Weg geben, entweder daß die geehrten Mitglieder der dritten Deputation sich jetzt, nachdem die Verhandlung diese Wendung genommen hat, sofort darüber aussprachen, ob sie ihren Schlußantrag dahin modisiciren wollten, dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten, oder daß, wenn sie sich dazu nicht entschließen könnten, die Sache zu einer anderweiten Berathung an die dritte Deputation zurückgegeben würde. Ich gebe anheim, für welchen dieser beiden Auswege man sich entscheiden will, und wünsche darüber zuvörderst die Ansicht des Herrn Referenten zu vernehmen. Referent v. Beschwitz: Der Antrag der zweiten Kam mer geht dahin, die Petition an die hohe Staatsregierung zur Kenntnißnahme abzugeben, der Antrag der diesseitigen Deputation geht aber allerdings dahin, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Ich meinestheils könnte, so leid es mir thut, mich den Wünschen des Herrn v. König nicht fügen, da ich nun einmal gewöhnt bin, Das, was ich für wahr und recht halte, auch mit etwas Zähigkeit zu verthei- digen. Ich glaube, die Petition ist auch, von allen diesen Principfragen abgesehen, durchaus nicht geeignet, sie der Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen, da sich aus Allem her-ausgestellt hat, daß Das, worüber sich der Petent beschwert, nur in vereinzeltem Maße vorhanden ist und einige irrige Angaben enthalt, wie sich auch bei der Be rathung in der jenseitigen Kammer hcrausgestellt hat. Ich glaube aber, die Kammer muß immer etwas haushälterisch umgehen, der Regierung Wünsche zur Kenntnißnahme zu empfehlen, es aber ganz unterlassen, wenn sie sich über zeugt hat, daß das Verlangen nicht vollständig begründet ist. Man muß dies thun, um den Credit ständischer Anträge aufrecht zu erhalten. Ich habe den übrigen Mitgliedern der De putation zu überlassen, was sie für eine Erklärung abgeben wollen; ich für meine Person könnte aber allerdings von der Meinung, die Petition auf sich beruhen zu lassen, nicht abgehen. v. Erdmannsdorf: Darf ich noch einmal ums Wort bitten? Vorsitzender Vicepräsident Frhr. v. Friesen: Herr v. Erdmannsdorf wünscht zum dritten Male das Wort. Will die Kammer ihm solches gestatten? — Einstim mig Ja. v. Erdmannsdorf: Der geehrte Herr Referent hat mich vielleicht falsch verstanden: in dem ganzen Schluß antrage stimme ich mit der geehrten Deputation vollständig überein, nämlich deshalb, weil esmir allerdings sehr einleuch ¬ tend ist, daß materielle Gründegegen die Petition sprechen. Ich habe aber auch nicht gegen den Schlußantrag gesprochen, sondern mich nur bezogen auf den kurzen in dem Contexte des Berichts befindlichen Passus, wo es heißt, die Eingabe ist noch nicht in allen Instanzen gewesen. Ich will mich also der Petition durchaus nicht annehmen, ich will sie auch auf sich beruhen lassen, nur wünsche ich, daß nicht etwa durch jenen Satz des Berichts den ständischen Rechten etwas vergeben wird. Oberbürgermeister Pfoten hau er: Ich bitte um das Won, um die Erklärung abzugeben, daß ich meines Orts, als Mitglied der Deputation, an dem vom Herrn Referen ten vorgetragenen Anträge festhalte lind zwar um so mehr, als das von dem Herrn v. Erdmannsdorf gerügte Bedenken jedenfalls kein solches sein dürste, durch welches der Antrag der Deputation altcrirt wird. Die Hauptsache, meine Her ren, ist die und die Deputation ist hauptsächlich dadurch bestimmt worden, Ihnen anzurathen, die Petition auf sich beruhen zu lassen, weil, wie aus den Mittheilungen der zweiten Kammer ersichtlich ist, der geehrte Herr Abgeordnete, der die ganze Angelegenheit zur Sprache gebracht, bei Be rathung dieser Petition selbst erklärt hat, daß er sich geirrt habe, daß er irrthümlich unrichtige Angaben seiner Petition zu Grunde gelegt habe. Nun, wenn das der Fall ist, so wird sich wohl von selbst verstehen, daß etwas Anderes nicht gethan werden kann, als die Petition auf sich beruhen zu lassen. vr. Tuch: Was das Formelle der Sache anlangt, so bin ich durchaus für die Ansicht des Herrn v. Erdmanns dorf; meine aber doch, daß gerade diese Seite nicht die ist, welche rücksichtlich der Behandlung der vorliegenden Petition das durchschlagende Moment giebt, und weil eben dies, so kann ich nicht umhin, als Mitglied der dritten Deputation, bei dem Vorschlag des Herrn Referenten zu beharren. Bürgermeister Starke: Trotz der Entgegnung des Herrn v. Erdmannsdorf fühle ich mich doch meinerseits be wogen, mich der Ansicht des Herrn Referenten anzufchließen. Es scheint mir nämlich nach §. 117 der provisorischen Land tagsordnung, daß, was den formellen Gesichtspunkt an langt, ständische Petitionen auf gleiche Weise zu behandeln sind, wie die von Privatpersonen eingegangenen, denn es heißt im dritten Abschnitt §. 117: „Uebrigens können unerlaubte Handlungen oder grobe Vernachlässigungen der den Ministerialdepartements untergeordneten Staatsdiener nur dann Gegenstand stän discher Beschwerde werden, wenn der dadurch unmittel bar Verletzte bei dem betreffenden Departement vergebens Klage geführt oder sonst die gesetzlichen Vorschritte ge than hat." Ist das nun, wie wir aus der Relation vernommen haben, nicht geschehen, so ist dem Petenten, wenigstens hier nach, ganz recht geschehen, wenn er aus gleichen Gründen abgewiesen wird, als es der Fall gewesen sein würde, MM
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