Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Hürfnisse verschaffen und die sich dabei viel besser stehen, als MM» sie arbeiten. Daß solchen Zuständen nur durch eino Vermehrung der. Macht der Polizei entschieden, eine Ende ge- -macht werden könne, unterliegt keinem Zweifel. Es ist auch nicht die Absicht, nach der Vermehrung der Gensd'armerie von der Anwendung von Hülfsgensd'armen abzufeh.en; es gverden immer noch Fälle.vorkommen, wo man auf kurze Zeit M Hülfsgensd'armen seine Zuflucht wird nehmen können und .müssen. Ich mache aber darauf, aufmerksam, daß-bei den -Zuständen, welche gegenwärtig existire.n.und die hoffentlich -Nur vorübergehend sind, schon so viel Hülfsgensd'armen auf- .gestellt worden sind. Laß die, Regierung hat Einhalt thun müssen, um die ihr zu Gebote stehenden Mittel nicht zu über schreiten. Es ist daher dringend, nothwendig, daß durch Vermehrung der Gensd'armen, den in einigen Gegenden vor- Hqndenen Uebeln abgeholfen werde. - Auf die Bemerkungen Les Abg. Unger habe ich nur Weniges zu erwiedern. Daß .der Gensd'arm nicht allein«! in der Lage ist, den Verbrecher, chen er arretirt hat-, selbst an die Gerichtsbehörde abzuliefern, ^welche ihn zu bestrafen hat, sondern daß er ihn nur an die nächste Behörde abliefern kann, liegt in der Sache. Es ist .Lies auch keine neue Anordnung, wie der Abg^ Unger zu -glauben schien, sondern schon seit langen Jahren eingeführt. .Es ist dies auch gar nicht anders möglich, der Gensd'arm -würde sich viel zu weit von seinem Wirkungskreise entfernen, wenn er den Lransportaten stets, an den Ort selbst abliefern .sollte, wohin er gehört. Noch muß ich einer Ansicht des Herrn Abg. Georgi entgegentreten. Es ist keineswegs die Absicht der Regierung, die Ortspolizei dadurch zu beschränken, -es werden im Gegentheil an die Ortspolizei immer noch große -Anforderungen gemacht werden müssen; aber es giebt gewisse Uebelstände, welche sich nicht auf den Bereich einzelner Orte beschränken, sondern ganze Gegenden ergriffen haben. Um Lie handelt es sich hier ganz allein. Es handelt sich z. B. nicht darum, das Betteln an einem einzelnen Orte, sondern darum, das Herumschweifen von Bettlern in ganzen Gegen den zu verhindern. Wenn der Abg. Georgi auf die auf den .Eisenbahnen stationirenden Gensd'armen hingewiesen hat, so habe ich schon in der ersten Kammer und auch hier bei der ersten Debatte in dieserBeziehung bemerkt, daß es die Absicht der Regierung ist, einige Stellen auf Bahnhöfen einzuziehen And die Gensd'armen auf andere Weise mit zu benützen. Es ist darauf auch schon bei der Stellung des Postulats für ,36 Gensd'armen, welche verlangt werden, Rücksicht genom men worden, denn wir gewinnen dadurch noch eine Vermeh rung von etwa 5 bis 6 Gensd'armen. Ganz werden wir sie an allen Bahnhöfen nicht entbehren können, man wird sich -aber auf die wirklich unentbehrlichen beschränken. Endlich beklagte sich der Herr Abg. Georgi noch, daß der letzten Ab stimmung derzweitenKammer ein falsches Motiv untergelegt worden sei. Lhatsache ist es allerdings, daß bei der ersten Berathung von mehreren Mitgliedern, welche lebhaft gegen die Bewilligung sprachen, geäußert worden ist, sie würden ganz anders stimmen, wenn die Regierung ihren ganzen um fänglicher» .Plan vorgelegt hätte, , weil auf diese Weise der Zweck, den..man sich .yorgesteckh Habe, doch erreicht werden .könne, was.bei dem. jetzigen Pystulate nicht der Fall sei, Doch sei dem, wie ihm wolle, wenn, auch der Abstimmung ein fal sches Motiv untergelegt worden ist, so würde das doch nicht dahin führen, daß die Kammer bei.ihrer frühern Abstimmung stehen bleiben müßte, vielmehr würde sich durch die Bewilli gung des ganzen Postulats am besten der Beweis führen .lassen , daß hie Voraussetzung Lieser Motive .eine falsche ge wesen ist. .. - . Abg. v. d. Planitz: Ich verzichte auf's Wort. Abg. Lehmann: Ich könnte ebenfalls auf's Wort ver zichten, nachdem das, was ich mirzu sagen vorgenommen hatte, zum allergrößtem Lheile sowohl von dem Herrn Staats minister des Innern, als von andern Rednern erklärt worden ist; ich halte es aber für meine Pflicht, dasjenige, was ich noch zu sagen habe, der Kammer nicht vorzuenthalten, weil mein Beruf gerade mich darauf hingewiesen hat, Erfahrungen über diesen Gegenstand einzusammeln, über den Solche,welche nicht in gleicher Lage sind, nicht das richtigste-Urtheil fällen können. Man hatin diesem Saale mit großerLeichtigkeitMillionen be willigt und ist mit Leichtigkeit über Schwierigkeiten hinwegge gangen, was man sonstnichtgethan hatund was in mir wenig stens gerechte Verwunderung hervorgerufen hat. Hier handelt es sich umelngeringesPostulat,womitdemStaatedieMittel beschafft werden sollen, um das, was jeder Staatsbürger von dem Staate verlangt, Sicherheit der Person, Schutz des Eigen- thums zu verschaffen. Diese Mittel will man dem Staate vorenthalten. Entweder müssen wir unsere Ansprüche an den Staat reduciren, oder wir müssen, wenn wir bei diesen Ansprüchen verharren wollen, der Staatsregierung auch not wendiger Weise die Mittel verleihen, ihre Pflicht zu erfüllen. Man hat Urtheile über die Notwendigkeit und Nichtnoth- wendigkeit der Vermehrung der Gensd'armerie vernommen, Vie ich nicht weiter abwägen mag; ich mag auch in die unterste Liefe-er Beweggründe bei der Verweigerung mich durchaus nicht versteigen; aber ich kann nur noch erwähnen, daß, wenn wir den Finanzpunkt im Auge behalten, wir auch zu erwägen haben, daß Hülfsgensd'armen, deren Zulänglichkeit man an zuerkennen sich hcrbeiließ, vom Staate auch nicht umsonst be schafft werden. Soviel mir bekannt, erhält jeder Hülfs- gensd'arm täglich 10 Ngr., und untersuchen Sie die Gehalte der „ständigen" Gensd'armen, so werden Sie finden, daß dieser Betrag nicht so ungeheuer überschritten wird, während doch der Nutzen, den ein Hülfsgensd'arm im Vergleich mit den wirklichen Gensd'armen leistet, ein ganz verschiedener ist. Meine Herren, die Verbrechen mehren sich Lag für Lag, das ist eine bekannte Sache, das kann Niemand in Zweifel ziehen; mit derVermehrung der Verbrechen haben sich auch die Arbei ten der Gensd'armen gesteigert, aber es steigern sich auch die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder