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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-08-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
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in Renten umgewandelt, wodurch aber an der rechtlichen Existenz des Rittergutes nichts geändert ist. In dieser Hinsicht steht dieses Rittergut allen andern Rittergütern gleich, denn auch sie mußten sich die Ablösung gefallen lassen und auch ihnen ist das Jagdrecht unentgeltlich entzogen worden, wenigstens bis auf diesen Augenblick, denn in kurzer Zeit kann sich dies wieder anders gestalten. Wenn auf der einen Seite die Petentin die Rechte des Gutes nutzen will, d. h. die durch die Ablösung gewonnenen Capi talien und Landrentenbriefe, und sie in ihren Nutzen verwen det, so scheint es auf der andern Seite nicht blos eine For derung der Billigkeit, sondern auch ein Gebot der Gleich heit zu sein, daß sie ihre Verbindlichkeiten fortentrichten muß, welche mit diesen ihren Rechten verbunden sind. Wenn die Petentin die Frage aufwirft, wer nach ihrem Tode die Rente bezahlen solle, wenn der Allodisscationskanon abgelöst werde, so glaubt die Deputation, daß die Antwort auf diese Frage keinem Zweifel unterliegt. Das Rittergut Krummhermsdorf und die damit verbundenen Rechte und Pflichten bilden einen Lheil des Vermögens der Frau Pe tentin, und auf wen das Vermögen dereinst übergeht, auf den gehen auch alle Rechte, aber auch alle Verbindlichkeiten desselben mit über. Aus diesen Gründen glaubt die De putation nicht im Stande zu sein, das Petitum befürworten zu können, welches auf den Erlaß des Allodisicationskanons gerichtet ist, muß vielmehr der Kammer Vorschlägen, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Präsiden v. Schön fels: Ich habe zunächst die Frage an die Kammer zu richten, ob sie sofort auf die Bera- thung des mündlichen Berichts eingehen will? — Ein stimmig Ja. v. Welck: Hat sich denn die geehrte Deputation die Frage beantwortet, von wem in Zukunft das Patronats recht ausgeübt werden soll, und ob dies auch von vielleicht 40 bis 50 Erben, welche im Laufe der Jahre entstehen können, conjunctim ausgeübt werden soll? Der Fall scheint doch von besonderer Art zu sein, welcher die Peti tion veranlaßt hat. Referent Bürgermeister Hennig: Darauf habe ich zu bemerken: diese Frage war der Deputation von der Frau Petentin nicht gestellt worden, wir hatten daher auch keine Veranlassung, aufErörterung derselben uns einzulassen. vr. Friederici: Ich wollte mir erlauben, einen an dern Vermittelungsvotschlag zu machen, womit der Frau zu helfen wäre und wobei der Staat gewinnen könnte. Wenn nämlich das hohe Cultusministerium sich veranlaßt fände, das Patronatsrecht für die drei Stellen zu über nehmen und dafür den Alodisicationskanon an das Finanz ministerium zu entrichten. Referent Bürgermeister Hennig: Diese Frage liegt ganz außerhalb des Bereichs des Petitums, ich glaube nicht, daß wir Veranlassung haben, darüber zu sprechen und noch weniger darüber zu entscheiden. Nur so viel getraue ich mir zu behaupten, daß diese Frage in verkom mendem Falle keine Schwierigkeiten machen wird. Graf Einsiedel - Wolkenburg: Ich wollte als Mitglied der Deputation und als ein in ganz gleichen Verhältnissen befindlicher Besitzer eines Ritterguts mich für das Deputatkonsgutachten verwenden. Bei meinem Rittergute Nieder-Frohna sind zufällig ganz dieselben Ver hältnisse, daß nämlich gerade auch, wie bei dem fraglichen Rittergut, die Gerechtsame theils abgelöst sind, theils wer den und bleibt sonach nur das Patronatsrecht über zwei Kirchen- und Schulstellen übrig. Auf den Vorschlag des Herrn Domherrn Friederici aber einzugehen und dieses ab zugeben, würde ich in keinem Falle geneigt sein. Präsident v.'j Schönfels: Es ist kein Antrag ein gebracht worden und es handelt sich daher lediglich um den Vorschlag der Deputation, welcher dahin geht, die Peti tion auf sich beruhen zu lassen. Es scheint Nie mand weiter sprechen izu wollen, ich schließe die Debatte und da der Herr Referent auf das Schlußwort verzichtet, so frage ich, ob die ^Kammer nach Anrathen ihrer Deputation dielj Petition, von der die Rede ist, auf sich beruhen lassen will? — Einstim mig Ja. Ich habe nun Herrn v. Schönberg-Purschenstein zu ersuchen, den Bericht über einige Petitionen vorzutragen, die Vertilgung der Maikäfer anlangend. v. Schönberg-Purschenstein: Es sind drei ihrem Inhalte nach connexe Petitionen, welche ich der hohen Kammer vorzutragenLhabe. Die erste ist von der Brauer innung zu Dresden, die zweite vom landwirthschaftlichen Vereine zu Lommatzsch und die dritte von der Gemeinde zu Abend. Alle drei Petitionen waren bereits bei dem letzten außerordentlichen Landtage an die Ständeversammlung ein gereicht worden, konnten aber wegen Kürze der Zeit nicht zur Berathung gelangen, weshalb bei gegenwärtigem Land tage Fr. Kuhnert zu Schieritz diese Petitionen bei der zwei ten Kammer in Anregung gebracht hat. Die jenseitige Kammer hat sie ihrer vierten Deputation zur Begutach tung überwiesen und diese hat es für angemessen erachtet, einen Königlichen Kommissar zuzuzkehen, 'und sich mit ihm über diesen Gegenstand zu vernehmen. Es hat sich der Königliche Commiffar dahin ausgesprochen, daß die Klagen der Petenten über die Verheerungen der sogenannten Enger linge, die seit mehrern Jahren bedeutend überhand genom men haben und namentlich die Gerste und den Kartoffeln großen Schaden bringen, allerdings begründet sind. Es hätten diese Verheerungen, die seit dem Jahre 1839 in pe riodischen Zeiträumen wiedergekehrt seien, die Aufmerksam- keit der Regierung auf sich gezogen, man habe sich aber noch nicht in der Lage geglaubt, Zwangsmaßregeln zur Ein? sammlung und Vertilgung dieser schädlichen Lhiere zu er-
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