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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-08-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
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Präsident v. Schön fels: Hat Jemand gegen die Fas sung und den Inhalt dieser soeben vorgetragenen ständi schen Schrift etwas einzuwenden? — Wenn nicht, so ist dieselbe als genehmigt anzusehen und wird, da sie bereits in der zweiten Kammer Genehmigung gefunden hat, in dieser Maße abgelassen werden. Bürgermeister Hennig: Eine zweite Schrift bezieht sich auf die Anträge des Abg. Wieland, die Verwendung nicht studirter Expedienten zum Protokolliren. (Nach Vortrag derselben.) Auch diese Schrift ist in der zweiten Kammer bereits genehmigt worden. Präsident v. Schön fels: Wenn Niemand gegen die Fassung und den Inhalt dieser Schrift etwas einwendet, so ist sie als genehmigt anzusehen und wird in dieser Maße abgelassen werden. Graf Hohenthal: Ich bitte um Erlaubniß, eine von der zweiten Kammer herübergekommene Schrift, ein Gesuch der Diakonissenanstalt zu Dresden betreffend, vorzutragen. (Dies geschieht.) Präsident v. Schönfels: Hat Jemand gegen den In halt dieser Schrift etwas einzuwenden? — Wo nicht, so wird dieselbe, da sic auch in der zweiten Kammer bereits Annahme gefunden hat, in dieser Maße abgelassen werden. v. König: Ich habe auch eine ständische Schrift vor zulesen und zwar auf das allerhöchste Decret, die Aufbrin gung des Bedarfs für Kirchen und Schulen betreffend. (Der Vortrag erfolgt.) Präsident v. Schönfels: Hat Jemand gegen die Fassung dieser Schrift etwas einzuwenden? — Wo nicht, so wird dieselbe in dieser Maße abgelassen werden. Bürgermeister Clauß: Ich bitte auch eine ständische Schrift vortragen zu dürfen. Oberbürgermeister Pfotenhauer: Ich bitte auch um diese Erlaubniß. (Bürgermeister Clauß trägt die ständische Schrift, die Verbesserung der Fischzucht betreffend, vor.) Präsident v. Schünfels: Auch hier richte ich die Frage an die Kammer, ob sie diese Schrift genehmigt? — Einstimmig Ja. Sie wird in der Maße abgelassen werden. Bürgermeister Clauß: Die zweite bezieht sich auf die Petition des landwirthschaftlichen Vereins zu Konrads- dorf rc. (Wird verlesen.) Präsident v. Schönfels: So fern Niemand gegen die Fassung und den Inhalt dieser Schrift etwas einwen det, so wird sie in dieser Maße abgelassen werden. Herr Kammerherr v. Metzsch wird nun zu ersuchen sein, die von ihm angezeigte ständische Schrift vorzutragen. (v. Metzsch trägt die in der zweiten Kammer bereits genehmigte ständische Schrift über die Petitionen der We berinnung und Kaufleute zu Geithain, sowie der Kaufleute Johann Becker und Genossen zu Rochlitz um Abstellung des unbefugten Hausirens rc. vor.) Präsident v. Schön fels: Herr Oberbürgermeister Pfotenhauer! (Oberbürgermeister Pfotenhauer trägt die ständische Schrift über den Antrag des Abgeordneten der zweiten Kammer Wunderlich, die Besteuerung der Privateiscnbah- nen betreffend, vor.) Präsident v. Schön fels: Ich habe zuvörderst die Frage an die Kammer zu richten, ob sie diejenige Schrift, welche von dem Herrn v. Metzsch vorgetragen wurde, zu genehmigen gemeint ist? — Einstimmig Ja. Sie ist von der zweiten Kammer bereits angenommen und wird, insofern Niemand etwas gegen ihren Inhalt bemerkt, in dieser Maße abgelassen werden. Weiter habe ich zu fragen, ob die Kammer dem In halte der vom Herrn Oberbürgermeister Pfotenhauer so eben vorgetragenen Schrift Beifall giebt und da dies der Fall ist, so wird sie in dieser Maße ebenfalls abgelassen werden. (Oberbürgermeister Pfotenhauer bewirkt nun den Vortrag der ständischen Schrift, die Petition des Verwal tungsraths zu Riesa rc. berr.) Präsident v. Schön fels: Wenn Niemand über die Fassung und den Inhalt der soeben vorgetragenen Schrift etwas zu bemerken hat so erkläre ich dieselbe als genehmigt und werde dafür besorgt sein, daß sie in dieser Maße ab gelassen wird. (Staatsminister v. Beust tritt ein.) Es wird nun Herr Bürgermeister Müller die Schrift über die Landtagsordnung zu verlesen haben. Bürgermeister Müller: (Nach geschehenem Vortrag:) Von der Vorlesung der Beilage wird mich vielleicht die geehrte Kammer dispensiren, da ich versichern kann, daß beide Referenten die Fassungen auf das Allergenauestc durchgesehen haben, auch der Königliche Commissar selbige vor dem Abgänge noch prüfen wird; jedoch, wenn cs ge wünscht wird, bin ich dazu bereit. Präsident v. Schünfels: In der Regel sind die Bei lagen nicht verlesen worden und ich glaube nicht, daß hier ein besonderer Grund vorliegt, diese Beilage zu verlesen; ich frage aber, ob die Kammer mit dem Inhalte und der Fassung dieser Schrift einverstanden ist? — Einstimmig Ja. Da dies der Fall ist, so werde ich dafür besorgt sein, daß die Schrift in dieser Maße abgelaffcn wirk (Bürgermeister Müller verlies't hierauf die ständische Schrift über den Gesetzentwurf, die Berichtigung von Wasser läufen und Ent- und Bewässerungsanlagen betreffend.)
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