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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-06-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
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Außerdem ist in der Petition der Stadt Dresden noch gebeten: „die hohe Ständeversammlung wolle zu vermitteln suchen- daß unter Abänderung der bezüglichen gegenwär tigen Gesetzgebung für die Zukunft der Beitragsfuß der Versichernden in einer der mehr oder weniger oder gar nicht vorhandenen Feuerficherheit ihrer Gebäude entsprechenden Abstufung und Classification festgestellt werde." Sämmtliche Petitionen, in so weit sie auf eine Er leichterung in Bezug auf die Aufbringung der im Kö niglichen Decret in Vorschlag gebrachten Brandkassenbei trage gerichtet sind, beantragt die Deputation, nachdem sie selbst die Herabsetzung der Beiträge zu befürworten nicht vermocht hat, „auf sich beruhen zu lassen." Zn so weit jedoch die Petition der Stadt Dresden auf Abänderung der das Immvbiliarbrandvcrsicherungswesen betreffenden Gesetzgebung und auf Einführung eines Clas- sificationssystems gerichtet ist, beantragt die Deputation: „dieselbe an die Staatsregierung zur Erwägung abzu geben." Präsident v. Schön fels: In Bezug auf die vier zuerst genannten Petitionen räth uns die Deputation an, dieselben auf sich beruhen zu lassen, und ich frage, ob die Kammer diesem Vorschläge beizupflich ten gemeint ist? — Einstimmig Za. Die Petition der Stadt Dresden ist aber auch noch auf Abänderung der das Jmmvbiliarbrandversicherungswesen betreffenden Gesetzgebung und auf Einführung eines Classi- ficationssystems gerichtet, und deshalb beantragt die Depu tation, sie an die Staatsregierung zur Erwägung abzugeben. Ist die Kammer gemeint, ihrer Deputation hierin beizutreten? — Einstimmig Za. Ich werde nun in Bezug auf das Decret, was so eben der Berathung unterlag, noch die Frage im Allgemei nen zu richten haben, und ich bitte diese mit Namen zu beantworten. Der Antrag geht dahin, dem Decret Ihre Zustimmung zu ertheilen. Bei der hierauf erfolgten Abstimmung antworten sämmt liche anwesende Mitglieder mit Za: Secretär v. Egidy, Secretär Wimmer, v. Nostitz und Jänckendorf, Graf Solms, v. König, vr. Tuch, Graf Hohenthal, vr. Frieden«, Graf Schönburg, v. Posern, v. Metzsch, Bürgermeister Clauß, v. Schönberg-Purschenstein, Bürgermeister Koch, Bürgermeister Starke, Graf Stolberg, I. K. (3. Abonnement.) Graf Einsiedel-Wolkenburg, Oberbürgermeister Pfoten hauer, v. Watzdorf, Bürgermeister Müller, v. Heynitz-Weicha, v. Zehmen, v. Römer, v. Rochow, Bürgermeister Hennig, v. Erdmannsdorf, Bürgermeister Gottschald, v. Carlowitz, v. Böhlau, Präsident v. Schönfels. . Präsident v. Schönfels: Es ist daher einstimmig die Zustimmung zu dem so eben erwähnten Decrete gegeben. Cs wäre nun der Gegenstand, welcher auf der heutigen Tagesordnung sich befand, erledigt; indessen, da die Zeit noch nicht zu weit vorgerückt ist, wollte ich mir den Vor schlag erlauben, noch einen Gegenstand zu erledigen. Es findet sich nämlich eine Differenz mit der zweiten Kammer vor in Bezug auf den Elsterbrunnen. Der Referent in dieser Angelegenheit, Herr v. Erdmannsdorf, ist in dem Falle, den Vortrag der Kammer jetzt geben zu können- und ich frage, ob die Kammer geneigt ist, diesen Vortrag anzu hören? — Einstimmig Ja. Ich ersuche nun den Herrn Referenten, den Vortrag zu erstatten. Referent v. Erdmannsdorf: Die geehrte Kammer wird sich erinnern, daß für das Elsterbad von der hohen Staatsregierung postulirt worden sind: erstlich 8000 Thlr. Ueberschreitung der frühern Bewilligung, welche auch in beiden Kammern gleich bei der ersten Abstimmung Geneh migung fand, sodann aufs Neue 22,060 Thlr. für ein neu zu erbauendes Badehaus, L. 9500 Thlr. für eine Wandelbahn und Trinkhallen, 6. 5000 Thlr. für mehrere verschiedene Ausgaben, und 0. 2000 Thlr. für Wege. Da von waren in der ersten und zweiten Kammer sofort be willigt die 22,000 Thlr. sub H. und 2000 Thlr. sub v. In der zweiten Kammer waren abgelehnt die 9500 Thlr. unter ll., und Ihre Deputation schlug vor, ein Gleiches zu thun. Auf den Antrag eines geehrten Kammermitgliedes jedoch wurden gegen den Vorschlag Ihrer Deputation auch diese 9500 Thlr. bewilligt. Bei der zweitmaligen Bera thung in der zweiten Kammer schloß die zweite Kammer sich dem Beschlüsse der ersten Kammer an, so daß also in diesem Punkte keine Differenz obwaltet. Die noch obwal tende Differenz besteht nun bei Position 6. 5000 Thlr. für Herstellung eines Gewächshauses u. s. w. Ihre Deputa tion hatte vorgeschlagen, statt dieser 5000 Thlr. 3500 Thlr. zu bewilligen, allerdings in der Berücksichtigung, daß sie vorgeschlagen hatte, die 9500 Thlr. nicht zu bewilligen. Die zweite Kammer hat nun auch bei der zweitmaligen Berathung, nachdem sie diese 9500 Thlr. bewilligt, die von der ersten Kammer angenommenen 3500 Thlr. nicht be willigt. Dies ist der Differenzpunkt. Bei dem getroffenen Vereinigungsverfahren haben sich die Deputationen dahin geeinigt, den Kammern vorzuschlagen, diese von der ersten Kammer früher bewilligten 3500 Thlr. fallen zu lassen, dagegen aber folgenden Antrag an die Regierung in die ständische Schrift aufzunehmen: „die Staatsregierung zu ermächtigen, die für das Bad Elster neu verwilligten 33,500 Thlr. nicht nur zu den im Königlichen Decret sub ä., L und v, son dern auch zu den sub 6 specificirten Zwecken zu verwenden, hierbei zugleich aber auch die zuversichtliche Erwartung aussprechen, IW
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