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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- II. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-08-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
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23 abgegeben worden ist, zur Sprache gebrachten Fischereiver- i Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld Haltnisse werden Wir zum Gegenstände sorgfältigster Erwa-! und Gnaden jederzeit wohl beigethan und haben zu Urkund gung machen und nach Befinden das Geeignete verfügen, alles dessen gegenwärtigen, in das Gesetz- und Verord nungsblatt aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Königlichen Siegel be drucken lassen. beziehendüch bei Bearbeitung eines umfassenden Wasserge setzes berücksichtigen lassen. 7) Der Antrag auf Erlaß eines Gesetzes über Muster schutz, welcher in der mittelst ständischer Schrift vom 1. dieses Monats an Unsere Regierung abgegebenen Peti tion von Stvffregen und Comp. und Genossen in Plauen enthalten ist, wird den in genannter Schrift ausgesprochenen Erwartungen gemäß bei den bevorstehenden Verhandlungen über die weitere Ausbildung des Zoll- und Handelsver trags mit Oesterreich und eventuell bei Bearbeitung der der nächsten ordentlichen Ständeversammlung vorzulegenden Gewerbeordnung zur Berücksichtigung gelangen. 8) Die Bearbeitung der Gewerbeordnung wird Ge legenheit geben, die Petitionen, welche von der Weberknnung zu Chemnitz und Genossen in Betreff der Aufhebung des Hausirhandels der Lausitzer und Sebnitzer Weber mittelst ständischer Schrift vom 6. Juni dieses Jahres, von der Zimmerinnung zu Leipzig in Betreff der Meisterprüfungen der Bauhandwerker mittelst ständischer Schrift vom 1. jetzi gen Monats und von der Weberinnung zu Geithain in Betreff des Handels der Hausirer und jüdischen Klein händler mittelst ständischer Schrift vom 4. jetzigen Monats an Unsere Negierung gelangt sind, in geeigneter Weise zu berücksichtigen. 9) Bezüglich der ständischen Schrift vom 1. dieses Monats haben Wir auch jetzt noch weiterer Erwägung Vorbehalten zu lassen, inwiefern es thunlich sein könnte, der hiesigen Diaconissenanstalt Unterstützung aus Staats kassen zu gewähren. 10) Auf die mittelst ständischer Schrift vom 27. Juli jetzigen Jahres befürwortete Petition der Landschullehrer der Ephorie Werdau und der Kirchschullehrer der Ephorie Waldenburg soll in Erwägung genommen werden, ob und was zur Sicherung der Lage derjenigen Schullehrer zu thun ist, welche durch Ablösung der Naturalgefälle einen in theueren Jahren ihre Existenz gefährdenden Nachtheil erlitten haben. Dresden, am 7. August 1855. Johann. (b. 8.) vr. Ferdinand Zschinsky. Friedrich Ferdinand Freiherr v.Beust. Bernhard Rabenhorst. Johann Heinrich August Behr. Johann Paul v. Falkenstein. Nach beendigter Vorlesung überreichte der Ministerial- rath Roßberg den Landtagsabschied Sr. Excellenz dem Herrn Staatsminister v. Beust, aus dessen Händen Se. Majestät der König ihn zu empfangen und dem Präsidenten der ersten Kammer, welcher nebst dem Präsidenten der zweiten Kammer dem Throne sich genahet, einzuhändigen geruhten. Hierauf erklärte im Namen Sr. Majestät des Königs Se. Excellenz der Staatsminister v. Beust den ordentlichen Landtag für geschloffen, worauf Se. Ma jestät der König Sich vom Throne erhoben und, nach einem vom Präsidenten der zweiten Kammer ausgebrachten dreimaligen Hoch in derselben Weise, wie beim Eintritte, den Saal verließen. ^Nachmittags 4 Uhr fand im Königlichen Hoflager zu Pillnitz große Tafel statt, zu welcher die Mitglieder der Ständeversammlung, sowie die Staatsminister, der Minister des Königlichen Hauses und die bei den Landtagsverhand lungen betheiligt gewesenen Königlichen Commissare be fohlen waren, und wohin sich dieselben auf einem ihnen vom Königlichen Oberhofmarschallamte zur Verfügung ge stellten Dampfschiffe begeben hatten. Mit der Redaction provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. —Druck von B. G. Teubner. Letzte Absendung zur Post: den 10. August 1855. 5
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