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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-06-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 1855 Dresden, am 28. Juni. Acht und dreißigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 23. Juni 1855. Inhalt: Registrandenvortcag. — Schluß der Berathung des Berichts der ersten Deputation über das Königliche Decret, den Gesetzent wurf, die Einsetzung von Friedensrichtern betr. Besondere Be rathung und Beschlußfassung über §. 10—24. Slußabstim- mung. Die Sitzung beginnt halb 12 Uhr in Gegenwart der Staatsminister vr. Zschinsky und v. Beust, sowie des Königlichen Commissars, Geheimer Rath Kohlschütter, und in Anwesenheit von 30 Kammermitgliedern mit Ver lesung des vom Secretär v. Egidy über die letzte Sitzung anfgenommenen Protokolls, welches ohne Widerspruch ge nehmigt und von den Kammermitgliedern Domherr vr. Friederici und Graf Schönburg mitvollzogen wird. Präsident v. Schönfels: Auf der Registrande befin den sich nur drei Nummern, zu deren Vortrage wir jetzt übergehen. (Nr. 368.) Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer, vom 20. Juni 1855, über das Königliche Decret, den Entwurf eines Gesetzes über das Jagdrecht betr. Präsident v. Schönfels: Es wird dieser Bericht hof fentlich morgen zur Bertheilung kommen, und sodann die Mittwoch auf die Tagesordnung gesetzt werden. (Nr. 369.) Protokollauszug der zweiten Kammer, vom 15. Juni 1855, die Beschlußfassung enthaltend über den Differenzpunkt in den Beschlüssen beider Kammern, die Petitionen mehrerer landwirthschaftlichen Vereine um einen billigern Flurschutz betr. Präsident v. Schön fels: Es geht dieser Protokoll- extract an die vierte Deputation zurück. (Nr. 370.) Das Königliche hohe Gesammtministerium übersendet ein Exemplar der Landtagsacten über die Ver handlungen der königlich preußischen ersten Kammer in der Sitzungsperiode 1854—1855. Präsident v. Schön fels: Die verehrte Kammer wird mit dem Directorium darüber einverstanden sein, daß diese I. K. (3. Abonnement.) Landtagsacten zur Bibliothek zu nehmen sind und daß da für der Dank ins Protokoll niedergelegt wird. Ich habe nun einige Urlaubsgesuche vorzutragen: zuvörderst bittet Herr Kammerherr v. Watzdorf um Urlaub vom 1. Juli bis 1. August, und ich frage, ob die Kammer dieses Gesuch zu bewilligen gemeint ist? — Einstimmig Ja. Ferner bittet Herr Freiherr v. Nochow wegen dringen der Geschäfte im Auslande um Urlaub, und zwar auf sechs Tage, vom 9. bis 14. des nächsten Monats; ich frage, ob die Kammer dieses Gesuch zu bewilligen gemeint ist? — Einstimmig Ja. Wir können nun zur Tagesordnung übergehen und ich ersuche den Herrn Oberappellationsrath v. König, uns den noch übrigen Theil des Berichts vorzutragen, bei wel chem gestern die Berathung abgebrochen worden ist. Referent v. König: Die Berathung ist bis zu §. 10 gediehen. §. 10 des Entwurfs lautet folgendermaßen: §. 10. Verfügungen, welche dem nach der Beilage sub G zu dem Gesetze vom den vormaligen Gerichtsherren vorbehaltenen Wirkungskreise angehören, hat der Friedensrichter innerhalb der früher unter Patri monialgerichtsbarkeit gehörigen Bezirke nur dann unmittel bar zu treffen, wenn ») der Gutsherr auf Ausübung der ihm zustehcnden polizeilichen Befugnisse für seine Person verzichtet hat, oder deren verlustig geworden ist; oder wenn derselbe b) ohne einen Stellvertreter ernannt zu haben, ab wesend ist, oder v) nach vorgängiger Erinnerung des Friedenrichters der Sache sich nicht annimmt, oder <l) wenn Gefahr im Verzüge ist. Es ist jedoch in den unter o, ä gedachten Fällen dem Gutsherrn von der getroffenen Anordnung baldthunlichste Nachricht zu geben. In den Motiven ist Folgendes enthalten: Zu §. 10. Das Nebeneinanderbestehen der Friedensrichter mit einem andern, ebenfalls für die ländliche Polizeiverwaltung be stimmten Institute: den mit obrigkeitlichen Befugnissen aus gestatteten Gutsherren, macht, um möglichen Conflicten zwi schen diesen beiden Klassen obrigkeitlicher Organe thunlichst vorzubeugen, gewisse Bestimmungen über deren gegenseitige Stellung und das daraus sich ergebende Competenzverhält- niß nothwendig. Die in dem Paragraphen enthaltenen sind
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