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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Referent Abg. Kleeberg: Ich kann dem Abgeordneten darüber Auskunft geben. Das sind Diener, die vor dem Pen sionsgesetze schon Wartegeld oder Gnadengeld bekommen haben. Abg. Unge r: Ich bin damit zufrieden. Präsident v. Haase: Bewilligt die Kammer die bei Pos. 77 geforderten 18,197 Zh tr.? -Ein stimmig Ja. Referent Abg. Kleeberg: Pos. 78. Für den Pensionsetat des Justizministeriums sind erforderlich: 44,396 Thlr. etatmäßig; die letzte Bewilligung betrug Z 33,461 - , sonach jetzt 935 Thlr. mehr. Von der geforderten Summe kommen zur Verwendung 2,222 Thlr. zu Wartegeldern, 42,174 , zu Pensionen. uts. demnach ist der jetzige Etat bei den Wartegekdern um 249 Thlr. vermindert, bei den Pensitionen jedoch um 1184 Lhlr. erhöht worden. Die Vertheilung erfolgt mit 2222 Thlr. an 5 Diener, welche in Wartegeld stehen, 27,113 Thlr. an 62 ehemalige Staatsdiener, 13,087 Thlr. an 205 Wittwen, 1944 Thlr.-an 142 Walsen und 30 Lhlr. an 2 Wittwen, auf welche das Staatsdienergesetz keine Anwendung leidet. Es ergiebt sich aus dieser Zusammenstellung, daß die Zahl der Empfänger von 382, welche bei der lehren Bewilligung aufgeführt wa ren, auf 416 gestiegen ist. Die Deputation empfiehlt: Pos. 78 mit 44,396 Thlr. zur Annahme. Abg. Müll er (aus Taura): Ich bitte um'sWort! Ich kann hier wirklich nicht recht verstehen, was die Deputation gemeint hat, da, wo sie sagt: ,2222 Thlr. an 5 Diener." Es trifft da auf die Person 444§ Lhlr. Wenn nun das gewöhn liche Diener sind, was ich unter diesem Ausdruck verstehe, so wäre es, glaube ich, sehr viel, und dann zweitens, glaube ich, 'würde sich doch wohl für solche Leute eine Anstellung finden. Abg. Georgi: Es versteht sich von selbst, daß Hier Staatsdiener gemeint sind. Präsident ö. Haase: Es scheint nicht, daß Jemand zu dieser Position noch eine Bemerkung zu machen habe. B e- willigt die Kammer die hier bei Pos. 78 gefor derten 44,396 Thal er? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Klee berg: Pos. 79. Für den Pensionsetat des Ministeriums des Innern werden verlangt: 50,453 Lhlr. etatmäßig, während in der abgelaufenen Finanzperiode 37,276 - bewilligt waren, sonach jetzt 13,177Lhlr. Mehrbedarf. Von der postulirten Summe sollen 6,553 Thlr. 15 Ngr. 9 Pf. als Wartegelder, 43,899 - 10 - 3 - für Pensionen zur Verausgabung gelangen und kommen sonach von dem Mehrbedarf 644 Lhlr. 16 Ngr. auf die Wartegelder, 12,532 Thlr. 3 Ngr. 5 Pf. auf die Pensionen. Die speciclleVertheilung erfolgt mit 6553 Thlr. 15 Ngr. 9 Pf, an 11 in Wartegeld stehende Staatsdiener, 39,688 Thlr. 29 Ngr. 7 Pf. an 106 ehemalige Staatsdiener, 10,606 Lhlr. 26 Ngr. 4 Pf. an 194 Wittwen, 2122 Thlr. 14 Ngr. 4 Pf. an 173 Waisen und 481 Thlr. an 6 Diener und 5 Witt wen, auf welche das Staatsdienergesetz keine Anwendung leidet. Bei Vergleichung des Zahlenverhältnisses der jetzigen gegen die früheren Empfänger stellt sich eine Vermehrung von 70 Personen heraus, nämlich 23 Staatsdiener, 7 Witt wen und 40 Waisen. Unter den in Wartegeld aufgeführten Staatsdienern befindet sich derjenige Staatsbeamte, dessen bei Pos. 63 des Ausgabebudgets Erwähnung geschehen und für welchen hier 500 Lhlr. zu kürzen sind, die dort bereits bewilligt wurden, da eine doppelte Postulirung und sonach auch eine doppelte Bewilligung nicht stattsinden kann. In der Voraussetzung, daß die geehrte Kammer die An sicht der Deputation theilt, so wird Pos. 79 mit 49,953 Lhlr. etatmäßig zu bewilligen sein. Regierungscommiffarv. Weißenbach: Es wird hier bei dieser Position von der geehrten Deputation eine Abmin derung von 500 Thalern vorgeschlagen und zwar aus dem Grunde, weil außerdem eine doppelte Postulirung und sonach auch eine doppelte Bewilligung stattfinden würde. Ich er- laubemirjedoch, darauf aufmerksamzu machen, daß eine dop- pelte Bewilligung nur dann eintretcn würde, wenn ein und der nämliche Gegenstand zweimal von der Bewilligung ge troffen wäre. Dies ist aber in dem vorliegenden Falle in der That nicht die Absicht. Das Sachverhaltniß ist dieses: es ist das in Rede stehende Wartegeld vollständig bezogen worden und es kann daher auch theilweise von diesem Etat nicht in Wegfall gebracht werden. Dagegen ist bei Pos. 63 allerdings ein Betrag von 500 Thalern etatisirt, der zeitweilig aus dem Grunde nicht gebraucht wird, weil der Bezieher jenes Warte geldes die angegebene Function mit verrichtet. Diese 500, Thaler werden, so lange das Verhaltniß fortbesteht, als Er- sparniß zu erscheinen haben; nicht ganz gerechtfertigt würde es aber sein, sie hier von dem Ausgabeetat der Pos. 79 kürzen.
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