Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-08-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 61 Dresden, am 19. August. 185S Zwei und sechzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 3. August 1855. Inhalt: Registrandenvortrag. — Vortrag von Seiten der ersten Deputa tion, die Differenzpunkte hinsichtlich der Berathung der Land tagsordnung betr. und zwar bei §§. 49, 67, 70, 79, 83, 90, 97, 124, 131, 139, 140, 141, 146, 147, 158. Berathung darüber und Beschlußfassung. — Vortrag und Genehmigung einer ständischen Schrift, die Einsetzung der Friedensrichter betr. — Mittheilung des Herrn v. König, das Ckvilgesetzbuch betr. Vortrag und Genehmigung dec ständischen Schrift, die An träge des Abg. vr. Wahle, die Abkürzung der Landtage betr. Die Sitzung beginnt um 10 Uhr 25 Minuten in Ge genwart des Königlichen Commissars Geh. Regierungsrath Schmalz, sowie in Anwesenheit von 29 Kammermit gliedern. Präsident v. Schönfels: Ein Protokoll ist nicht zu verlesen, wir gehen daher sogleich zum Vortrage aus der Registrande über, auf welcher sich eine einzige Nummer befindet. (Nr. 492.) Protokollextract der zweiten Kammer vom 2. August 1855, die Berathung über den Jagdgesetzentwurf enthaltend. Präsident v. Schünfels: Es wird abzuwarten sein, bis die Fortsetzung dieser Protokollextracte herübergelangt ist, um dann hier die anderweite Berathung vornehmen zu können; jedoch gelangt natürlich der vorliegende Protokoll extract an die erste Deputation. Wir können nun zu dem Gegenstände der heutigen Tagesordnung übergehen. Es ist das der Vortrag der Resultate des Vereinigungsver fahrens in Bezug auf die Landtagsordnung, und ich er suche Herrn Bürgermeister Müller, uns darüber den ander- weiten Vortrag zu erstatten. Referent Bürgermeister Müller: Nach stattgefunde nem Vereinigungsverfahren und nachdem darüber in der zweiten Kammer die Berathung und Beschlußfassung er folgt ist, hat die erste Deputation fernerweiten Bericht zu erstatten. Die erste Differenz mit der zweiten Kammer lag bei §. 37 vor, rückstchtlich der persönlichen Ausfälle gegen den Bund und seine Glieder, sowie gegen die Staatsminister I. K. (S. Abonnement.) und Regierungscommkssare. Wir unsrerseits hatten be- ! schlossen, bei dem Paragraphen des Entwurfs stehen zu bleiben; infolge des Vereinigungsverfahrens ist auch die i zweite Kammer unscrm Beschlüsse beigetreten, und es ver bleibt also bei §. 37 dergestalt, wie er im Entwürfe gefaßt ist und wie er demnach mit der Ansicht der ersten Kammer harmonirt. Dieser Punkt hat sich also erledigt und es wird einer Fragstellung nicht bedürfen. Ebenso ist cs bei 40 rücksichtlich der Bestimmung, daß Zeichen des Bei falls oder der Mißbilligung, durch welche eine Störung verursacht oder der gegenseitigen Achtung zu nahe getreten wird, untersagt sein sollen. In dieser Beziehung ist die zweite Kammer ebenfalls unserm Beschlüsse beigetreten, so daß also der eben erwähnte Zusatz stehen bleibt. Zu §. 49 war in der zweiten Kammer ein Zusatz hinzuzufügen be schlossen worden, welcher lautet: „Dem Einvernehmen zwischen beiden Kammern bleibt es überlassen, ob und in wie weit den Mitgliedern der andern Kammer der Besuch der für dieselben bestimmten Galerie auch bei geheimen Sitzungen zu gestatten sei." Die erste Kammer hatte sich zwar mit dem materiellen Inhalte dieses Zusatzes einverstanden erklärt, es ist jedoch eine andere Redaction Vorbehalten worden. Hinsichtlich dieses Vorbehalts hat man nun das Nöthige in der Ver- einigungsdeputation zu Stande gebracht und sich darüber vereinigt, die Worte „und in wie weit" in Wegfall zu bringen, weil sie insofern Anlaß zu einem Mißverständniß geben, als man glauben könnte, es wäre auch nur einem Theile der betreffenden Kammer zu gestatten, bei den gehei men Sitzungen in der andern Kammer gegenwärtig zu sein. Wir schlagen also vor, die Worte ,-und in wie weit" in dem gedachten Zusatze in Wegfall zu bringen, so wie die zweite Kammer bei diesem Zusatze nunmehr ebenfalls beschlossen hat. Präsident v. Schönfels: Es würde nun darauf an kommen, ob Jemand über den Differenzpunkt, der soeben von dem Herrn Referenten vorgetragen worden ist, das Wort verlangt. — Wenn das nicht der Fall ist, so werde ich zur Fragftellung übergehen. Aus dem Zusatze der zwei ten Kammer bei §. 49 sollen nach dem Vorschläge unsrer Deputation die Worte „und in wie weit" in Wegfall kommen, und ich frage, ob dieKammer damit einver standen ist? — Einstimmig Ja. 183
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder