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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1851/52,2
- Erscheinungsdatum
- 1852
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1851/52,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028257Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028257Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028257Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851/52
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1852-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1851/52,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll39. Sitzung 869
- Protokoll40. Sitzung 889
- Protokoll41. Sitzung 921
- Protokoll42. Sitzung 957
- Protokoll43. Sitzung 991
- Protokoll44. Sitzung 1025
- Protokoll45. Sitzung 1033
- Protokoll46. Sitzung 1061
- Protokoll47. Sitzung 1099
- Protokoll48. Sitzung 1113
- Protokoll49. Sitzung 1141
- Protokoll50. Sitzung 1167
- Protokoll51. Sitzung 1195
- Protokoll52. Sitzung 1203
- Protokoll53. Sitzung 1211
- Protokoll54. Sitzung 1255
- Protokoll55. Sitzung 1295
- Protokoll56. Sitzung 1321
- Protokoll57. Sitzung 1347
- Protokoll58. Sitzung 1369
- Protokoll59.Sitzung 1385
- Protokoll60. Sitzung 1405
- Protokoll61. Sitzung 1435
- Protokoll62. Sitzung 1453
- Protokoll63. Sitzung 1471
- Protokoll64. Sitzung 1493
- Protokoll65. Sitzung 1529
- Protokoll66. Sitzung 1559
- Protokoll67. Sitzung 1597
- Protokoll68. Sitzung 1627
- Protokoll69. Sitzung 1653
- Protokoll70. Sitzung 1675
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1717
- Protokoll73. Sitzung 1739
- Protokoll74. Sitzung 1757
- BandBand 1851/52,2 -
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diese Fabriken dort entstanden sind und üm so mehr, da die Bewohner von Glashütte mit Ausnahme weniger Professio- nisten auf den Feldbau verwiesen sind, der um so mühseliger ist, als viel kleinere Besitzer den Dünger in Körben auf die steilen Felder tragen müssen und auch das erbaute Getreide kaum in anderer Art hereinschaffen können. Es ist also sehr wünschenswerth, daß diesem Orte der Fabrikbetrieb erhalten werde, da es dort sehr viel arme Leute giebt, die sich damit beschäftigen und davon.ernähren und sich dadurch gegen früher recht leidlich befinden. > ' Abg. v. Wahle; Die Deputation hat sich bei ihrem Beschlüsse, welcher der geehrten Kammer so eben vorgetragen worden ist, lediglich von der Rücksicht auf die jetzt ohnehin so sehr in Anspruch genommene Staatscasse leiten lassen. Die Erörterungen, welche der Herr Abgeordnete noch wünscht, hat sie deshalb nicht für nöthig gefunden zn beantragen, weil die betreffend,en Verhältnisse bereits bekannt sind. Aus die sen Gründen hat die Deputation es nicht für zweckmäßig er achten können, diese Petition zur besonder» Berücksichtigung zu empfehlen. - Präsident v. Haase: Wünscht sonst noch Jemand zu sprechen? Es scheint nicht so. Die Deputation schlagt vor, diese Petition auf sich beruhen zu lassen, Pflich ten Sie ihr hierin bei? — Gegen eine Stimme Ja. Präsident 0. Haase: Wir haben noch einen Bericht der vierten Deputation über die Petition der Predigercon- ferenz der Ephorie Leipzig anzuhören und ich ersuche den Herrn Referenten von Schönfels, uns ,diesen Bericht zu geben. Referent Abg. v. Schönfels: Bericht der vierten Deputation, die Petition der Predigerconferenz in der Ephorie Leipzig, um Abänderung der §. 