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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-03-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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Bretniger Parcellenkäufer tief rührt. Wenn ich aber gleich wohl auf diese böse Angelegenheit, wenigstens hier in öffent licher Sitzung, nicht näher eingehe, wie ich es doch so gern möchte, so geschieht es darum, weil ich mir nicht getraue zu behaupten, wer eigentlich die Schuld trägt, ob die Rechtsunkenntniß und Saumseligkeit der Betheiligten, ob ein Verschulden des Patrimonialgerichts oder ob nicht viel mehr ein Versehen des Lehnhofs, des Appellationsgerichts zu Budissin, also der Aufsicht führenden Behörde daran Schuld ist, und ich ohne Kenntniß und genaue Einsicht der Acten mir hier ein Urtheil, welches Dem oder Jenem .die Schuld beilegte, nicht erlauben möchte. Wohl aber bewegt mich, daß so vielen armen guten Menschen jetzt drohende Unglück und Mißgeschick zu der Bitte, ja zu dem Flehen an das hohe Justizministerium, als Oberauf sicht führende Justizbehörde, sich sofort mit Ernst um diese Angelegenheit zu bekümmern, sie streng zu untersuchen und den Schuldigen, — wer es auch sei — zum Ersatz, zur Rechenschaft und zur Strafe zu ziehen, und so helfend und aufklärend und rettend dazwischen zu treten, so lange es noch Zeit dazu ist, denn ich gestehe, daß, wenn nicht bald Licht kn diese Angelegenheit gebracht wird, dann in dieser Gegend der Glaube, daß noch in Sachsen eine Rechtssicherheit bestehe, ganz schwinden würde. — Staatsminister vr. Zschinsky: Dem geehrten Spre cher will ich die Zusicherung geben, daß Das, was er wünscht, geschehen soll. Ich bin freilich im Augenblicke nicht im Stande zu sagen, ob die fragliche Sache schon bei dem Justizministerium gewesen ist oder nicht; aber es wird jedenfalls Alles erörtert werden. v. Po fern: Ich danke dem verehrten Herrn Mini ster im Voraus für diese Bereitwilligkeit, für diesen schö nen Beweis seines Rechtsgefühls, der gewiß viele Men schen wieder froh und dankbar machen wird. — Graf Riesch: Ich kann den Ansichten, die bei der bisherigen Berathung für das Separatvotum geltend ge macht worden sind, nur in entschiedener Weise beitreten. Habe ich auch ein näheres Eingehen auf das Materielle der Frage den ticfern Kennern des Justizorganismus, die wir in dieser Kammer besitzen, zu überlassen gehabt, so wird doch selbst der Umstand, daß Diejenigen darunter, die sich über diese Angelegenheit ausgesprochen haben, nicht zu einem festen Resultate, nicht zu einer vollkommenen Ueberzeugung von der Zweckmäßigkeit und Rechtsbcstän- digkeit des gestellten Majoritätsantrags zu gelangen ver mocht, so wird dieser Umstand ganz gewiß so viel bewei sen, daß der Antrag ein etwas vorzeitiger sei. Er ist mei nes Erachtens formell nicht zu billigen aus den bereits mehrfach hervorgehobenen Gründen, weil er einmal nicht entschieden zur Budgetberathung gehören dürfte, und zwei tens, weil Das, was durch Gesetz eingeführt ist, nicht auf dem Verordnungswege beseitigt werden kann. Was den ersten Punkt betrifft, so hat zwar der Herr Justizminister angeführt, daß bei der Berathung des Organisatkonsge- setzes dieser Gegenstand um deswillen nicht hätte in Be tracht gezogen werden können, weil es sich dort blos um die Organisation der Unterbehörden, nicht der Mittelbehör den gehandelt habe; allein ganz gewiß steht die Frage, mit der wir uns heute beschäftigen, doch in weit nähern Bezüge zu dem Organisationsgesetze, als zu dem Budget. Was gegen den zweiten Punkt von Seiten des Herrn Referenten angezogen wurde, daß schon frühere Fälle der Art mehrfach vorlägen, daß Gesetze durch Verordnungen wieder aufgehoben worden sind, so könnte dies um so viel mehr nur dazu führen, daß es rathsam erschiene, einem Ueberhandnehmen dieses Verfahrens entgegen zu treten. Ich weise drittens noch auf den Punkt hin, den Herr Bürgermeister Koch als ein Bedenken mit Recht bezeich net hat, daß es gefährlich erscheinen dürfte, ständische An träge an die Staatsregierung zu richten, deren sachgemäße Ausführbarkeit noch nicht vollkommen erwiesen ist. Es ist zwar dankbar anzuerkennen, daß die Majorität der De putation oder vielmehr die Gesammtheit derselben den jenigen Passus des jenseitigen Antrags, der sich auf die obcrlausitzer Verhältnisse bezog, ganz beseitigt hat. Den in der zweiten Kammer über diesen Gegenstand gefallenen Aeußerungen gegenüber kann ich jedoch die Bemerkung nicht unterdrücken, daß, wenn die hohe Staatsregierung über diesen Punkt Verhandlungen mit den dortigen Pro vinzialständen anknüpfen sollte, dieselben gewiß in ihrer Mehrheit das durch den Particularvertrag ihnen garantirte Recht, einen Gerichtshof zweiter Instanz sich erhalten zu sehen, nachdrücklich zu wahren wissen werden. Bürgermeister Hennig. Nur ein paar Worte über meine Abstimmung. Am liebsten hätte ich für den Antrag der zweiten Kammer gestimmt, denn er bietet die Möglich keit, sämmtliche Appellationsgerichte zu reduciren bis auf eines; daß aber durch Reduktion der Appellationsgerichte auf eines nicht blos wesentliche Kosten erspart werden, sondern auch mehr Einheit im Rechtsprechen herbeigeführt wird, kann wohl kaum einem Zweifel unterliegen, und dies sind ein paar Vortheile von hohem Werthe. Allein von der Annahme des Antrags der zweiten Kammer kann jetzt kaum mehr die Rede sein, weil er uns weder von der Ma jorität, noch von der Minorität zur Annahme empfohlen ist. Für die Majorität kann ich um deswillen nicht stim men, weil sie das Appellationsgericht zu Bautzen für die Oberlausitz reservirt und absichtlich diesen Passus aus dem Anträge der zweiten Kammer weggelassen hat; gerade das Appellationsgericht zu Bautzen aber möchte ich vor allen beseitigt sehen, nicht etwa, weil es nicht eben so ausgezeich net wäre, wie die übrigen Appellationsgerichte, sondern deshalb, weil es seinem Umfange nach, -sowohl in räumlicher als geschäftlicher Hinsicht, das allerkleinste ist. Unter solchen Umständen bleibt mir freilich nichts übrig, als mit dem Separatvotum zu stimmen, weil dann wenigstens der frühere 31*
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