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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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stand der Tagesordnung verlassen, denn zu einer Fragstel lung giebt dieser Theil des Berichts keine Veranlassung. Referent Bürgermeister Starke: Es wäre das Ein zige, ob es nöthig erscheine, die Kammer zu fragen, ob sie sich mit der Ansicht der jenseitigen Kammer conformiren will, daß der letzte Theil des frühem ständischen Antrags vom 5. April 1851 als erledigt zu erachten sei. Präsident v. Schönfels: Die Deputation sagt aber im Berichte, daß sie ein besonderes Gewicht auf diesen Antrag nicht mehr lege und in sofern scheint eine Frage wohl kaum nothwendig; auch könnte einen Erfolg die Zu stimmung nicht weiter haben. Wir würden nun zu dem vierten Gegenstände übergehen können, der uns heute zu beschäftigen hat, dem mündlichen Vortrage der vierten De putation über eine Petition der Bäckerinnung zu Glau chau rc. um Schutz ihrer Jnnungsrechte. Herr Bürger meister Gottschald wird die Güte haben uns den Vor trag zu geben. Referent Bürgermeister Gottschald: Dem Bortrage, den ich die Ehre habe, Ihnen zu erstatten im Namen der vierten Deputation, ist der Bericht der jenseitigen Depu tation zu Grunde gelegt, der sich in den Mittheilungen über die Verhandlungen der zweiten Kammer befindet. (Der Vortrag dieses Berichts erfolgt, s. denselben L.-M. II. K. Nr. 8 S. 114.) Die jenseitige Kammer hat mit Einstimmigkeit diesem Gutachten beigeftimmt und Ihre Deputation, die dieses Gutachten ganz zu dem ihrigen zu machen Veranlassung gefunden hat, empfiehlt Ihnen den Beitritt zu diesem Beschlüsse. Präsident v. Schön fels: Es würde zunächst die Frage an die Kammer zu richten sein, ob sie auf die so fortige Berathung dieses soeben vorgetragenen Berichts eingehen will? — Dee Beschluß ist beifällig und es wird nun hierüber das Wort zu ergreifen sein. — Es scheint jedoch Niemand das Wort zu begehren; ich werde daher sogleich zur Frage mich wenden, und frage, ob die Kam mer nach Anrath en ihr er Deputation die Petition als zur Berücksichtigung ungeeignet auf sich beruhen lassen will? — Einstimmig Ja. Es wird nun der letzte Gegenstand der Tagesordnung vorzunehmen sein, und Herr Bürgermeister Hennig als Referent wird die Güte haben, den Vortrag zu erstatten über die Petition der verw. Fischer und Gen. zu Bautzen, das Privilegium zum Hadersammeln betr. Referent Bürgermeister Hennig: Die Besitzer der Papierfabriken zu Bautzen und Oberguhrig besaßen das ausschließliche Recht, in der Ober- und Niederlausitz und im Amtsbezirke Stolpen Hadern einkaufen und sammeln zu lassen. Dieses Recht hatten sie durch ein landesherr liches Privilegium erworben und für die Ausübung dessel ben leisteten sie an den Staat einen halben Ballen Schreib papier im Werthe von 10 Thlrn. Durch das Gesetz vom 19. Januar 1850, die Aufhebung aller Bannrechte betr., wurde auch jenes Bannrecht, das Recht, Hadern in den erwähnten Orten sammeln und einkaufen zu lassen, unent geltlich in Wegfall gebracht. Da nun dieses Recht, wie die Petenten sagen, für sie einen hohen Werth gehabt, in dem es einen jährlichen Reinertrag von mehrern tausend Lhalern gewährt habe, so hätten sie sich wiederholt an die Staatsregierung gewendet und diese um Entschädigung aus Staatsmitteln gebeten; sie wären jedoch mit ihren Anträgen und Gesuchen jedesmal abfällig beschieden wor den, sie hätten hierauf den Rechtsweg betreten, wären aber auch hier in allen Instanzen angebrachter Maßen abgewie sen worden; bevor sie anderweit den Rechtsweg beträten, wollten sie die Ständeversammlung bitten, daß dieselbe vermittelnd bei der Staatsregierung eintrete. In der zwei ten Kammer ist die Sache bereits verhandelt worden, und, wie bekannt, hat die Deputation Ihrer Kammer den jen seitigen Bericht zu dem ihrigen gemacht, ich erlaube mir daher, sogleich zur Vorlesung desselben überzugehen, da der wesentliche Theil der Petition kn dem Berichte vollständig wiedergegeben worden ist. (Nach Vortrag des Berichts, siehe denselben L.-M. H. K. Nr. 8 S. 114 f.) Ihre Deputation schlägt Ihnen nun vor, dem Be schlüsse der zweiten Kammer beizutreten, der dahin geht, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Präsident v. Schön fels: Es wird auch hier zunächst die Frage an die Kammer zu richten sein, ob sie sogleich die Berathung über den soeben vorgetragenen Bericht vor nehmen lassen will? — Einstimmig Ja. Ich habe nun zu erwarten, ob Jemand das Wort be- gehrt. Bürgermeister Starke: Ich vermag meinerseits mit dem Anträge der geehrten Deputation, daß dem Beschlüsse der Mseitigen Kammer beigetreten werde, mich nicht ohne Weiteres einzuverstehen. Ob mir gleich der Stand der Verhältnisse ziemlich genau bekannt ist und ich deshalb wohl im Stande sein würde, auch darüber ein Urtheil zu fällen, so will ich mich doch nur an Das halten, was der Herr Referent selbst heute beim Anfänge seines Vortrags eröffnete, nämlich an die Bemerkung, die Petenten be saßen ein Recht. Die Deputation zweifelt also nicht, daß ein wirkliches Nechtsverhaltniß vorhanden gewesen sei, und dieses Verhaltniß gründet sich eben auf die im Berichte der zweiten Kammer angezogencn Privilegien, in deren Be sitze sich die Fischer'schen Erben und ihre Besitzvorfahren seit beinahe 300 Jahren befinden. Nun ist zwar behauptet worden, daß das Privilegium nicht titulo onoroso erworben worden, weil nicht eine bestimmte Geldleistung ein für alle mal gezahlt worden sei; allein dadurch wird ein Privile gium einen solchen Charakter wohl nicht unbedingt erlan--
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