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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 59.Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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Berfassungsurkunde zu liegen scheint und insofern ich nun wünsche, daß diese nicht verändert werde, muß ich mich aus drücklich dagegen erklären. Abg. Oehmichen (aus Choren): Nur Weniges zur Entgegnung des Abg. v. Polenz will ich mir gestatten. Ich stimme mit dem Herrn Referenten ganz überein, daß das Petitionswesen nicht allemal so gebraucht worden ist, wie es gebraucht werden sollte. Ich bin aber der festen Ueber- zeugung, daß solche Petitionen, denen eine gewisse Wichtigkeit beizulegen ist, dann so vorbereit werden, daß, da viele Peti tionen, wenn sic spater ankommen, nicht zurBerathung kom men werden, sie schon beim Zusammentritte des Landtages in der Kammer eingehen. In der Erwartung, daß diejenigen, die überhaupt mit Petitionen an die Kammern gehen wollen, wissen, es werde über diese Petitionen Beschluß gefaßt wer den, ehe die Vertagung eintritt, werden sich diese beeilen und es wird dann vom Beschluß der Kammern abhängen, ob die dritte und vierte Deputation hier zu bleiben habe oder nicht. Wir wissen aus Erfahrung, daß im Laufe des Landtages oft viele Petitionen einkommen, deren Wichtigkeit oft so gering ist, daß an einem Tage über eine ganze Menge derselben Be schluß gefaßt wird. Ich fürchte nicht, daß dadurch nicht erreicht werde, was ich beabsichtige. Die Petitionen, welche nach der Zeit einkommen, werden von diesen beiden Depu tationen gewiß erledigt werden können. Wenn auch der Landtag theilweise vertagt wird, so wird immerhin das Zu sammenbleiben des Landtages eine lange Zeit dauern und es wird da immer möglich sein, diese später einkommcndcn Pe titionen zur Erledigung zu bringen. Präsident v. Haase: Es scheint nicht, daß noch Je mand über diesen Gegenstand das Wort begehre. Wenn das nicht ist, so schließe ich die Debatte und gebe dem Herrn Refe renten, dafern derselbe es für nöthig erachtet, das Schluß wort. Referent Abg. Kölz: Ich verzichte auf das Schluß wort. Präsident v. Haase: Meine Herren! Es sind zwei Anträge der Deputation vorhanden; der erste steht auf Seite 343 des Berichts und der zweite Antrag auf Seite 345 dessel ben. In Bezug auf letzteren ist aus der Mitte der Kammer ein Antrag gestellt worden, welcher die Fragstellung betrifft; ich werde darauf Rücksicht nehmen. Der erste Antrag der Deputation befindet sich Seite 343 des Berichts und lau tet so: „Die Kammer möge beschließen, im Verein mit der ersten Kammer und indem sie die Staatsregierung um ihre Zustimmung zu diesem Beschlüsse ersucht, an die Stelle der §. 152 der provisorischen Landtagsordnung folgende Bestimmung treten zu lassen: „Die Vertagung des Landtages ordnet der König mittelst Decrets an. Dieses wird in jeder der bei den Kammern von einem königlichen Commissar vorgelesen, welcher sodann auf Grund desselben die Sitzung im Namen des Königs für geschloffen er- klärt. Die Vertagung darfnicht über6Monate dauern. Wahrend der Vertagung können auf Beschluß der Kammern und mit Genehmigung des Königs die Deputation oder einen Kheil derselben in Tha- tigkeit bleiben." Tritt die Kammer dem Anträge der Depu tation bei? — Gegen 2 Stimmen Ja. Präsident v. Haase: Der zweite generelle Antrag ist auf Seite 345 enthalten. Es ist dabei von dem Herrn Vice präsidenten der Wunsch ausgesprochen worden, daß bei der Fragstellung darüber die darin befindlichen Worte: „be reits auf dem beabsichtigten nächsten außer ordentlichen Landtage den Entwurf einer defi nitiven Landtagsordnung vorlegen, oder, in sofern hierzu nicht zu gelangen, mindestens" ausgesetzt und erst spater in einer besonderen Frage zur Ab-' stimmung kommen. Es wird also mit Vorbehalt einer zwei ten Frage über Aufnahme dieserWorte in den Antrag zunächst der Antrag der Deputation nunmehr so lauten: „Es wolle die Kammer im Verein mit der ersten Kammer bei der hohen Staatsregierung beantragen, daß dieselbe dafür Sorge tragen möge, daß der Entwurf einer definitiven Landtagsordnung einer von derZnächsten außerordentlichenStände- versammlung zu Wählendenden Zwischendepu tation zur Begutachtung und dann der näch sten ordentlichen Ständeversammlung zur Bc- rathung und Genehmigung vorgelcgt werde." Ich frage unter diesem Vorbehalt die Kammer: Nimmt die selbe den Antrag dieser Deputation an? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Will die Kammer, daß der An trag aber noch erweitert werde und daß die Worte, welche soeben weggelaffen worden sind, noch in den eben angenomme nen Antrag mit ausgenommen werden, so daß derganzeAntrag vollständig, wie er auf Seite 345 des Berichts von der Depu tation gestellt worden ist, also lautet: „Die Kammer wolle im Verein mit der ersten Kammer bei der hohen Staatsregierung beantragen, daß dieselbe bereits auss dem beabsichtigten näch sten außerordentlichen Landtage den Entwurf einer definitiven Landtagsordnung vorlegen, oder, insofern hierzu nicht zu gelangen, min destens dafür Sorge tragen möge, daß ein sol cher Entwurf einer von der nächsten außer ordentlichen Ständeversammlung zu wählen den Zwischendeputation zur Begutachtung und dann der nächsten ordentlichen Ständever sammlung zur Berathung und Genehmigung vorgelegt werde"? — Gegen2Stimmen Ja. Präsident v. Haase: Meine Herren! Da ein Gut- j achten der dritten Deputation vorliegt, so habe ich nach der
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