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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1855,1
- Erscheinungsdatum
- 1855
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1855,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028256Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028256Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028256Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1855-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1855,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 11
- Protokoll4. Sitzung 17
- Protokoll5. Sitzung 31
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 99
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 129
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 183
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 249
- Protokoll18. Sitzung 264
- Protokoll19. Sitzung 283
- Protokoll20. Sitzung 309
- Protokoll21. Sitzung 321
- Protokoll22. Sitzung 349
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 383
- Protokoll25. Sitzung 399
- Protokoll26. Sitzung 421
- Protokoll27. Sitzung 433
- Protokoll28. Sitzung 463
- Protokoll29. Sitzung 475
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 529
- Protokoll32. Sitzung 575
- Protokoll33. Sitzung 623
- Protokoll34. Sitzung 667
- BandBand 1855,1 -
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mäßig enthalt, zu bewilligen; ich frage die Kammer, ob sie sich mit der Deputation hierin einver stehen will? — Einstimmig Ja. Referent v. Watzdorf: Pos. 32. Vaost. Betraf sonst das Finanzvermessungsbureau, welches gegenwärtig mit Pos. 30 verbunden ist. Pos. 33. Allgemeine Ausgaben verschiedener Verwal- tungszweige. g) für das Forstwesen werden gegenwärtig 12,500 Lhlr. und zwar 1000 Thlr. weniger als früher postulirt. Dem in der Beilage v zur ständischen Schrift vom 18. Mai 1852 gestellten Anträge auf Vorlegung eines neuen Specialetats ist feiten der Staatsregierung genügt worden, und sind die diesfallsigen Ersparnisse, welche im Wesentlichen die Forstvermessungsanstalt betreffen im jen seitigen Deputationsbericht S. 280 nachgewiesen. Die Deputation beantragt die Bewilligung der Po sition mit 12,500 Thlr. etatmäßig. Präsident v. Schön fels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand über Pos. 33 a zu sprechen verlangt. — Da das nicht der Fall ist, so gehe ich sogleich zur Fragstellung über. Die Deputation beantragt die Bewilligung der Pos. 33a mit 12,500 Thlr. etatmäßig, und ich frage, ob die Kammer der Deputation in dieser Beziehung beizuftimmen gemeint ist? — Ein stimmig Ja. Referent v. Watzdorf: Pos. 33 b. Für die Kammergüter, Mühlen und Leiche. Das betreffende Postulat von 11,200 Lhlr. ist gegen die frühere Bewilligung um 150 Thlr. ermäßigt. Die geringe Abminderung entsteht im Wesentlichen durch Ersparnisse bei Beaufsichtigung der Stammschäferei zu Lohmen. Da in der Hauptsumme sich 5000 Thlr. zu contractmäßigen Erlassen und Vergütungen bei eintre- tenden Unglücksfallen, mgleichen zu Meliorationen und- Ergänzungen des Inventars befinden, so hat dieses der jenseitigen Deputation Veranlassung gegeben, hierüber nähere Erkundigungen bei der Staatsregierung einzuziehen, da bei Privatverpachtungen der größte Theil von derarti gen Kosten den Abpachtern auferlegt zu werden pflegt. Nach den Mittheilungen der Staatsregierung stehen aber in der laufenden Finanzperiode auf den Kammergü tern mehrere kostspielige Meliorationen in Bezug auf Drainirungen und Kunstwiesenbaue bevor, weshalb es unthunlich erschienen ist, diesen Ansatz zu ermäßigen. Die Pächter der Kammergüter haben jedoch jene auf Meliorationen verwendeten Capitalien nach den neuen Contracten mit 4 7» zu verzinsen. Hiernach nimmt die Deputation keinen Anstand, die Bewilligung der Pos. 33 b mit 11,200 Lhlr. zu empfehlen. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand über diese Pos. 33 b das Wort ergreift. — Es ist nicht der Fall, ich gehe daher zur Fragstellung über. Die Deputation empfiehlt die Bewilligung der von mir eben erwähnten Position mit 11,200 Thlr.; ich frage die Kammer, ob sie der Deputation indieserHin- sicht beistimmt? — Einstimmig Ja. Referent v. Watzdorf: Pos. 33 o. Für das Berg- und Hüttenwesen. Das diesfallsige Postulat ist in der Hauptsumme mit der Bewilligung der letzten Finanzperiode völlig überein stimmend. Gegenwärtig werden postulirt: 13,083 Thlr. etatmäßig und 17 - transitorisch, während die frühere Bewilligung 13,050 Thlr. etatmäßig und 50 - transitorisch betrug. Die betreffenden Veränderungen des Etats sind Seite 282 des jenseitigen Deputationsberichts nachgewiesen und die Deputation hat gegen die Bewilligung des Postulats etwas nicht zu erinnern. Bei dieser Position ist nächstdem selten des Abgeord neten Echarti in jenseitiger Kammer der Antrag gestellt worden: Die hohe Staatsregierung möge in Erwägung zie hen, ob nicht Vereinfachung der Geschäfte des Obcrberg- amts, nach Befinden Einziehung desselben thunlich sei, und das Ergebniß der nächsten Ständevcrsammlung mit theilen. Nachdem dieser Antrag gegen 10 Stimmen die Ge nehmigung der zweiten Kammer gefunden hat, ist es Pflicht der Deputation, denselben in der Kürze zu beleuchten. Der Antragsteller hat die wesentlichsten Gründe aus der Emanirung des neuen Berggesetzes abgeleitet und na mentlich angeführt, daß theils durch die Aufhebung der Berggerichtsbarkeit, theils durch die mittelst des Gesetzes herbeigeführte größere Selbstständigkeit der Grubenbesitzer die Geschäfte des Oberbergamts sehr vereinfacht worden sein müßten, und daß es hiernach wohl thunlich erscheinen würde, unter Aufhebung des Oberbergamts, einen Theil der demselben obliegenden Geschäfte den Bergämtern zuzu weisen, den andern aber mit dem Finanzministerium zu vereinigen. Unter Bezugnahme auf die von den Organen der hohen Staatsregierung deshalb in jenseitiger Kammer gel tend gemachten Einwendungen hat die Deputation Folgen des zu erwähnen. Anlangend zunächst die Abgabe der Berggerichtsbarkeit, so ist zu bemerken, daß dieselbe niemals zum Geschäftskreise des Oberbergamts, sondern zu denjenigen der Bergämter gehört hat, und daß die aus der Aufhebung der Bergge richtsbarkeit hervorgehende Geschäftserleichterung nur den Bergämtern zu Gute geht.? Was hiernächst aber den aus der durch das Berggesetz entstandenen größer» Selbstständigkeit der Grubenbesitzer abgeleiteten Grund betrifft, so hat der Regierungscommissar
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