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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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bei dem Plane, welchen die Regierung über die Anlage von Chausseen macht, eine Straße im Begriff ist, angelegt zu werden, die eine Chaussee werden soll, daß es dann das Geld zum Fenster hinauswerfen heißt, wenn man erst einen fiskalischen Weg anlegen will. Das ist es, was die Depu tation beseitigt wissen will, und nach der Erklärung, die der Herr Commissar gegeben hat, hat sich der Antrag des vollkommenen Beifalls der hohen Regierung zu erfreuen. Bürgermeister Starke: Ich will Dem, was Herr v. Erdmannsdorf bemerkte, nur ein paar Worte hinzufü gen. Aus den Mittheilungen der jenseitigen Kammer wer den die geehrten Mitglieder der ersten Kammer ersehen, daß daselbst Seite 446 eine Specisication von 22 Straßen angegeben ist, die dem Vernehmen nach gebaut werden sol len. Nun ist im Eingänge des jenseitigen Berichts selbst erwähnt, daß durch Anlegung nicht chaussirter Straßen oft ein großer Aufwand vermieden werden könne, und es ist sich in Bezug auf diese Straßen für Herstellung nicht chaussirter Straßen verwendet worden; allein eine Eröff nung über den Bau dieser Straßen ist, wie wir vernom men haben, der jenseitigen Kammer nur als eine ungefähre Idee hingegeben worden, ohne daß von der Regierung sich schon dafür ausgesprochen worden ist, daß absolut diese 22 Straßen gebaut werden würden. Es hat der diesseitigen Deputation daher sehr nahe liegen müssen, zu beantragen, daß, wenn diese oder jene Straße in Frage käme und die hohe Staatsregierung die Absicht habe, dort später eine förmliche Chaussee zu bauen, man wenigstens die Vorsicht gebrauchen möge, daselbst vorher nicht erst nicht chausstrte Wege anlegen zu lassen. Allein, wie von der Regierung versichert wird, ist es überhaupt noch nicht feste Absicht und unbedingt, diese 22 Straßen anzulegen. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand weiter das Wort verlangt, so werde ich die Debatte über diese Position schließen und dem Herrn Referenten das Schluß wort ertheilen. Referent v. Arnim: Sch habe nur noch zu be merken, daß die Deputation der Ansicht war, es müßten solche nicht chausstrte siscalische Wege wieder weggerissen werden^ wo wirkliche Chausseen nach dem gehörigen Prin cipe und mit dem geeigneten Fundamente gebaut werden, und ich glaube daher, daß die Ansicht des Herrn v. Welck unrichtig war, wenn er behauptete, daß den chausstrten Straßen durch Anlegung nicht chaussirter fiskalischer Wege vorgearbeitet werden könne. Das ist es, was ich zu bemer ken hatte. Präsident v. Schönfels: Sch wende mich nun zur Abstimmung. In Bezug auf die Unterposition 2 zu Un terhaltung und Herstellung nicht chaussirter fiskalischer Straßen sind 62,000 Thaler von der Staatsregierung verlangt. Die Deputation empfiehlt das Postulat der Kammer zur Bewilligung, und ich frage, ob die Kammer sich mit der Deputation einverstehen will? — Ein stimmig Ja. Bei dieser Position hat die Deputation noch einen Antrag gestellt, der dahin geht: „daß in solchen Fällen von Anlegung nicht chaussirter Wege möge ab gesehen werden, wo anzunehmenist, daß daselbst binnen kurzem sich die Anlegung einer Haupt chaussee unvermeidlich nöthig machen werde". Die Deputation rathet der Kammer an, diesen Antrag zu dem ihrigen zu machen, und ich frage, ob die Kammer in dieser Hinsicht derDeputation beizupflichten gemeint ist? — Einstimmig Ja. Wir werden nun zu Unterposition 3 übergehen. Referent v. Arnim: Zu Unterposition 3. Zu Wegebauunterstützung für Communen und Privatgrundbesitzer zur Disposition des Mini steriums des Innern werden 20,000 Thlr. postulirt. Es übersteigt dieses Postulat das vorige um 10,000 Thlr. Die Deputation kann nicht umhin, dieses Postulat als ganz besonders segensreich der Bewilligung der Kammer zu empfehlen; bei dieser Gelegenheit aber an die hohe Staatsregierung dm Antrag zu stellen: die betreffenden Communen nicht nur mit Geld bei ihren Straßenbauen zu unterstützen, sondern auch in erhöhter Maße als zeither mit Rath bei den Anlagen und der Aufsicht bei dem Baue selbst, zur Erhaltung der Straßen aber ihnen die Ausübung derselben Straßenpolizei zuzu gestehen, welche der Staat selbst zu diesem Zwecke übt. Die zweite Kammer hat diese Position auf Rath ihrer Deputation bewilligt, welche Seite 200 ihres Berichts sich über das Wünschenswerte eines neuen Straßenbaugesetzes ausläßt. Die jenseitige Kammer hat hierbei ebenfalls auf An- rathen ihrer Deputation noch den Antrag genehmigt: Die hohe Staatsregierung wolle nach Einführung des neuen Gerichtsverfahrens und erfolgter Bildung abge rundeter Verwaltungsbezirke der demnächst zusammentre- tenden Ständeversammlung unter Aufhebung des Stra ßenbaumandats vom 28. April 1781 ein neues Straßen- baugesetz, in welchem den jetzigen kommerziellen und land- wirthschaftlichen Verhältnissen Rechnung getragen ist, zur Berathung vorlegey. Die diesseitige Deputation schließt-sich diesem Anträge auf Vorlegung eines neuen Straßenbaümandäts an, wel ches letztere indeß nicht gerade von der Modalität und Zeit der Einführung des neuen Gerichtsverfahrens abhängig zu machen sein durfte, und rathet der Kammer den Beitritt andurch an, jedoch mit der Abänderung, dgß statt der Worte: „nach Einführung" bis „Verwaltungsbezirke" gesagt werde: „wo möglich schon." Präsident v. Schönfels: Ich habe nun zu erwarten, 55*
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