Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
achtens ermüden werde. Es ist im Wesentlichen und in seinen Hauptsätzen nicht angegriffen worden, es vedarfmithin eigent lich keiner Vertheidigung, insoweit es ihrer aber vielleicht be dürfen sollte, will ich dem Schlußwort des Referenten nicht vorgreifen. Ich habe vorzugsweise nur das Wort ergriffen, um mich gegen dievorliegenden beiden Anträge.den des Herrn Vicepräsidenten und den des Abg. Braun auszusprechen. Ich theile im Wesentlichen die Gründe, die bereits der Herr Re ferent gegen den Antrag des Herrn Vicepräsidenten vorge bracht hat und kann dieselben durch das, was Sie soeben von dem letzten Sprecher gehört haben, durchans nicht als widerlegterachten. Ich füge den Gründen desHerrnNeferenten nur wenige Worte bei. Der Herr -Vicepräsident machte auf die mögliche Gefahr, auf die Unsicherheit aufmerksam, in welche die ganze Entschädigungsfrage durch den Vorschlag der Deputation unter 2) versetzt werde, nach welchem hauptsäch lich nur der Erlös der Jagdkarten aus die Entschädigung zu verwenden sein soll. Ich will dieseMöglichkeit nicht leugnen, es ist aber eben nur eine Möglichkeit, welcher die höchste Un wahrscheinlichkeit gegenübersteht. Sv lange die Jagd existirt, so lange existirt sicher auch Leidenschaft fürdieselbe,und so lange Beide existiren, wird es nicht an Personen fehlen, die das Jagdrecht ausüben. Der Herr Vicepräsident meinte, der Er lös der Jagdkarten könnte sich vielleicht mehren, er könnte sich aber auch mindern und wohl gar einmal ganz in Wegfall kommen. Ich meinerseits glaube, dieser Erlös wird sich eher mehren, als mindern und namentlich dann mehren, wenn durch das Gesetz festgestellt ist, daß der Ertrag zur Entschädig ung der Jagdbcrechtigten verwendet werden solle. Ich setze voraus, daß in diesem Falle Seiten der Staatsregierung eine schärfere Eontrvle angeordnet werden dürfte, als sie vielleicht bisher stattgefunden haben mag, denn ich glaube allerdings, daß außerdem der fragliche Ertrag ein weithöherersein müßte, als er im letztvergangenen Jahae wirklich gewesen ist. Man dürfte mir einwenden einen Umstand, auf den der Abg.Rittner bereits hingewiesen hat, daß Vorkommnisse eintreten könnten, durch welche möglicherweise der Ertrag der Jagdkarten gänz lich in Wegfall gebracht würde. Ich denke mir den Gang der Dinge anders.Ich glaube,daß,wenneinmalgcsetzlichfestgestellt ist, es solle der Erlös aus den Jagdkarten zur Entschädigung der früher Berechtigten verwendet werden, dann der Wegfall dieses Ertrages nicht anders stattsinden könne, als auf dem Wege des Gesetzes und wenn er auf dem Wege des Gesetzes erfolgen sollte, nur gegen vollständige Entschädigung der jenigen, welche den Ertrag zu beanspruchen hätten. Wollte man aber auch selbst annehmen, daß die angedeutete Möglich keit durch außerordentliche Ereignisse hervorgerufen werden möchte, so, glaube ich, müßte diese Gefahr und Unsicherheit immer nur diejenigen treffen, welchen wir jetzt eine Ent schädigung zu gewähren beabsichtigen, auf die sie, auch nach der Ansicht des Herrn Vicepräsidenten, einen rechtlichen Anspruch, im wirklichen Sinne des Wortes, nicht haben. Man kann diese Unsicherheit und diese Gefahr nicht dem Staate ansinnen, dem eine rechtliche Verpflichtung zur Entschädigung der früher Berechtigten unbezweifelt nicht obliegt. Ich habe aber auch gegen den Antrag des Herrn Vicepräsidenten noch einen andern Grund. Es erscheint mir der Antrag in seiner Allgemeinheit sogar bedenklich. Der Herr Vicepräsident wünscht, es solle eine angemessene Ent schädigung durch vorschußweise Zahlung aus der Staatskasse stattsinden; er läßt mithin die Frage, wie groß diese Ent schädigung sein solle, ganz offen, er sagt namentlich nicht, daß sie nur dem Betrage zu entsprechen habe, welcher der Staats kasse aus dem Erlös der Jagdkarten und aus den theilweisen Jagdnutzungen zufließen würde. Muß ich, da ich überhaupt im Principe gegen eine Entschädigung aus Staatsmitteln bin, schon an sich dem Anträge entgegentreten, so scheint es mir, wie gesagt, noch besonders bedenklich, wenn durch denselben es ganz in die Hand der Regierung gelegt wird, in welcher Höhe sie dit fragliche Entschädigung zu bestimmen und vor zuschlagen gedenkt. Ich gebe zu, daß eine derartige Entschließung auch eintreten kann, selbst wenn die Kam mer diesfalls einen Beschluß fassen sollte, ich meine aber demohngeachtet, es müsse ein Hauptergebniß un serer heutigen Berathung sein, daß die Kammer nicht blos über die Entschädigungsfrage an sich und über die Entschadigungsmittel, sondern namentlich auch darüber sich ausspricht, wie sie in ihrer Majorität den ungefähren Umfang der künftigen Entschädigung bemessen wissen will. Mit dem Anträge des Abg. Braun könnte ich mich nicht befreunden. Ich beziehe mich im Wesentlichen hier auf die Gründe, die der Herr Referent geltend gemacht hat. Der Antrag geht offenbar aus einer zu großen Aengstlichkeit, aus der Besorg-- niß hervor, daß man aus dem Vorschläge der Majorität der Deputation unter 2. die Möglichkeit folgern könnte, nach welcher die jetzigen Jagdberechtigten einen Beitrag zur Unter stützung der frühem Berechtigten zu leisten hätten. Diese Besorgniß ist jedoch vollständig ungegründet, wie sich ganz klar ergiebt, wenn man den Vorschlag unter 2. mit dem übri gen Inhalt des Berichts, insbesondere mit Punkt 4., in Ver bindung bringt und in Punkt 5). und 6. stehl mit deutlichen Worten, daß die Deputation von einer Entschädigung aus Staatsmitteln und von einer Herbeiziehung vergegenwärti gen Jagdberechtigten absehen müsse. Die Majorität der Deputation ist mithin bei dem Vorschläge unter 2. ausdrück lich von der bestimmten Voraussetzung ausgegangen, daß eine Entschädigung aus Staatsmitteln ebenso wenig, als eine Entschädigung durch Beiträge der jetzigen Jagdberechtig ten stattsinden könne. Ich nehme keinen Anstand, dies noch ausdrücklich zu erklären und hoffe, es werde diese Erklärung dem Abg. Braun zur vollständigen Beruhigung gereichen. Die Worte in dem Vorschlag unter 2..- „insoweit dadurch das Budget nicht belastet wird", haben noch auf einigen andern Seiten Anstoß gefunden, wenn auch in einem vollständig ent gegengesetzten Sinne. Es sind Abgeordnete aufgetreten, welche wünschten, daß dir gedachten Worte ausfallen möch- 159*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder