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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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ren und sich damit manches angenehme Lob bereiten können. Mein die Regierung halt für Pflicht, nicht eine populaire Abstimmung abzugeben, sondern sich zu fragen, welche Vor- theile und welche Nachtheile und Lasten man damit dem Lande auferlege, und hierbei mußte sie allerdings die Frage immer wieder erwägen, inwiefern bei diesen Leistungen auch ein Schritt weiter geschehe in der Einigung in der jetzt vor liegenden wichtigen Zoll- und Handelsvereinigung. Diesen Standpunkt hat die Regierung fortwährend festgehalten seit Jahresfrist. Es möge uns nicht etwa als Chicane ausgelegt werden, wenn wir auch der hannöverschen Regierung gegen über bei den letzten Verhandlungen in Hannover diesen Standpunkt festhkelten. Es handelte sich nicht darum, des Septembervertrages wegen ihr in der Flottenfrage Schwierig keiten zu bereiten. Mein es konnte nicht verkannt werden, daß es sich um sehr bedeutende Opfer von unserer Seite han delte, und ein Zugeständniß ist des andern werth. Wir hät ten gewünscht, daß es möglich gewesen wäre, den Beschluß über Auflösung der Flottenbestände hinauszuschieben bis nach Abschluß der Zollverhandlungen und deshalb hat sich die Re gierung bereit erklärt, Vorschüsse zu leisten, damit dies mög lich wurde. Es ist aber nicht möglich gewesen, indem andere Regierungen, welche Ansprüche an dieFlottenbestände hatten, auf die Auflösung drangen, was ich ihnen ebenso wenig ver denke, denn die Flottenbestände sind ein fressendes Capital, welches sich mit jedem darauf verwandten Vorschuß an Werth vermindern mußte. Wie die Sache liegt, so glaube ich, es ist das Beste, man tröste sich darüber und man gebe sich nicht ungerechtfertigten Betrübnissen hin. Die beiden besten Schiffe sind in die Hände einer deutschen Großmacht übcrge- gangen und sind mithin auch in guten Händen. Es ist zu erwarten, daß auch die übrigen Schiffe ebenfalls in deutschen Händen bleiben werden. Die Hoffnung einer wirklich deut schen Flotte ist auch noch nicht abgeschnitten. Was erreicht war, das war nicht mehr als eine Treibhauspflanze, die bei starker Heizung schnell aufschießen konnte, die aber, in ge wöhnlichen und rauhen Boden verpflanzt, nicht hätte fort kommen können. Wenn einmal die Gemeinsamkeit aller Interessen in Handelssachen erreicht sein wird, so wird auch dieses Unternehmen eine ernstere Unterstützung finden und mehr Aussicht auf Erfolg gewinnen; und dann werden auch sämmtlicheBinnenstaaten sich ebenso wenigweigern, in ihrem und im allgemeinen Interesse sich daran zu betheiligen, als sie sich gegenwärtig weigern, zu den ihnen zum Theil fern lie genden Bundesfestungen ihre Beiträge zu liefern. Präsident v. Haase: Es scheint nicht, daß noch Jemand Lei dieser Position zu sprechen wünsche. Referent Abg. Rittner: Ich verzichte auf's Wort. Präsident V. Haase: Ich frage: ob die Kammer dicin dieser Position geforderte Summe von 23,733 Thlr. etatmäßig und 13,733 Th lr. transito risch, in Summe 27,463 Thlr. bewillige? — Ein stimmig Ja.. Präsident v. Haase: Wir kommen nun zum zweiten Gegenstände unserer heutigen Tagesordnung, zu dem anderweiten Berichte unserer zweiten Deputation, das Aus gabebudget und zwar in solchem das Militairdepartement betreffend. Der Herr Abg, v. d. Planitz wird die Güte haben, uns diesen Vortrag zu geben. Referent Abg. v. d. Planitz: Die erste Kammer bat bei Berathung des Militairbud- gets die von der zweiten Kammer beantragtenAbminderungen der einzelnen Positionen desselben nicht genehmigt, vielmehr die Postulate derRegierung vollständig in derHöhe bewilligt, w'e sie von der Regierung gefordert worden sind. Dieser ab weichenden Beschlüsse halber, sowie auch wegen einiger in der ersten Kammer gestellten Anträge und endlich auch wegen zweier Abänderungen in den Regierungspostulaten, welche erst am 11. März zur ersten Kammer gelangten und über welche auch in der diesseitigen Kammer Beschluß zu fassen ist, sieht sich die Deputation verpflichtet, nochmals Vortrag zu erstatten. Es sind demnach die folgenden abweichenden Beschlüsse der geehrten Kammer zur Berathung und Beschlußfassung vorzulegen. Die erste Differenz der Beschlüsse beider Kammern tritt hervor bei dem am Schlüsse des allgemeinen Theils des Be richts von der Deputation der zweiten Kammer gestellten An trag. Es wird der geehrten Kammer noch erinnerlich sein, daß während der Verhandlung über den allgemeinen Theil des Militairbudgcts in der Kammer ein von dem Abge ordneten v. Abendroth beantragter Zusatz zu dem von der Deputation empfohlenen Antrag folgenden Inhalts An nahme fand: sobald aber obige Voraussetzungen schon im Laufe der jetzigen Finanzperiode sich verwirklichen soll ten, die Abminderung des activen Heeres bis auf die bundesmäßige Höhe unverweilt eintreten zu lassen. Die erste Kammer hat jedoch Anstand genommen, diesem Zusatze beizutreten, da die Staatsregierung wiederholt aus gesprochen hat, daß, wenn auch Seiten des deutschen Bundes die Höhe der einzelnen Contingente definitiv bestimmt sei, die sächsische Regierung immer genöthigt sein werde, einen gewissen Armeebeftand über das Bundescontingent zu hal ten, um, nach den Ausrückcn der Truppen, das Land nicht unbesetzt zu lassen. Die erste Kammer hat daher beschlossen, diesen Zusatz dahin abzuändern: sobald aber obige Voraussetzung schon im Laufe der jetzigen Finanzpcriode sich verwirklichen sollte, jene Abminderung des activen Heeres unverweilt eintreten zu lassen. Die Deputation hält dafür, es sei dieser Aenderung nicht beizutreten, indem die Motiven zu diesem veränderten Antrag wohl in einer nicht ganz richtigen Auffassung des Antrags der zweiten Kammer beruht. Zwischen Contingent und der bundesmaßigen Höhe der gesammten Militairpflicht besteht
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