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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,2
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028255Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028255Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028255Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll35. Sitzung 677
- Protokoll36. Sitzung 691
- Protokoll37. Sitzung 719
- Protokoll38. Sitzung 731
- Protokoll39. Sitzung 741
- Protokoll40. Sitzung 767
- Protokoll41. Sitzung 801
- Protokoll42. Sitzung 827
- Protokoll43. Sitzung 839
- Protokoll44. Sitzung 845
- Protokoll45. Sitzung 859
- Protokoll46. Sitzung 867
- Protokoll47. Sitzung 881
- Protokoll48. Sitzung 913
- Protokoll49. Sitzung 933
- Protokoll50. Sitzung 941
- Protokoll51. Sitzung 977
- Protokoll52. Sitzung 985
- Protokoll53. Sitzung 997
- Protokoll54. Sitzung 1017
- Protokoll55. Sitzung 1045
- Protokoll56. Sitzung 1077
- Protokoll57. Sitzung 1097
- Protokoll58. Sitzung 1119
- Protokoll59. Sitzung 1151
- Protokoll60. Sitzung 1171
- Protokoll61. Sitzung 1179
- Protokoll62. Sitzung 1185
- Protokoll63. Sitzung 1203
- ProtokollII. Sitzung 19
- BandBand 1855,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. W 4«. Dresden, am 4. Juli. 18SS. Ein und vierzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 27. Juni 1855. Inhalt: Registrnndenvorkrag. — Einladung dos Dresdner Turnvereins zum Pfcüfungsturnen. — Benutzung des Berichts der ersten Deputation über das Königliche Decret, den Entwurf eines Gesetzes über das Jagdrecht betr. Allgemeine Berathung. Die Sitzung beginnt 5 Minuten vor All Uhr mit Verlesung des über die gestrige Sitzung durch Secretär Wimmer aufgenommenen Protokolls, welches ohne Ein wand genehmigt und von den Herren Bürgermeistern Koch und Starke mitvollzogen wird. Es erfolgt hierauf der Vortrag aus der Registrande. (Nr. 379.) Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer, vom 25. Juni 1855, den Entwurf zu einem, die Aufhebung des einige Abänderungen der Armenordnung enthaltenden Gesetzes vom 9. März 1855 verfügenden Gesetze betr. Präsident v. Schönfels: Gelangt zum Druck und wird auf eine der nächsten Tagesordnungen gesetzt werden. (Nr. 380.) Einladung des hiesigen Lurnrathes, vom 26. Juni 1855, zu einem am nächsten Sonntag Nachmit tags 5 Uhr stattsindenden Prüfungsturnen. Präsident v. Schön fels: Der Turnrath des Dres dener Turnvereins übersendet 42 Einladungskarten zum Prüfungsturnen des erwähnten Turnvereins am 1. Juli 1855.' Der Anfang wird um fünf Uhr sein. Die Ein- ladungsbillcts sind vertheilt und es hat daher jedes Mit glied Gelegenheit, sich bei dieser Schaustellung zu bethei ligen. Etwas Weiteres tzabe ich nicht mitzuthcilcn, wir würden daher in dem Falle sein, zur Tagesordnung überzugehen und ich habe den Herrn Kammerhcrrn v.Zehmen zu ersuchen, vom Rednerstuhle aus den Bericht der ersten Deputation, das Jagdwesen betreffend, vorzutragen. Referent v. Zehmen: Das Königliche Decret, über welches ich heute die Ehre habe, der Kammer Vortrag zu erstatten, lautet folgendermaßen: Se° Majestät lassen den getreuen Ständen in der l. K° (4. Abonnement.) Anlage einen Gesetzentwurf, das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden betreffend, nebst Motiven zur verfas sungsmäßigen Berathung zugehen. Se. Majestät sehen der Erklärung der getreuen Stände über die Vorlage entgegen und bleiben denselben in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan. Dresden, den 21. Mai 1855. Johann. tk.. 8. ) Friedrich Ferdinand Freiherr v. Beust. Johann Heinrich August Behr. Die allgemeinen Motiven zu dem betreffenden Ge setzentwürfe besagen Folgendes: Durch die unter dem 2. März 1849 erfolgte Publika tion der Grundrechte des deutschen Volks" als Landesgesetz wurde, nachdem bereits während des Landtags von 1848 Anträge auf Beseitigung dieses Rechts im Wege der Ab lösung gestellt worden waren, das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden sammt allen Jagddiensten, Jagdfrohn- den und andern Leistungen für Jagdzwecke unentgeltlich aufgehoben, hiervon nur die titulo oueroso vom Eigenthü- mer des belasteten Grundstücks erworbenen Jagdrechte, als ablösbar, ausgenommen und die Regelung der Jagdaus übung der Landesgesetzgebung Vorbehalten; zugleich aber ausgesprochen, daß die Jagdgerechtigkeit auf fremdem Grund und Boden als Reallast nicht wieder bestellt werden dürfe. Das damalige Ministerium war, als es sich aus poli tischen Gründen zu Publication der Grundrechte, von de nen diese eine Bestimmung nicht wohl ausgenommen wer den konnte, entschloß, sich sehr wohl des Eingriffs bewußt, welcher auf diese Weise in das Privateigenthum geschah, sowie andererseits der volkswirthschaftlichen und polizeili- lichen Uebelstände einer unbedingten Freigebung der Jagd. In beiden Beziehungen dachte man schon damals an die Mittel zur Ausgleichung. Als das Dringendere erschien zunächst die Regelung der Jagdausübung. Indem daher säst gleichzeitig mit Publication der Grundrechte durch Ver ordnung die Ausübung der Jagd vorläufig ganz verboten wurde, bereitete man ein Jagdgesetz vor, welches durch Decret vom 28. März 1849 an den Landtag gebracht wurde und außer den erforderlich scheinenden Jagdpolizci- Vorschriften auch rücksichtlich der Jagdleistungen aussprach, daß dergleichen Leistungen, wenn sie bereits in Geldgefälle verwandelt seien und als Reallasten auf Grundstücken haf ten, der Ablösung unterliegen, sowie die nöthigen -Vorschrif ten über Ablösung der kitulo cmsroso vom Eigenthümer des belafteren Grundstücks erworbenen Jagdrechte gab. Zu gleich wurde in den Motiven angedeutet, daß man sich Vorbehalte, hinsichtlich einer Entschädigung Solcher, welche 121
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