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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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gegen sein würde, sondern er werde vielmehr der Kammer damit entgegen kommen, damit die Kammer prüfe, ob zur vollständigen Klarheit des Staatshaushalts gelangt werden könne. Der Herr Vicepräsident halt meinen Antrag deshalb nicht für durchschlagend, weil er darin eine strenge Durch führung zu erblicken glaubt; ich verlange aber nicht, daß von der hohen Staatsregierung jedes Kind aufgeführt wird. Was er endlich über dem Kostenpunkt sagte, so kann ich mich ebenfalls damit nicht einverstehen, ich glaube, daß einigeLhaler Kosten durch den guten Eindruck aufgewogen werden, der dadurch hervorgebracht wird; und das ist mir mehr werth. Uebrigens geben wir vielleicht für manche Sache, die weniger von Inte resse ist und die im Volke weniger Anklang findet, wohl noch mehr Geld aus, als gerade für die hier. Der Abg. Haber korn hielt mir vor, daß es nur 635,000 Lhlr. wären; das ist so gewiß wahr, wie nur was, und wenn ich gesagt haben sollte, was ich übrigens sehr bezweifle, es wären637,000Lhlr., so muß ich meinen Sprachfehler bekennen. ' Hinsichtlich eines solchen Verzeichnisses würde ich doch bei meinem Anträge stehen blei ben, daß es deü Kammermitgliedern mitgetheilt werde, denn wenn es blvs der Deputation mitgetheilt wird, so sehen wir ja jetzt schon, wie sich die Sache dann gestaltet. Die Depu tation hat diese Sachen vor sich liegen, man kommt nun in die Canzlei, fragt nach dem und jenem Gegenstände und da heißt es: ja, den hat der Referent. Wenn man nun zu dem Referenten kommt, so sagt der wieder: ja, das brauche ich heute, den andern Lag kann ich nicht daran arbeiten, und deshalb sehe ich nicht ein, warum wir uns vor den paarLhaler Kosten scheuen wollen und warum so ein specisicirtes Verzeichniß nicht den Kammermitgliedern ausgehändigt werden soll. Abg. v. d. Planitz: In dem Sinne, wie der Abg. Müller seinen Antrag auffaßte, müßte ich mich doch gegen denselben erklären. Ich hatte schon die Absicht, für den An trag zu stimmen, denn wenn es wirklich wahr ist, daß man sich in dem Volke über die hohe Pensionslast so große Sorge macht, wie ich es allerdings auch theilweise vernommen habe und wenn man ein Mißtrauen im Volke haben sollte, daß die Pensionen nicht ganz den Gesetzen gemäß gewährt würden, nun, so glaube ich, ist es sehr gut, wenn die ganze Sache einer ausführlichen Prüfung unterworfen wird. Aber, meine Herren, wenn Sie das wollen, so kann es auch nicht genügen, daß ein specielles Namensverzeichniß der Empfänger der De putation vorgelegt wird, nein, da müssen Sie noch weiter gehen, Sie müssen auch untersuchen, ob Jeder der Empfänger die Pension wirklich in der Höhe bezieht, wie das Gesetz sie vorschreibt, ob er nicht mehr empfängt, ob er nicht weniger empfängt, und dies, meine Herren, kann unmöglich die Ar beit der zweiten Deputation sein. Da sind die ganzen Acten und jede einzelne Pensionirung nachzulesen und zu vergleichen, da würde es nothwendig sein, daß, wenn die Kammer diesen Weg einschlagen wollte, man auf dem nächsten Landtage eine besondere Deputation für diesen Zweck erwählte, der es zur Aufgabe gemacht würde, diese Verhältnisse genau zu prüfen, um die Beruhigung, wenn sie wirklich dem Lande zu gewähren wäre, demselben auf diesem Wege zu verschaffen, aber daß jeden Landtag ein namentliches Verzeichniß der Pensions empfänger auch sogar an jedes Mitglied der Kammer vor gelegt werden sollte, meine Herren, zu was würdedas führen? Zu gar nichts Anderem, als zu einer unnützen Vermehrung der Pensionslast. Denn bedenken Sie, die Zahl der Em pfänger ist über 5000 und ob die Erörterungen das werth sind, daß Sie eine so lange Liste in den Landtagsacten darüber abdrucken lassen, bezweifle ich sehr. Es kann also zu gar nichts führen. Wenn der geehrte Abgeordnete darüber klagt, daß die Unterlagen, welche die Finanzdeputation bekäme, nicht immer für jedes Kammermitglied zugangbar wären, daß nicht jedes Kammermitglied sich in denselben genau orkentiren könnte, nun so ist das wohl nicht anders möglich, daß der Referent, der die Sache zu bearbeiten hat, die Unterlagen größtentheils bei sich haben muß, denn er würde sie nicht ent behren können, wenn er arbeiten wollte. Aber soviel kann ich doch versichern, daß, wenn die Deputation die Unterlagen nicht excerpirt und sie nicht in den Bericht gehörig wieder ausgenommen sind, und wenn in dem Berichte angegeben ist, daß die Unterlagen jedem Kammermitgliede in der Canzlei vorgelegt werden sollen, daß dann auch in diesem Falle der Referent niemals die Unterlagen bei sich hat, im Gegentheil die Acten zur allgemeinen Einsicht ausgelegt sind. Ich werde für den Antrag des Abg. Müller stimmen, denn ich finde es gut, daß in die Sache, da sie einmal angeregt worden ist und da man einmal Zweifel hineinzulegen sich.bemüht hat, Klar heit kommt und ich glaube, der Staatsregierung wird es auch lieber sein, daß man die Zweifel, die angeregt worden sind, zu beseitigen sucht. Ich glaube aber auch, wenn man einmal den Antrag annimmt, dann muß er auch in der Weise auf gefaßt werden, wie ich denselben aufgefaßt habe, denn sonst hilft er zu nichts. Abg. Rittner: Ich schließe mich im Allgemeinen dem an, was vor mir der Herr Vicepräsident über diese Angelegen heit ausgesprochen hat. Ich leugne nicht, daß der Antrag des Abg. Müller bei der ersten Betrachtung viel Ansprechen des haben mag, er ist auch namentlich von einem geehrten Ab geordneten hinter mir als ein solcher bezeichnet worden, der nur nützlich und nicht schädlich wäre. Ich glaube aber doch,, daß diese Bezeichnung eine falsche ist. Was die schädlichen Einflüsse anlangt, die der Antrag im Gefolge haben möchte, so ist der Herr Vicepräsident schon des Nähern darauf einge gangen. Ich habe nur noch hinzuzufügen, daß namentlich die Vermehrung der Landtagsgeschäfte in meinen Augen kein geringer Einwand gegen eine Annahme des Antrags ist; ganz besonders nun, nach den letzten Aeußerungen des geehr ten Herrn Antragstellers und auch meines geehrten Freundes v. d. Planitz, scheint denn doch der Aufwand an Zeit und Geld, der durch den Müller'schen Antrag in Zukunft für die Ständeversammlungen hervorgerufen werden wird, ein gar nicht unbedeutender zu sein und ich glaube denn doch, daß 147*
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