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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Einrichtung der Communalgarde nämlich nicht sowohl in den Reihen zu suchen, welche der Herr Abg. Riedel vielleicht meinte, als er von Reaction sprach, sondern eher in den ent gegengesetzten. Ich glaube also nicht, daß es jetzt an der Zeit sein möchte, dieses Institut aufzuheben, halte vielmehr dafür, daß es zweckmäßiger ist, jetzt, nachdem die Befugnisse der Communalgarde auf ein festes Ziel zurückgeführt worden sind, nachdem ihr ein bestimmter Zweck vorgeschrieben worden ist, abzuwarten, ob sie diese ihre Bestimmung auch wirklich «erfüllt oder nicht. Sollte sich auch diese Einrichtung wirklich -nicht bewahren, so wird immer noch Zeit sein, die Be stimmungen zu revidiren, oder überhaupt zu fragen, ob die Communalgarde noch fortbestehen soll oder nicht. Aber das mill mir nicht zweckmäßig erscheinen, daß die Kammer sich letzt gegen das Fortbestehen erklärt, nachdem sie demselben erst vor wenig Wochen durch Annahme des Disciplinar- -regulativs ihre Sanction ertheilt hat. Das ist das, was ich im Allgemeinen zu sagen hatte. Aufdie einzelnenAeußcrungen will ich jetzt nicht weiter eingehen. Nur noch eine Be merkung des Herrn Abg. v. Nostitz möchte ich nicht unberührt lassen, er meinte, es sei das Beste, man beschranke sich bei solchen Instituten auf den freiwilligen Eintritt, aufdie Theil- uahme solcher, die Lust und Liebe dazu hätten und diese würden sich in Zeiten der Gefahr einsinden. Das wäre 'über meiner Ansicht Nach jedenfalls sehr bedenklich, denn Hann hätte man es in solchen Zeiten nur mit Leuten zu thun, Die man wenig oder gar nicht kennt. Will man in Zeiten DerNoth und Gefahr Leute haben, auf die man rechnen und sich verlassen kann, so muß man sie vorher in ruhigen Zeiten einrichten und einüben. Auf diese Weise wird man denn unter allen Umständen wissen, mit wem man es zu thun, auf wen man zu rechnen hat, was nicht der Fall ist, wenn die Leute erst im Augenblicke der Gefahr und Noth zusammen- jreten. Ich habe bereitschemerkt, daß ich nichtaufalles Einzelne »eingehen kann, was im Laufe der Debatte geäußert worden ist; nur muß ich in Bezug auf das, was der Abg. Riedel in -Betreff des Dresdner Aufstandes erwähnt hat, bemerken, daß seine Darstellung nicht ganz der Wahrheit entspricht. Es ist allerdings wahr, daß ein Theil der Communalgarde Längere Zeit hindurch den Zwinger geschützt hat, und das ist auch durch eine Ordensverleihung, die in Folge dessen an den Commandanten dieser Schaar stattgefunden hat, anerkannt worden. Was aber der Abg. Riedel über die speciellen Verhandlungen zwischen diesem Commandanten und dem Gouverneur, über die Fragen und Antworten, welche bei Dieser Gelegenheit ertheilt worden sein sollen, gesprochen hat, das ist mir gänzlich unbekannt. Wenn er insbesondere «on einer Communication, die mit dem Gouverneur statt- Hefunden haben soll, gesprochen hat, so hat er vielleicht statt Dessen den Commandanten der Communalgarde gemeint. In Dem, was ich hier gesagt habe, liegt auch zu gleicher Zeit, daß ich mich mit den Ansichten des Herrn Vicepräsidenten un möglich einverstanden erklären kann und am wenigsten damit, l!° K. (3. Abonnement.) daß er sich durch einen Grund, den der Abg. Riedel an geführt hat, in seiner Ansicht hat wankend machen lassen und nun für den Antrag des Abg. v. Nostitz stimmen will, weil der Abg. Riedel denselben als einen Schritt der Reaction be zeichnet hat und die Gegner der Communalgarde in den Reihen der Reaction sucht. Ich habe nicht gedacht, daß ein Motiv des Abg. Riedel, welcher doch im Allgemeinen nicht mit dem Herrn Vicepräsidenten übereinstimmt, eine solche Gewalt über ihn ausüben würde, namentlich da ich bestimmt versichern kann, daß sich der Abg. Riedel eben irrt und daß seine Ansicht eine unrichtige ist. Es scheint mir überhaupt die ganze Auffassung, die Abg. Riedel seiner Rede zu Grunde gelegt hat, eine unrichtige zu sein, welcher ich bestimmt wider sprechen muß. Dies ist, das Wenige, was ich anführen mußte, um meine Ansicht zu begründen, daß es in der Khat jetzt nicht an der Zeit sei, sich für Aufhebung der Communal garde zu verwenden, sondern lieber noch einige Erfahrungen, in dieser Beziehung abzuwarten. Abg. v. Jahn: Es dürfte überflüssig erscheinen, nach dem so viele Sprecher in diesem Saale für das so gründliche Dcputationsgutachten aufgetreten und sich für das Fort bestehen der Communalgarde erklärt haben, und die hohe Staatsregierung ihre Ansichten so klar und offen ausgespro chen hat, noch etwas darüber zu äußern, sowie es lächerlich sein würde, durch Hinzufügung eines Sandkorns die Festung Königstein nur noch fester machen zu wollen. Allein als ftädtischerAbgcordneter sehe ich mich veranlaßt, in dieser rein städtischen Angelegenheit das Wort zu ergreifen, sei es auch nur um meine Abstimmung zu motiviren. Ausgehend nun von dem Grundsatz, daß im Staate jede Gesellschaft zunächst sich selbst zu schützen hat und daß der Staat nur dann schützend und helfend eingreifen soll, wenn es ihr unmöglich geworden ist, sich selbst zu schützen und zurückblickend auf die Geschichte- welche die Nothwendigkeit der Anwesenheit einer Wehrkraft ür die Städte klar und offen nachweist, müßte ich darin schon die Gründe finden, welche mich bestimmten, mich gegen den Antrag des geehrten Abg. v. Nostitz zu erklären. Allein es giebt auch noch andere. Die Unzweckmäßigkeit und das Un- wactische des Antrags ist schon von so vielen Sprechern vor mir so ausführlich beleuchtet worden, daß ich dem nichts hin zuzufügen nöthig habe und die Nothwendigkeit, daß eins Wehrkraft in den Städten vorhanden sein muß, ist so klar dargethan, daß ich nicht darauf zurückkomme. Nur einiges Gefährliche und Verletzende, was in dem Anträge liegt, will ich noch erwähnen. Der geehrte Abgeordnete neffnt die Communalgarde ein Kind der Revolution und theilt die Kin der derselben in gerathene und ungerathene. Ganz abgesehen von den gefährlichen Consequenzen, die auch schon im Depu- tationsberichte angedeutct sind, will ich nur bemerken, daß ich die Communalgarde nicht ein ungerathenes Kind zu nennen vermag, sondern ich will sie vielmehr als ein gerathenes be zeichnen. L)enn wenn auch ein Kind zuweilen einige unartige 171
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