3 des Gesetzes vom 10. Februar 1851 betreffend. Es hat sich die Predigerconferenz der Diöcese Leipzig durch ihren Vorsitzenden Al. Carl Ferdinand Bernhard!, Pfarrer und Ephoraladjunct zu Erobern bei Leipzig, unterm 30. Januar 1852 mit einer Petition an die Ständeversamm lung gewendet, worinnen sie den Wunsch ausdrückt, es möge die 3 des Gesetzes vom 10. Februar 1851, die Ablösungen der Naturalien an Geistliche und Schullehrer betreffend, in der Weise einer Abänderung unterliegen, ' ' „daß die Capitalien oder Landrentenbriefe aus allen künftigen Ablösungen von Naturalbezügen der Geistlichen und Schullehrer, welche von dem königlichen Ministerium des Cultus und öffent lichen Unterrichtes zur Verwaltung übernommen worden,.statt der vorläufig den Betheiligten nach dem Zinsfüße der Landrentenbriefe zu Zewäh- ' renven Entschädigung von 3^ Procent, durch einen aus der Staatskasse zu gewährenden Zuschuß auf vier Procent erhöht werden.", Sie/die Predigerconferenz,' mit ihren Mitgliedern^ un terwirft sich^ wie sie in ihrer Eingabe bemerkt, gern den Be stimmungen der in §.2 des angeführten Gesetzes festgesetzten Normalpreise der verschiedenen Getreidearten, obwohl solche für manches Jahr, wie das heurige, einen empfindlichen Ausfall herbeiführen. Allein bei dem Zinsfüße der Landren tenbriefe zu 3Z- Procent erblickt sie eine so unübersehbare Ver kürzung ihres geordneten Einkommens- daß sie sich ge drungenfühlt, obberührte Bitte auszusprechen und motivirt ihr Gesuch noch durch Folgendes: 1. Die in Z. 2 des mehrgedachten Gesetzes festgestellten Normalpreise hörten durch die Verzinsung mit nur 3H Pro cent auf, Durchschnittspreise zu sein und könnten, wo die erlangten Capitalien nicht mit vier vom Hundert verzinst würden, als Entschädigung nicht gelten. Manches Pfarr amt der Ephorie habe jetzt 50—80 Scheffel Korn von den Verpflichteten zu fordern. Abgesehen davon, daß diese 50—80 Scheffel in einem Jahre, wie das heurige sei, mit 250 bis 400 Khlr. zu verwerthen wären, durch die erfolgte Ablösung auch nach den vollen Zinsen aber nur auf 150 und resp. 240 Khlr. zu stehen kommen, so werden, würden die erlangten Capitale nur mit 3H- Procent verzinst, die Forder ung von 50 Scheffel mit nur 125 Lhlr., die von 80 Scheffel mit nur 200 Kh'lr. entschädigt werden. Ein gleiches ungünstiges Verhältniß gelte auch von den Broden der Schullehrer ber der Verzinsung der durch die Ab lösung entstandenen Capitale mit nur 3Z Procent. 2. Sprächen Gründe der Billigkeit sowie des Rechtes für die sofortige Verzinsung auch der neuerworbenen Capitalien mit vier Procent, wie solches bei den älteren geschehe, denn jenen Geistlichen und Schullehrern, welche vor dem Jahre 1848 unter gleichen Verhältnissen abgelöst hätten, wäre ein höherer Zinsengenuß gewährt worden. Aber auch von den jetzt Angestellten sei keiner dahin vinculirt worden, sich eine Kürzung gefallen zu lassen, es habe vielmehr jeder derselben durch die erfolgte Confirmation die Gewähr erhalten, die mit dem Amte verbundenen Emolumente ungeschmälert zu be ziehen. So hätten die Geistlichen und Lehrer auch nicht selbst und freiwillig provocirt, sondern sie seien durch die Verord nung vom 6. August vorigen Jahres dazu genöthigt worden, im Fall man etwa ein Aufgeben ihres erlangten Anspruchs auf volle Entschädigung dadurch ableiten zu wollen gedenke. Endlich wäre 3. die zur Verzinsung mit vier Procent aus der Staatscasse er forderliche Beihülfe eine so geringe, ungefähr 10,000 Lhlr., wie angegeben worden, hingegen für den dadurch zu Ent schädigenden aber von der größten Bedeutung. Durch die Auslösung der Landrentenbriefe oder andere vovtheilhafte Verwerthung derselben werde ohnedies ein höherer Zins ertrag erzielt werden, wodurch sich die Zuschußsumme bald abmindern würde. Der vierten Deputation der zweiten Kammer, welcher die vorstehende Petition in der zweiundyierzigsten öffentlichen Sitzung derselben zur Begutachtung überwiesen worden ist, kann, nachdem dieser Gegenstand bereits durch die vierte De putation der ersten Kammer so gründlich erörtert und darge legt, auch in der sechsundzwanzigsten Sitzung der ersten
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