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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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Ein zweiter und Haupttheil Les Finanzarchivs befand und befindet sich noch b) in dem Hintergebäude des auf der Schloßgaffe be findlichen, dem Cultusministerium zugehörigen Hauses und ist von letzterm nicht nur völlig getrennt, sondern hat auch von der Schössergasse aus einen besonder» Eingang und eine besondere Katasternummer 14 erhalten. Dieses Hin tergebäude, vorher das sogenannte „Berggcmach" genannt und noch früher das „v. Zechsche Haus", ist ebenfalls seit den ältesten Zeiten Eigenthum des Finanzministeriums gewesen und verwahrt in dem gewölbten Parterre die ge wichtigem Acten, Urkunden und Rechnungen der verschie denen Branchen des Finanzdepartements, in der ersten Etage dagegen das Expeditionslocal des Finanzarchivariats und in mehrern Abteilungen die Registranden, Copialbände, currente Schriften rc., ist aber damit so angefüllt, daß es allenthalben an dem nöthigen Gelaß gebricht, endlich ha ben sich o) namentlich Steuersachen im Landhause auf der Pirnaischen Gaffe und <l) Acten rc. der Oberrechnungskammer in denjenigen Piecen des Königlichen Schlosses aufbewahrt befunden, welche zu dem sogenannten Ballhause gehören. Zu Treffung einer geregelten Ordnung sollen nun die sä g gedachten Räumlichkeiten evacuirt und zu Unterbringung des Archivs der Oberrechnungskammer und einiger zum Hauptstaatsarchiv gehörenden Acten verwendet, mithin die daselbst noch gegenwärtig aufbewahrten, zum Finanzarchiv gehörigen Schriften mit letztem in einem Locale vereinigt werden; dasselbe soll bezüglich der sä o erwähnten Steuersachen geschehen, weil die Localitäten im Landhause zur Unterbringung der Landrentenbankverwal tung und Kasse und Ermittelung eines geeignetem Locals für das ständische Archiv mit in Anspruch genommen wer den müssen. Es würde dies aber, wie einleuchtet, nicht ausführbar sein, wenn nicht die Localitäten des sä b erwähnten alten Finanzarchivgebaudes geeignet vergrößert werden könnten. Hierzu bietet indeß der Ankauf des Wagnerschen Hin tergebäudes eine ebenso günstige als allein mögliche Ge legenheit. Beregtes Hintergebäude Nr. 13 ist nämlich, und zwar in einer Fronte der Schössergasse, zwischen dem Finanzarchiv gebäude (ml I,) Nr. 14 und dem Hinterhause des sogenann ten geistlichen Hauses dergestalt gelegen, daß die Partcrre- localien aller drei Gebäude in ein zusammenhängendes, von der Ecke des Canzleigaßchens bis zur Ecke der Sporergasse sich hinziehendes großes Archivlocal vereinigt werden können und theilweise auch dazu eingerichtet worden sind. — Es kann dieses Local dann alle Schriften des Finanzarchivs aufbewahren und bietet durch die allenthalben, zum großen Theil schon vorhandene, theils noch in Ausführung zu brin gende Feuerfestigkeit der Räumlichkeiten zugleich ein weit sichreres Aufbewahrungslocal, als es jetzt der Fall ist. Was insbesondere das Hintergebäude des sogenannten geistlichen Hauses anlangt, so muß bemerkt werden, daß das ganze Vor- und Hintergebäude ein fiskalisches Grund stück ist, dessen erste und zweite Etage nach wie vor für Zwecke der katholischen Geistlichkeit der Residenz verwendet werden soll, dessen Parterrelocale aber im Hinterhause bis her zu Aufbewahrung eines Theils der Theatergarderobe benutzt worden, und nachdem diese entfernt worden, wie vorgedacht zu Mitaufnahme und Verwahrung des Finanz archivs bestimmt werden soll. Es wird weiter beabsichtigt, die Expedition des Finanz archivariats aus dem Locale sä K in das Wagnersche Haus Nr. 13 zu verlegen, wodurch der Vortheil gewonnen wird, daß einmal aus dem erster» Local jede Feuerungseinrich- tung, die einem Archiv immer bedrohlich bleibt, entfernt werden kann und die Localien des Archivariats ebenfalls mit Archivschränken und Repositorien gefüllt werden kön nen und daß andererseits dem gedachten Archivariat die bequemste Gelegenheit geboten werden kann, das Archiv ohne Schwierigkeit zu beaufsichtigen und vollständig zur Hand zu haben. Dieses Wagnersche Haus wird zugleich zu einer Woh nung für einen Hausmann benutzt und eingerichtet werden. Spricht daher das bestehende Sachverhältniß von selbst für die Zweckmäßigkeit und Räthlichkeit des beabsichtigten Plans, so haben sich der Deputation auch gegen den Ab schluß des Kaufs selbst Bedenken nicht aufgedrungen. — Das vormals Wagnersche, von dem Ministerium des Cultus für die Hofcymbelgelderkasse erworbene Hausgrund stück, bleibt bezüglich des auf der Schloßgasse gelegenen Vorderhauses, nach wie vor Eigenthum dieser unter der Verwaltung des gedachten Ministeriums stehenden Kasse und ist durch eine, im Hofraume bereits aufgeführte Mauer von dem, nach der Schössergasse ausmündenden Hinterge bäude völlig getrennt. Der für dieses Hintergebäude stipulirte und auch be reits bezahlte Kaufpreis an 7680 Thlr. erscheint, obwohl der Aufwand sich noch durch die neuen Einrichtungskosten und Uebertragung der von dem Acquirenten zu entrichten den Abgaben vergrößert, ebenfalls nicht zu bedeutend, be sonders wenn erwogen wird, daß ohne diese Erwerbung ein jedenfalls weit kostspieligerer Neubau kaum vermieden oder anderwärts Localien hätten ermiethet werden müssen, die theils einen dem Zinsbeträge des Kaufcapitals gleich kommenden Ermiethungsaufwand verursacht, theils aber dem Uebelstande der Getrenntheit des Archivs nicht abge holfen haben würden. Das Haus selbst ist durchaus massiv und solid aus geführt, hat eine Fronte von 7 Fenstern und in jeder Etage 5 Zimmer; die Tiefe beträgt 33 Ellen. Unter diesen Umstanden vermag die Deputation ihrer Kammer nur den Beitritt zu dem Beschlüsse der zweiten Kammer anzurathen, daß nämlich die geforderten 7680 Thlr. zum Ankauf des Wagner schen Hinterhauses auf der hiesigen Schössergasse als Pos. 5 des außerordentlichen Ausgabebudgets genehmigt werden möchten. Uebrigens hat es zwar bei der Prüfung der innern Beschaffenheit der betreffenden Häusercomplexe nicht ganz geeignet erschienen, daß, nachdem das alte Finanzarchiv haus (b) mit dem erkauften Wagner'schen Hause in engere Verbindung gesetzt worden, der Durchgang aus dem erstem in das andere auf einem nicht ganz feuerfesten Gange er folgen muß; es steht indeß zu erwarten, daß das König liche Finanzministerium diesem Uebelstande abzuhelfen von selbst Anlaß nehmen werde. Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten werde ich hier innehalten, um der hohen Kammer Gelegenheit zu bieten, sich 34*
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