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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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M Gensd'armen beträfe. Soll damit gesagt werden, daß dies nichts helfe, so kann ich das doch nicht zugeben. Wenn ryan diesen Grundsatz befolgen wollte, so könnte man dieses Exempel noch weiter ausdehnen und würde schließlichPde,all- rnählige Verbesserung von der Hand weisen dürfen. Ich kann daher der Kammer nur recht sehr anrathen, dem Votum der ersten Kammer beizutreten. Abg. Ung er: Würden durch die Bewilligung des Po stulats alle die Resultate erreicht, welche man zu erreichen hofft, nämlich daß durch die Verwehrung der Gensd'armerie nunmehr auch die Sicherheit des Eigenthums in einem Grade geschützt würde, daß nichts zu wünschen übrig bliebe, so würde auch ich der Minorität Meine Zustimmung geben; allein weder in dem früheren Berichte, noch jetzt haben sie ver mocht, Gründe aufzuweisen, welche mich irgend dazu führen könnten, einzusehen, auf welche Weise es zu erreichen sei, denn, meine Herren, wenn Sie so weit gehen wöllen, an jedem Orte einen Gensd'armen hinzustellen, so will ich das zugeben, allein so lange dies nicht möglich ist und die Staatscasse dies mit Rücksicht auf die Steuerpflichtigen nicht vertragen kann, so lange, glaube ich, ist die jetzige Gensd'armerie hinlänglich. Hätte die erste Kammer den Antrag gebracht, die Polizei gewalt wieher in der Ma'aße zu starken, wie sie vor lOJahren war, so würde ich ihr vollkommen beistimmen, allein, meine Herren, das hat sie nicht gethan, und durch Vermehrung der Gensd'armerie wird sie ihren Zweck nicht erreichen. Ja, ich möchte sogar einen Ausdruck der Allgemeinheit anwenden: Viele Hirten, schlechte Hüter. Ich möchte also bei dem Gut achten der Majorität stehen bleiben, weil ich nicht absehe, wie das zu erreichen sei, was man beabsichtigt, So lange man nicht der Gensd'armerie die Mittel an die Hand giebt, welche dazu führen, den Schlechten, sobald er seiner ansichtig wird, festzunehmen und an die Gerichtsbehörde selbst, die ihn be strafen soll, abzuliefern, wird man die Absicht nicht erreichen. Die Gensd'armen müssen aber die Verhafteten an die nächste Lrtsbehörde abliefern, und folglich weiß man recht gut, daß ihre Macht nicht ausgedehnt ist. Die Vermehrung der Gens d'armerie wird nicht dazu führen, bei der schlechten Classe vor der Gensd'armerie Respect eittzuflößen, weil diese Leute vor weg wissen, der Gensd'arme hat nicht das Recht, dieselben zu fesseln und zu transportiren, der Gensd'arm hat nur das Recht, sie der nächsten Ortsbehörde zuzuführen. Meine Herren! Das sind Data's, welche Sie nicht ableugnen kön nen und wenn Sie da nicht helfen, werden Sie durch die Ver mehrung der Gensd'armerie nichts gebessert haben, ja, ich glaube, es wird trotzdem beim Alten bleiben, ja, ich befürchte, daß es noch schlechter werden wird, daher werde ich nicht für die Minorität stimmen. Abg. Georgi: Nur ein paar Worte zur Motivirung meiner Abstimmung. Ein einstimmiger Beschluß der jensei tigen Kammer ist gewiß ein dringender Beweggrund / abwei chende Ansichten genau zu prüfen und es ist dies auch von Seiten der Deputation geschehen, allein die Deputation ist zuletzt dabei doch auf dem Standpunkt stehen geblieben, auf welchem sie bei der ersten Verhandlung stand. Die Majorität hat ihre Ansicht festgehalten und ebenso die Minorität die gegentheilige Ansicht. 'Meine Herren! Bei der kleinen Ma jorität, mit welcher das Postulat der Regierung in dieser Kam mer abgelehnt worden ist und bei dem einstimmigen Beschluß der jenseitigen Kammer dafür/sehe ich voraus, daß wir die 36 Gensd'armen mehr bekommen werden. Es ist dies auch kein Unglück und ich wünsche nur, daß der Zweck dadurch er reicht wird, den man erreichen will; ich zweifle aber daran und befürchte eben deshalb, daß am nächsten Landtage ein neues Postulat an die Kammern gelangen wird und daß diese Bedürfnisse bei jedem Landtage mehrzunehmen werden. Nach meiner Ansicht aber wird die Vermehrung der Gensd'armerie für Zwecke verlangt, welche eigentlich nicht zu dem Wirkungs kreis der Gensd'armen gehören. Man will vielfach die Gensd'armen in Bezug auf die Ortspolizei vermehren, die Ortspolizei gehört aber nicht für die Gensd'armerie. Für die Zwecke der Sicherheitspolizei möchte die Zahl der Gens d'armen, welche wir haben, besonders dann genügen, wenn sie nur für diese Zwecke verwendet werden und von der Er füllung anderer Zwecke entbunden werden, welche auf andere Weise zu erreichen sind. Ich habe z. B. Gelegenheit gehabt, mich selbst zu überzeugen, daß ohngeachtet gegentheiliger Mit theilungen doch Gensd'armen an allen Stationen ver Eisen bahn stationirt sind und habe gehört, daß sie selbst oft kla gen , daß sie nichts zu thun haben. Wenn man die Gens d'armen, welche hierzu verwendet werden, zur Sicherheits- polizeiimAllgemeinen mit verwendete, sokönnteschon dadurch etwas Wesentliches erreicht werden. Ich muß noch aus dem Grunde wünschen, daß die Kammer bei ihrem erstenBeschluß stehen bleibt, als man in der ersten Kammer dem Beschlüsse dieser Kammer das Motiv untergelegt hat, man habe hier gegen das Postulat gestimmt, weil die Regierung zu wenig verlangt habe, man würde aber dafür gestimmt haben, wenn die Regierung mehr verlangt hätte. Meine Herren! Ich glaube nicht, daß dies der Sinn des Beschlusses in dieser Kammer gewesen ist. Ich werde deshalb zur Zeit bei meiner früheren Abstimmung stehen bleiben. Abg. v. Wahle: Ich habe bereits bei der ersten Be- rathung mit der Minorität gestimmt und werdeesauch heute thun. Ich muß dem, was der Abg. Georgi soeben bemerkte, daß die Gensd'armen mitunter gar nichts zu thun hätten, schlechterdings entgegentreten. Die Ansprüche, welche zu jetzigerZeit an die Gensd'armen gemacht werden, sind so viel facher Art, daß man mit der gegenwärtigen Anzahl der Gens d'armen durchaus nicht mehr durchkommen kann, wenn man verlangt, daß sie ihre Pflicht erfüllen sollen. Ich muß ge stehen, daß es mich Wunder genommen hat, daß mehrere Ab geordnete vom Lande sich zu der Majorität bekannt haben, denn gerade auf dem Lande, dünkt mich, ist die Vermehrung
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