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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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-MN Ursachen zu suchen, so habe sie doch eben die Umstände nicht bezeichnet, in welchen diese Ursachen gesucht werden müß ten. In dieser Beziehung verweise ich denAbgeordneten auf 'den spätem Inhalt des Berichts, namentlich auf die Beant wortung der zweiten und dritten Frage, wo klar und deutlich -auseinandergesetzt worden ist, aus welchen Gründen die De putation geglaubt hat, daß in den Fallen, wo die Communal- Larde ihrem Zwecke nicht vollständig entspreche, man die Ur sache, eben nicht in dem Wesen des Instituts, sondern in anderen eigenthümlichen Erscheinungen und Ereignissen zu -erblicken habe. Zu der zweiten Frage geht allerdings der Ab geordnete vollständig von der entgegengesetztenAnsicht als der jenigen der Deputation aus. Während wir sagen, daß im Allgemeinen die Communalgarde ihren Zweck erfüllt habe, nneislt er, es sei dies nur ausnahmsweise geschehen und selbst 'in den Fällen, wo es geschehen sei, vindicirter fürdas Militair einen güten Theil des Lobes, welches in dieser Beziehung der Truppe gebührt hat. Ich muß fortwährend dabei stehen bleiben, daß die Erfüllung der Pflichten, die der Communal- -Larde obliegen, im Allgemeinen die Regel bildet, während -"dieFälle, in welchen dieCommunalgardeihreVerpflichtungen michi vollständig erfüllte, unstreitig als die Ausnahme zu be zeichnen sind. Daß das Militair in gewissen einzelnen Fällen der Communalgarde beigestanden hat, oder daß in einzelnen Fällen dasMilitair es war, welches einschreiten mußte, weil die Communalgarde mit ihrer Wirksamkeit nicht ausreichte, will uch nicht bestreiten; es sind dies aber eben nur einzelne Fälle und ich hätte gewünscht, daß der Abgeordnete, weil er auf solche einzelne Fälle hinwies, sie namhaft gemacht hätte, da mit es mir möglich gewesen wäre, diesen einzelnen Fällen, über freilich in entgegengesetzter Richtung, andere entgegen zustellen. Uederhaupt darf man, wenn man von der Wirk samkeit der Communalgarde spricht, nicht blos an Tumult und Aufruhr denken, man muß jedenfalls auch die Zeiten der Ruhe vor Augen haben, in welchen die Sicherheit des Eigen- thums nicht ernstlich gefährdet und überhaupt die gesetzliche Ordnung nicht bedroht ist, denn auch in diesen Zeiten bedür fen namentlich die Städte einer bewaffnetenMacht, die ihnen zu Gebote steht für den Fall, daß die Ruhe gestört und das Eigenthum gefährdet wird. Soll ein derartiges Institut erst hervorgerufen werden im Augenblicke der Gefahr, so möchte dies unter allen Umständen zu spät sein. Der Abgeordnete meinte, es würden sich künftig schwerlich Führer für die Com munalgarde finden: dem muß ich insoweit widersprechen, als, soviel uns vom Herrn Regierungscommiffar versichert 'worden ist, in den meisten Städten bereits die Wahlen der Führer stattgefunden und zu einem, nach der Ansicht der Regierung, günstigen Resultate geführt haben. Ob in Dresden in diesem Augenblicke der Anführer bereits gefunden werden, weiß ich nicht bestimmt; irre ich aber nicht, so ist we nigstens Aussicht vorhanden, daß er in der nächsten Zeit ge funden werden dürfte. Nach dem Dafürhalten des Abgeord neten geräth die Deputation bei der dritten Frage mit sich in Widerspruch insofern, als sie sich auf die Gesetzgebung von 1851 berufe und gleichwohl das betreffende Gesetz als ein unzureichendes und verfehltes bezeichnet habe. Dem muß ich geradezu widersprechen. Die Deputation hat nicht be hauptet, daß das Gesetz von 1851 ein unzureichendes und verfehltes sei, sie hat nur gesagt, wenn man an nehmen oder voraussetzen wollte, daß die Communalgarde in die sem Augenblicke und gegenwärtig ihren Zweck nicht erfülle, so würde man jedenfalls den Grund hiervon theilweise mit darin zu suchen haben, daß die Organisation, wie sie nach dem Gesetze von 1851 stattfindet, ebenfalls als unzureichend und verfehlt zu betrachten sei. Der Abgeordnete sprach sich weiter dahin aus, in unruhigen Zeiten und unter außerordentlichen Ereignissen erfülle die Communalgarde ihren Zweck nicht und in ruhigen Zeiten bedürfe man ihrer nicht. Ich muß ihm diesfalls zunächst entgegnen, daß die außerordentlichen Zei ten, welche hier in Rede stehen, die Jahre 1848 und 1849, allerdings Erscheinungen in sich fassen, welche jedenfalls nicht sobald wiederkehren dürften. Damals wankte freilich sehr Vieles, was Jahrhunderte bestanden hatte, die Communal garde war es nicht.allein, die in jenen Zeiten sich Fehltritte zu Schulden kommen ließ; der Abgeordnete wird eben so gut wie ich wissen, daß in jener Zeitperiode ganze Armeecorps, nicht in Sachsen, aber in andern Staaten ihren Fahnen und ihrem Eide untreu geworden sind. Es ist mir nicht erinnerlich, daß man deshalb dort gesagt habe, man wolle das Militair ab schaffen, man hat es vielmehr wieder neu organiflrt und wird auch schwerlich auf die Idee kommen, des Fehltritts willen, welchen die Armeen in jenen Ländern verschuldeten, die ganze stehende Militärmacht zu beseitigen. Ein einzelner Brief, wie ihn der Abgeordnete stellenweise der Kammer vorlas, kann an sich nichts beweisen; ich bin aber auch überdies noch der Meinung, daß vielleichtderAbg.v.NostitzdenBriefstellereben so wenig kennt, als wie ihn die Kammer hat kennen lernen; auf derartige anonyme Zuschriften lege ich meinerseits nicht den geringsten Werth. Ob sich wirklich in Leipzig von 5000 Communalgardenpflichtigen 3000 vomDienste „losschwin de l n ", muß ich meinerseits dahingestellt sein lassen, es istdies nun eben eine Behauptung, die von Jemandem ausgeht, der sich nicht genannt hat. Das Liquidum, welches in dem Briefe aufgestellt wird, ist so eigenthümlicher Art, daß ich in diesem Augenblicke in die Richtigkeit desselben Zweifel setzen muß. Die ganze Petition, welche von Leipzig an die Kammer ge langte, scheint deshalb.überhaupt von untergeordneter Be deutung zu sein, weil sich an derselben von der großen An zahl der communalgardenpflichtigen Bürger jener Stadt nur 321 betheiligt haben. Der Abgeordnete meinte freilich, man habe Furcht vor der Bestrafung gehabt, ich glaube aber, die Furcht ist in Leipzig nicht so heimisch, daß man sich vor Din gen scheuen sollte, die in der That gar keine Strafe nach sich ziehen können. Wenn der Abgeordnete von ungerathenen und gerathenen Kindern der Revolution sprach, so ist ihm vor allen Dingen einzuwenden, daß überhaupt die Deputa«
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