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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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Lage, von der Füglichkeit des Absatzes und andern Local- verhältnisscn abhangen. Das ist auch bei der Stadt Bu- dissin der Fall, deren Forstverwaltung ich keineswegs als ein Muster hingestellt oder als eine, wie der Herr Referent mehrfach wiederholte, vielgerühmte Forstverwaltung bezeich net habe. Ich habe mich bei meiner Anfrage an die hohe Staatsregierung nur hauptsächlich darauf beschränkt, un mittelbar von der hohen Staatsregierung zu erfahren: worin der Grund liege, daß der Ertrag der Staatswaldun gen meiner Ueberzeugung nach, in Vergleich zu andern Forsten doch noch sehr gering sei? denn ich muß wiederholt auf das Zeugniß der in der Kammer anwesenden Grund besitzer provociren. Sie dürften bestätigen, daß bei der Große der Staatswaldungen ihr Ertrag sehr gering er scheine. Einen Grund aber muß es doch haben, warum gerade die Staatsforsten, wenigstens anscheinend, einen so unverhältnißmäßig geringen Ertrag liefern. Bon dem Herrn Referenten ist eingehalten worden, daß die Staats forsten mit den Forsten der Communen gar nicht in Ver gleichung zu stellen seien, denn die Staatsforsten hätten durchschnittlich schlechten Boden. — Wenn dies aber wirk lich der Fall ist, dann würde es besser sein, wir verkaufen die Staatsforsten; denn da würden wir aus dem zu lösen den Capital mehr gewinnen, als der Reinertrag der Forst nutzungen jetzt beträgt. Es ist jedoch weder meine Absicht, noch die Absicht des Herrn Referenten, einen derartigen Antrag zu stellen. In Bezug auf die Regiekosten hat mir der Herr Referent eingehalten, daß sie in der Lausitz noch größer seien. Ich habe das nicht geläugnet, ich habe sogar angeführt, worin der Grund liegt, ein Grund, welcher bei den Staatsforsten nicht stattfindet. Wir haben in der Lausitz fast lauter kleine Reviere, welche oft meilenweit aus einander liegen, während die Staatsforsten eine große zu sammenhängende Ausdehnung haben, wodurch es ermöglicht wird, daß sie durch weit weniger Beamte inspicirt werden können, und deshalb kann ein Regieaufwand von nahe IS Procent nur als ein sehr bedeutender erscheinen. Staatsminister Behr: Herr Präsident! Ich kann über den vorliegenden Gegenstand allerdings nur im Allgemeinen Auskunft ertheilen. Zunächst erlaube ich mir die Bemer kung, daß ich nicht glaube, daß man von irgend einer klei nen einzelnen Waldung, der Staatswaldung gegenüber, einen Vergleich ziehen kann. Die Verhältnisse der Staats waldungen selbst sind sehr verschieden, und wenn der ge ehrte Sprecher vor mir gestatten wollte, dasselbe Verfahren auch umgekehrt einzuschlagen, so würde ich allerdings eben falls sagen können, der Reinertrag der Stadtwaldung von Budissin ist kein hinreichender, denn die Staatswaldung giebt in einzelnen Revieren bis 7 Thlr. Reinertrag pro Acker. Man kann aber einen solchen Vergleich zwischen zwei Waldungen nur bei ganz gleichen Verhältnissen ziehen. Diese sind jedoch bei kleinen Waldungen schon an sich nicht gleich denen bei größer». Es findet in Bezug auf Wal dungen im Allgemeinen dasselbe Verhältniß statt, was zwi schen der Behandlung irgend eines kleinen Grundstücks und derjenigen eines großen stattfindet. Der Aufwand erhöht sich natürlich bei der Bewirthschaftung eines großen Grund stücks durch eine Mehrzahl von Beamten, deren Thätigkeit von dem Eigenthümer eines kleinen durch seine eigne Person über tragen wird. Wer nur einen Baum zu pflegen hat, der braucht gar Niemand, auch wer nur einige Acker hat, braucht noch keine große Aufsicht, wer aber Hunderttausende von Ackern zu verwalten hat, der braucht nicht blos Beamte zur Auf sicht und Oberaufsicht, sondern überhaupt zu Allem, was zur Cultur erforderlich ist. Dadurch wird nothwendig der Aufwand gesteigert. Es ist jedoch vollkommen begründet, daß die Staatswaldungen, im Vergleich zu ihrem frühern Zustande, noch immer nicht in denjenigen gebracht worden sind, in welchem sie sein müßten, wenn sie den vollen Rein ertrag, dessen sie fähig sind, gewähren sollten. Wenn ich mich nun gleich kaum der Hoffnung hingeben darf, daß ich selbst einen wesentlich veränderten Zustand unsrer Waldun gen noch erleben werde, so glaube ich doch nicht, daß man mich jemals einer Unwahrheit werde zeihen können, wenn ich die Voraussagung ausspreche, daß der Reinertrag der sächsischen Staatswaldungen noch bis auf und selbst über 1,000,000 Thlr. steigen werde. Im Augenblicke wirken allerdings noch mancherlei Verhältnisse und Umstände zu sammen, welche das bis jetzt noch unmöglich machen. Ich will mir nur erlauben, in dieser Beziehung daran zu erin nern, daß ganze große Flächen von früher sehr schlecht be standenen Waldungen haben niedergeschlagen werden müs sen, um neue Kulturen darauf anzulegen, die allerdings einen bessern Ertrag versprechen, aber sich jetzt noch nicht im haubaren Zustande befinden. Es trifft dies namentlich die Waldungen in der Gegend um Kolditz und Wermsdorf. Wenn diese Waldungen einmal in den haubaren Stand eintreten werden, so werden sich die Ertragsverhältniffe wesentlich anders gestalten. Es kommt noch hinzu, daß in vielen Beziehungen an die Staatswaldungen ganz an dere Anforderungen gemacht werden, als an Privatwaldun gen. Der Aufwand für Wegebauten steigert sich fortwäh rend und es werden da an den Staat darum andere An sprüche gemacht, als an Privaten, weil sehr häufig die Wege in den Staatsforsten zugleich Communicationswege sind. Mit einem Worte, man kann einen Schluß von einer ein zelnen Waldung auf eine andere nur unter ganz gleichen Verhältnissen ziehen, die Verhältnisse sind aber nicht leicht gleich, und auch wir haben Reviere, die nur wenig, und andere, die bei weitem mehr Reinertrag gewähren, selbst bis noch über 7 Thlr. pro Acker. Läge in Dem, was gespro chen worden ist, ein Vorwurf gegen die Königliche Forst verwaltung, so glaube ich allerdings, daß ich sie dagegen in Schutz zu nehmen verpflichtet sein würde. Ich habe 48*
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