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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Bemerkungen gemacht, nicht um Jemanden einen Vorwurf zu machen, sondern nur, um auch die Regierung vor dem Vorwürfe zu schützen, daß sie hierin ihre Schuldigkeit nicht in jeder Beziehung .gethan habe. In der Sache selbst habe ich mich nur auf die früher abgegebene Erklärung zu beziehen. Referent Abg. Georgi: Ich kann die Bemerkungen "des Herrn Staatsministers doch nicht ganz ohne Erwiederung vorübergehen lassen. Allerdings ist es begründet, daß der Rechenschaftsbericht am 16. Februar an die zweite Deputation überwiesen worden ist. Eben so gewiß ist es aber, daß erst am 4. März die Verkeilung an die Mitglieder der Deputa tion stattgefunden hat, weil der Druck sehr aufhältlich war und eben so gewiß ist es, daß zwischen dieserVertheilung und dem Deerete über den Schluß des Landtages nur eine Frist Don 14 Lagen gelegen hat. Wenn der Herr Minister sagt, daß wohl anzunehmen sei, es wäre der Rechenschaftsbericht -in so kurzer Zeit in der Weise, wie die zweite Deputation es -für nothwendig hält, zu erledigen, so bedauere ich, ihm hierbei unbedingt widersprechen zu müssen. Seit einer langen Reihe won Jahren, seit dem Jahre 1839 habe ich die Ehre, in der Kinanzdeputation zu fitzen und kann versichern, daß es bis jetzt noch keinem Mitglieds derselben gelungen ist, trotz des -angestrengtesten Fleißes den Rechenschaftsbericht unter sechs Wochen zu erledigen. Es ist in der Regel viel längere Zeit in Anspruch genommen worden; jenes scheint mir aber der kür zeste Termin. Wenn ferner der Herr Minister sagte, die Be rechnungsposten wären nur untergeordneter Natur, so möchte ich dem doch ebensowenig beistimmen. Bei unseren Budget- berathungen zeigt sich, in wie vielen Fällen auf den Rechen schaftsbericht hingewiesen wird und wie nothwendig es ist, gerade diese Posten einer genauen Prüfung zu unterwerfen, weil bei den Bewilligungen die Kammern mit größerer Leich tigkeit verfahren, indem man sie jedesmal auf den künftigen Rechenschaftsbericht hinweist. Ich möchte aber Ihre Finanz deputation, meine Herren, vor dem Vorwurfe schützen, als habe sie mit zu großer Leichtigkeit in Beziehung auf den Rechenschaftsbericht gehandelt, als habe sie nicht den nöthigen Eifer gezeigt. Ich glaube, die geehrte Kammer wird der De putation das Zeugniß im Allgemeinen geben, daß sie gear beitet hat, was ihre Kräfte vermochten und wenn diese Vor lage nicht zur Erledigung gekommen ist, "so kann ich nur wie derholen, es liegt die Schuld lediglich in der im Verhältnisse zum Schlüsse des Landtages zu späten Vorlage. Da die Staatsregierung nur erklärt hat, sie würde einem gemein samen Beschlüsse beider Kammern wegen Berathung die ses Berichts beim nächsten außerordentlichenAandtage nicht entgegentreten so möchte ich an den Herrn Minister die Frage richten, ob sich diese Geneigtheit jder Staatsregierung auch auf den Fall erstreckt, daß gegenwärtig kein gemeinsamer Beschluß beider Kammern zu Stande käme. Das wäre aller dings von Wichtigkeit, denn die Regierung könnte glauben, durch die jetzige Vorlage ihrer Pflicht genügt zu haben. Die Kammern müssen aber wissen, daß der Rechenschaftsbericht bei dem nächsten außerordentlichen Landtage wieder vorge legt wird für den Fall, daß er jetzt nicht zur Erledigung kommt und für den Fall, daß nicht ein gemeinsamer Antrag an die Staatsregierung gelangt. Staatsminister Behr: Ich habe hierauf zweierlei zu erwiedern. Einmal hat es, wie ich ja ausdrücklich erklärt habe, keineswegs in meiner Absicht gelegen, dergeehrten Deputation einen Vorwurf zu machen; ich habe mich vielmehr nur selbst gegen hen Vorwurf, ^welcher in der andern Kammer gemacht worden ist, rechtfertigen wollen, als hatte irgend welche Ver bindung zwischen dem Decret über den Schluß des Landtages und dem Rechenschaftsberichte stattgefunden und nur in die ser Beziehung habe ich mir erlaubt, darauf hinzuweisen, daß vom 16. Februar an, wo der Bericht bei der zweiten Kammer eingegangen ist, bis zu dem Schlüße des Landtages doch wohl noch die Möglichkeit der Berathung vorhanden gewesen sein dürfte. Gln Vorwurf hat nicht darin liegen sollen. Wenn ferner der Herr Referent die Frage an mich gerichtet hat, ob dieRegierung, sofern ein gemeinsamerausdrücklicherBeschluß beider Kammern an sie nicht gelangt, dennoch geneigt sei, dem nächsten außerordentlichen Landtage den Rechenschaftsbericht wieder vorzulegen, so nehme ich keinen Anstand, darauf Fol gendes zu erklären. Ich glaube der Rechenschaftsbericht bedarf schlechterdings der Erledigung und es liegt im eigenen Inte resse der Regierung, den Rechenschaftsbericht nicht blos vorge legt zu haben, sondern ihn auch geprüft zu sehen. Ich habe schon vorhin erwähnt, daß wenn man sich dießmal mit der Beanstandung einverstanden erklärt, dabei wesentlich der Umstand mitgewirkt hat, daß sich keiner der Minister mehr im Amte befindet, welche dabei betheiligt sind. Außerdem würde man großes Gewicht auf die Erledigung legen. Ferner nehme ich keinen Anstand, hinzuzufügen, daß die Regierung allerdings eine Erklärung der Stände über den Rechenschafts bericht erwartet und nach der Verfassungsurkunde auch wohl erwarten darf. Sollte aber bei gegenwärtigem Landtage gleichwohl keine derartige Erklärung eingehen, so glaube ich, daß man auch den früheren Ministerialvorständen es schuldig sei, ihnen die Möglichkeit zu gewähren, ihre Handlungen eben so gut geprüft zu sehen, als wären es die unfern. Es würde also jedenfalls eine anderweite Vorlage stattsinden; nur würde ich meines Orts von der bereits ausgesprochenen Er mächtigung Gebrauch machen, mich auf die früheren Druck exemplare zu beziehen, um den Aufwand so viel wie möglich zu verringern. Präsident 0. Haase: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so werde ich zur Fragstellung übergehen. Die Deputation hat beantragt: „Die geehrte Kammer wolle im Verein mit der ersten Kammer beschließen, die hohe Staatsregie rung zu ersuchen, den Rechenschaftsbericht auf die Finanzperiode 1846/48 dem bevorstehenden außer ordentlichen Landtage zur Prüfung und Geneh migung vorzulegen; dabei jedoch in der abzulassen-
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