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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Präsident v. Haase: Begehrt noch Jemand das Wort? Referent Äbg. Rittner: Beide geehrte Redner sind der Ansicht der ersten Kammer beigetreten und wünschen den von derselben ausgegangenen Antrag vollständig auch in dieser Kammer angenoinmen'zu sehen. Der geehrte Abg. Seiler, wenn ich recht verstanden habe, führte als Hauptmotiv für diese Ansicht an, daß er allerdings wünschen müsse, die Re gierung möge auf dem nächsten Landtage etwas Besseres, et was Richtigeres vorlegen. Ich glaube, in diesem Wunsche sind wohl die Meisten unter uns mit ihm einverstanden, vor ausgesetzt, daß die Staatsregierung etwas Besseres wird vor legen können ; allein ich glaube nur nicht, daß die Worte, die aus der ersten Kammer herübergekommen sind, speziell dahin gerichtet sind, etwas Derartiges auf dem nächsten Landtage ims Leben zu rufen, vielmehr glaube ich, daß, wenn auch der Antrag von der Kammer nicht angenommen wird und der Tarif bis zum nächsten Landtage sich wirklich als ein sehr nachtheiliger und schädlicher erweisen sollte, dir hohe Staats regierung jedenfalls darauf bedacht sein wird, darüber Ent schluß zu fassen, ob sie etwas Anderes vorlegen kann. In keinem Falle aber kann ich den Worten der ersten Kammer, wie sie dastehen, meine Zustimmung geben, denn die scheinen mir nur dahin gerichtet, die Staatsregierung zu ermächtigen, daß sie ganz' nach eignem Ermessen im Laufe der Finanz periode in einzelnen Tarifsätzen Aenderungen vornehmen kann, und das scheint mir denn doch etwas zu, weit gegangen. Wollte man der Ansicht, wie ich sie auffasse, beitreten, so würde das dahin führen, daß die von uns angenommenen Tarifsätze gar keinen Werth hätten, vielmehr die Staatsregierung ,sie ganz nach Gutdünken ändern könnte, und ich kann kaum glauben, daß das mit der Ansicht der geehrten Kammer im Ein verständnis! sein sollte. Was der geehrte Abg. v. Nostitz für die Ansicht der ersten Kammer gesagt hat, wird allerdings Niemanden befremden, denn wir wissen Alle, wie der,geehrte Abgeordnete stets mit allem Eifer gegen diese hohe Schlacht steuer gefochten hat; und da nun dieft Worte der ersten Kammer allerdings auch von ihm so aufgefaßt worden, daß sie sofort, sobald als es die Staatsregierung für zweckmäßig hält, zu einer Ermäßigung führen können, so bevorwortet er die Annahme dieser Worte. Wenn es die finanziellen Ver hältnisse erlauben, daß die Schlachtsteuer geringer in Anzug genommen werden kann, so wird die Regierung sehen, was sie thun kann, wie wir es früher gesehen haben bei einzelnen Ansätzen für kleines Vieh. In keinem.Falle aber würde der Antrag der ersten Kammer zweckmäßig sein, Ermäßigung der einzelnen.Tarifsätze derRegierung zu überlassen. Jchglaube, man wird aus diesem Grunde besser thun, den Antrag nur in soweit anzunehmcn,wie von Ihrer Deputation aufSeite 257 vorgcschlagen wird. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Ich verstehe den An trag allerdings nicht anders als so, daß die erste Kammer die Absicht hat, für den Fall, daß eine Möglichkeit da sei H- K- (3, Abonnement.) und für den Fall, daß eben die hohen Tarifsätze sich als so schädlich gezeigt hätten, daß das weitete Fortbestehen derselben nicht mehr rathsam sei, die Regierung ermächtigt sei, eben auch im Laufe der Finanzperiode ohne Weiteres nicht die Tarifsätze zu ändern, sondern vielmehr dieselbe Ermäßigung eintreten zu lassen , die die geehrte Deputation selbst vorgeschla gen hat. Das ist der Sinn, den ich diesem Anträge unterlege, und in diese,m Sinne stimme ich eben für die erste Kammer. Abg. v. d. Planitz: Ich kann mich unmöglich mit den Ansichten des geehrten Abgeordneten einverstanden erklären. Wir haben gegenwärtig uns bemüht, einen Tarifherzustellen, der verschiedene Abstufungen enthält; die Staatsregierung hat den Wünschen der Kammer nachgegeben und den von uns aufgestellten Tarif angenommen, er soll zum Gesetz er hoben werden; wird aber dieser Antrag der ersten Kammer hier auch angenommen, so liegt darin die Möglichkeit, daß eine der wesentlicheren Bestimmungen gerade des neuen Gesetzes dadurch alterirt und vernichtet werden kann. Wenn der Abg. v. Nostitz noch seine früher aufgestellte Idee weiter verfolgt und uns einen Antrag vorlegen will, in welchem er auf eine Ermäßigung der. Steuer hinzuwirken bemüht sein wird, so muß ich das ganz dahin gestellt sein lassen, muß aber ihm doch anheim geben, ob, wenn er wirklich diese Idee noch ausführt, er dann nicht auch wenigstens, für die Ermäßigung selbst eine bestimmte Grenze setzen will, denn sonst, meine Herren, würden wir ein Verfahren einschlagen, was bis jetzt in unserm conftitutionellen Wesen noch nicht dagewesen ist. Ich kann mich nur lebhaft für die Aufrechthaltung des An trags der Deputation verwenden, den zweiten Theil des von der ersten Kammer vorgeschlagenen Antrags nicht an- zünehmen. Abg. Georgi: Wenn der geehrte Abg. v. Nostitz eine Ermäßigung der Schlqchtsteuer im Allgemeinen be absichtigt, so wird das ein Gegenstand sein, der bei dem Ein nahmebudget zur Berathung kommen muß. Die Deputation hat, wie der geehrten Kammer bekannt ist, sich Vorbehalten, der Kammer bei den Positionen über die Steuern Vorschläge, zu machen über die Richtung, welche einzuschlagen sein möchte, für den Fall, daß eine Steuerermäßigung im Laufe der Finanzperiode möglich sein würde. Dort wird die Ansicht des geehrten Abgeordneten zur Erwägung kommen müssen. DieErmächtigung aber hier bei diesemGesetze für die Regierung auszusprechen, die Tarifsätze zu ermäßigen, möchte doch vom ständischen Standpunkte aus sehr bedenklich sein. Ich gebe der Kammer zu erwägen, daß dicStaatsregierung dieAbsicht hatte, die Tarifsätze, die sich auf das Bankschlachten beziehen, zu erniedrigen, dagegen andere für das Hausschlachten zu er höhen ; würden wir eine derartige allgemeine Ermächtigung, wie sie von der ersten Kammer vorgeschlagen wird, aus sprechen, so wäre es der Staatsregierung unbenommen, die selbe Erhöhung, die sie ursprünglich verfolgte, auch im Laufe der Finanzperiode zur Geltung zu bringen, und ich glaube, 166
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